Region: Nürnberg

Für einen Bürgerentscheid. "Soll Nürnberg in der Kongresshalle ein Opernhaus-Interim errichten?"

Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Marcus König

75 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

75 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 07.12.2023
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Marcus König

https://www.nuernberg.de/imperia/md/stadtfinanzen/dokumente/eckdaten_haushaltsplanentwurf_2022.pdf
Die Stadt Nürnberg hat sich nach Beschlüssen von der Mehrheit des Stadtrats für den Bau eines Opernhaus- Interims in der Kongresshalle ausgesprochen. Dieses soll die Zeit der Renovierung vom Opernhaus(am Frauentorgraben) überbrücken, für das eine Bauzeit von zehn Jahren gerechnet wird. Der Vorteil ist , dass die Stadt kein eigenes Grundstück kaufen muss. Andererseits sind die Räume nicht erschlossen, haben keine Fluchtwege, keine sanitären Anlagen und keine Heizung. Zugleich sollen zusätzliche Modul-Räume für Künstler gebaut werden, aber nur wenn die Kosten von 211 Millionen nicht überschritten werden und für diesen Bau reichen, der 2025 fertiggestelt werden muss. Die Kosten wurden vom Kämmerer Harald Riedel auf diese Summe gedeckelt. Bislang wurde nur der Standort im Kongressbau festgelegt, der sich zum Teil im inneren Rundumgang des Torsos der Kongresshalle und zum anderen im Inneenhof befinden soll. Noch gibt es also kein Modell und keine Bauskizze oder Illustration. Deshalb habe ich selbst eine Fotomontage erstellt. Wie eine solche Interimsoper möglicherweise aussehen könnte, zeigt dieser Entwurf. Durch den millionenschweren Bau eines Opernhaus-Interims in der Kongresshalle(der nach Beendigung seiner Funktion nach Auflagen vom Denkmalschutz wieder zurückgebaut werden soll) wird sich laut Kämmerer der Schwerpunkt der finanziellen Aufwendungen zugunsten der Hochkultur in den nächsten Jahren verlagern und das Gleichgewicht zum Nachteil der Soziokultur verschieben.(Das habe ich persönlich notiert bei einer Diskussion am 3.12. bei einer Diskussion im Künstlerhaus. Siehe BR :"Mehr KOMM wagen")Schon jetzt wurden ein Stellenabbau und Kürzungen im gesamten Haushalt zugunsten des Opernhaus-Interims für die nächsten Jahre beschlossen.
https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/opernhaus_sanierung.html
https://www.br.de/nachrichten/bayern/kultur-in-ns-bau-kostendeckel-fuer-nuernberger-millionen-projekt,TLOCw6V
https://www.merkur.de/bayern/nuernberg/stadtrat-nuernberg-buergermeister-haushalt-steuern-kosten-sparen-kaemmerer-riedel-91823234.html
https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/haushalt_2023.html
https://www.br.de/nachrichten/bayern/trotz-sparzwang-kultur-grossevents-in-nuernberg-gerettet,TMmS4qe
https://www.br.de/nachrichten/kultur/mehr-komm-wagen-diskussion-ueber-den-wert-von-kultur,TOx51NL

Begründung

Aktuell 2023 will Nürnberg den umstrittenen Ergänzungsbau eines Opernhaus- Interims auf Zeit im Torso der NS-Kongresshalle ausschreiben lassen, wenn die Regierung von Ansbach die Neuverschuldung genehmigt hat. Kürzungen an anderen Stellen sind zu befürchten .
Im schlimmsten Fall ist in Zeiten der Inflation und des Liefermangels eine elbphilharmonische Kostenexplosionzu befürchten. Da der Kämmerer die Kosten auf 211 Millionen gedeckelt hat, ist nicht sicher, dass der Bau sicher fertiggestellt werden kann. Deshalb plädiere ich für einen Bürgerentscheid. Benachteiligt wären beim Bau eines Opernhaus-Interims - wie es sich schon jetzt abzeichnet - Kunsthallen, städtische Museen, die freie Kunstszene, die Kleinstkunstbühnen, freie Schulen, die Jugend- und Sozialarbeit und Künstler. Alternativ könnte die Oper in anderen Gebäuden wie etwa in der Meistersingerhalle oder in einem XXL-Zirkuszelt untergebracht werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Martin Blättner, Nürnberg
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.12.2022
Sammlung endet: 03.12.2023
Region: Nürnberg
Kategorie: Kultur

Neuigkeiten

  • Hier ist eine präzise, juristisch fundierte Prüfung der unklaren Begriffe und Risiken in § 4 des städtischen Stiftungsentwurfs zur „Stiftung für die Kongresshalle Nürnberg“.
    Kernaussage vorab
    Der Entwurf enthält mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, finanzielle Risiken für die Stadt Nürnberg, unklare Vermögenszuordnungen und potenzielle Konflikte zwischen Stiftern, insbesondere wenn Bund und Freistaat beitreten.
    Die größten Risiken liegen in § 4 Abs. 2–3 (Vermögensübertragung, Betriebskosten, Zuschussverpflichtungen).

    Einflussverschiebung: Bei Zustiftung könnten neue Stifter Einfluss auf Stiftungszweck oder Vermögensverwaltung verlangen.
    Politische Konflikte: Unterschiedliche Interessenlagen (Denkmalschutz, Erinnerungskultur, Nutzungskonzepte).
    § 4 Abs. 2 – Übertragung des Grundstücks und Betriebskosten

    Kostenrisiko für die Stiftung:
    Die BetrKV umfasst u. a. Hausmeister, Versicherungen, Reinigung, Verkehrssicherung, Grünpflege, Müll, Beleuchtung, Heizung, Wasser, Entwässerung.
    → Bei einem Großbau wie der Kongresshalle können diese Kosten mehrere Millionen jährlich betragen.
    Haftungsrisiko:
    Die Stiftung trägt Betriebskosten, aber die Stadt bleibt Eigentümerin der Bauverpflichtungen.
    → Unklare Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Bauunterhalt.
    Dauerhafte finanzielle Belastung der Stadt:
    Wenn die Stiftung die Betriebskosten nicht decken kann, muss die Stadt über Zuschüsse einspringen (Abs. 3).
    Unklare Vermögensübertragung:
    Wenn das Grundstück übertragen wird, verliert die Stadt die direkte Kontrolle über ein denkmalgeschütztes, politisch sensibles Objekt.
    § 4 Abs. 3 – Zuschüsse der Stadt Nürnberg
    Unklare Begriffe
    „nach Maßgabe des Haushaltsplans“
    → Bedeutet: Die Stadt entscheidet jährlich neu.
    Risiken
    Blankoscheck für die Stadt:
    Die Stadt verpflichtet sich faktisch, alle Defizite der Stiftung zu tragen.
    Unkalkulierbare Investitionskosten:
    Die Kongresshalle ist ein denkmalgeschützter Großbau mit Sanierungsbedarf.
    → Bauunterhalt kann zweistellige Millionenbeträge erreichen.
    Haushaltsrechtliches Risiko:
    Eine dauerhafte Zuschussverpflichtung kann gegen das Konnexitätsprinzip oder Haushaltsgrundsätze verstoßen, wenn sie nicht klar begrenzt ist.
    § 4 Abs. 4 – Zustiftungen
    Unklare Begriffe
    „keine Auflagen, die die Erfüllung des Stiftungszwecks beeinträchtigen“
    → Auslegungsbedürftig:
    Wenn Bund oder Freistaat zustiften, könnten sie Einfluss verlangen.
    Erbschaftsrisiken:
    Bei Zuwendungen von Todes wegen können Auflagen versteckt sein.
    § 4 Abs. 5 – Erhalt des Grundstockvermögens
    Unklare Begriffe
    „ungeschmälert zu erhalten“
    → Klassischer Stiftungsbegriff, aber problematisch, wenn das Grundstockvermögen ein sanierungsbedürftiges Gebäude ist.
    Risiken
    Widerspruch zwischen Erhaltungsgebot und tatsächlichem Zustand:
    Die Kongresshalle ist ein denkmalgeschützter, sanierungsintensiver Bau.
    → Erhalt „ungeschmälert“ ist faktisch unmöglich, ohne massive Investitionen.
    Haftungsrisiko für Stiftungsvorstand:
    Wenn das Vermögen verfällt, könnte dies als Pflichtverletzung gewertet werden.
    Übergreifende Risiken
    1. Finanzielle Überforderung der Stiftung
    Die Stiftung übernimmt ein Objekt mit extrem hohen Betriebs- und Sanierungskosten, aber ohne gesicherte Einnahmen.
    2. Dauerhafte Zuschussabhängigkeit von der Stadt
    Die Stadt trägt faktisch alle Risiken, obwohl sie das Vermögen überträgt.
    3. Governance-Konflikte bei Beitritt von Bund/Freistaat
    Ohne klare Regelungen zu Stimmrechten, Einfluss und Kostenverteilung drohen politische Blockaden.
    4. Unklare Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Bauunterhalt
    Dies ist ein klassischer Streitpunkt und kann zu erheblichen Mehrkosten führen.
    5. Denkmalschutzrechtliche Verpflichtungen
    Die Stiftung übernimmt Pflichten, die sie finanziell möglicherweise nicht erfüllen kann.

  • Hier ist eine präzise, juristisch fundierte Prüfung der unklaren Begriffe und Risiken in § 4 des städtischen Stiftungsentwurfs zur „Stiftung für die Kongresshalle Nürnberg“.
    IKernaussage vorab
    Der Entwurf enthält mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, finanzielle Risiken für die Stadt Nürnberg, unklare Vermögenszuordnungen und potenzielle Konflikte zwischen Stiftern, insbesondere wenn Bund und Freistaat beitreten.
    Die größten Risiken liegen in § 4 Abs. 2–3 (Vermögensübertragung, Betriebskosten, Zuschussverpflichtungen).

    Einflussverschiebung: Bei Zustiftung könnten neue Stifter Einfluss auf Stiftungszweck oder Vermögensverwaltung verlangen.
    Politische Konflikte: Unterschiedliche Interessenlagen (Denkmalschutz, Erinnerungskultur, Nutzungskonzepte).
    § 4 Abs. 2 – Übertragung des Grundstücks und Betriebskosten
    Unklare Begriffe
    „Zubehör, wie in Anlage 1 aufgeführt“
    → Zubehör ist ein juristisch definierter Begriff (§ 97 BGB), aber die Formulierung „wie in Anlage 1“ kann widersprüchlich sein, wenn Anlage 1 nicht vollständig ist.
    „bewegliche Vermögensgegenstände“
    → Unklar, ob auch Kunstwerke, technische Anlagen, historische Bauteile etc. gemeint sind.
    „Betriebskosten im Sinn der BetrKV“
    → Die BetrKV ist für Mietverhältnisse gedacht, nicht für Stiftungen.
    → Unklar, ob alle dort genannten Kosten gemeint sind oder nur typische Betriebskosten.
    „laufende Baumaßnahmen schließt die Stadt auf ihre Kosten ab“
    → Unklar, was „laufend“ bedeutet:
    bereits begonnen?
    bereits beschlossen?
    bereits finanziert?
    Risiken
    Kostenrisiko für die Stiftung:
    Die BetrKV umfasst u. a. Hausmeister, Versicherungen, Reinigung, Verkehrssicherung, Grünpflege, Müll, Beleuchtung, Heizung, Wasser, Entwässerung.
    → Bei einem Großbau wie der Kongresshalle können diese Kosten mehrere Millionen jährlich betragen.
    Haftungsrisiko:
    Die Stiftung trägt Betriebskosten, aber die Stadt bleibt Eigentümerin der Bauverpflichtungen.
    → Unklare Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Bauunterhalt.
    Dauerhafte finanzielle Belastung der Stadt:
    Wenn die Stiftung die Betriebskosten nicht decken kann, muss die Stadt über Zuschüsse einspringen (Abs. 3).
    Unklare Vermögensübertragung:
    Wenn das Grundstück übertragen wird, verliert die Stadt die direkte Kontrolle über ein denkmalgeschütztes, politisch sensibles Objekt.
    § 4 Abs. 3 – Zuschüsse der Stadt Nürnberg
    Unklare Begriffe
    „nach Maßgabe des Haushaltsplans“
    → Bedeutet: Die Stadt entscheidet jährlich neu.
    → Keine verbindliche Zusage, aber faktische Pflicht, da sonst Betrieb nicht möglich.
    „nicht gedeckte Sach- und Personalaufwendungen einschließlich baulicher Investitionen und Bauunterhalt“
    → Extrem weit gefasst.
    → Deckt praktisch alle Kosten ab, die die Stiftung hat.
    Risiken
    Blankoscheck für die Stadt:
    Die Stadt verpflichtet sich faktisch, alle Defizite der Stiftung zu tragen.
    Unkalkulierbare Investitionskosten:
    Die Kongresshalle ist ein denkmalgeschützter Großbau mit Sanierungsbedarf.
    → Bauunterhalt kann zweistellige Millionenbeträge erreichen.
    Haushaltsrechtliches Risiko:
    Eine dauerhafte Zuschussverpflichtung kann gegen das Konnexitätsprinzip oder Haushaltsgrundsätze verstoßen, wenn sie nicht klar begrenzt ist.
    § 4 Abs. 4 – Zustiftungen
    Unklare Begriffe
    „keine Auflagen, die die Erfüllung des Stiftungszwecks beeinträchtigen“
    → Auslegungsbedürftig:
    Was ist eine Beeinträchtigung?
    Wer entscheidet darüber?
    „können dem Grundstockvermögen zugeführt werden“
    → Unklar, nach welchen Kriterien die Stiftung entscheidet.
    Risiken
    Konflikte mit neuen Stiftern:
    Wenn Bund oder Freistaat zustiften, könnten sie Einfluss verlangen.
    Erbschaftsrisiken:
    Bei Zuwendungen von Todes wegen können Auflagen versteckt sein.
    § 4 Abs. 5 – Erhalt des Grundstockvermögens
    Unklare Begriffe
    „ungeschmälert zu erhalten“
    → Klassischer Stiftungsbegriff, aber problematisch, wenn das Grundstockvermögen ein sanierungsbedürftiges Gebäude ist.
    Risiken
    Widerspruch zwischen Erhaltungsgebot und tatsächlichem Zustand:
    Die Kongresshalle ist ein denkmalgeschützter, sanierungsintensiver Bau.
    → Erhalt „ungeschmälert“ ist faktisch unmöglich, ohne massive Investitionen.
    Haftungsrisiko für Stiftungsvorstand:
    Wenn das Vermögen verfällt, könnte dies als Pflichtverletzung gewertet werden.
    Übergreifende Risiken
    1. Finanzielle Überforderung der Stiftung
    Die Stiftung übernimmt ein Objekt mit extrem hohen Betriebs- und Sanierungskosten, aber ohne gesicherte Einnahmen.
    2. Dauerhafte Zuschussabhängigkeit von der Stadt
    Die Stadt trägt faktisch alle Risiken, obwohl sie das Vermögen überträgt.
    3. Governance-Konflikte bei Beitritt von Bund/Freistaat
    Ohne klare Regelungen zu Stimmrechten, Einfluss und Kostenverteilung drohen politische Blockaden.
    4. Unklare Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Bauunterhalt
    Dies ist ein klassischer Streitpunkt und kann zu erheblichen Mehrkosten führen.
    5. Denkmalschutzrechtliche Verpflichtungen
    Die Stiftung übernimmt Pflichten, die sie finanziell möglicherweise nicht erfüllen kann.

  • Hier ist eine präzise, juristisch fundierte Prüfung der unklaren Begriffe und Risiken in § 4 des städtischen Stiftungsentwurfs zur „Stiftung für die Kongresshalle Nürnberg“.
    Der Entwurf enthält mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, finanzielle Risiken für die Stadt Nürnberg, unklare Vermögenszuordnungen und potenzielle Konflikte zwischen Stiftern, insbesondere wenn Bund und Freistaat beitreten.
    Die größten Risiken liegen in § 4 Abs. 2–3 (Vermögensübertragung, Betriebskosten, Zuschussverpflichtungen).
    → Wenn Bund oder Freistaat beitreten, entsteht ein erhebliches Governance-Risiko.
    Risiken
    Einflussverschiebung: Bei Zustiftung könnten neue Stifter Einfluss auf Stiftungszweck oder Vermögensverwaltung verlangen.
    Politische Konflikte: Unterschiedliche Interessenlagen (Denkmalschutz, Erinnerungskultur, Nutzungskonzepte).
    § 4 Abs. 2 – Übertragung des Grundstücks und Betriebskosten
    Unklare Begriffe
    „Zubehör, wie in Anlage 1 aufgeführt“
    → Zubehör ist ein juristisch definierter Begriff (§ 97 BGB), aber die Formulierung „wie in Anlage 1“ kann widersprüchlich sein, wenn Anlage 1 nicht vollständig ist.
    „bewegliche Vermögensgegenstände“
    → Unklar, ob auch Kunstwerke, technische Anlagen, historische Bauteile etc. gemeint sind.
    „Betriebskosten im Sinn der BetrKV“
    → Die BetrKV ist für Mietverhältnisse gedacht, nicht für Stiftungen.
    → Unklar, ob alle dort genannten Kosten gemeint sind oder nur typische Betriebskosten.
    „laufende Baumaßnahmen schließt die Stadt auf ihre Kosten ab“
    → Unklar, was „laufend“ bedeutet:
    bereits begonnen?
    bereits beschlossen?
    bereits finanziert?
    Risiken
    Kostenrisiko für die Stiftung:
    Die BetrKV umfasst u. a. Hausmeister, Versicherungen, Reinigung, Verkehrssicherung, Grünpflege, Müll, Beleuchtung, Heizung, Wasser, Entwässerung.
    → Bei einem Großbau wie der Kongresshalle können diese Kosten mehrere Millionen jährlich betragen.
    Haftungsrisiko:
    Die Stiftung trägt Betriebskosten, aber die Stadt bleibt Eigentümerin der Bauverpflichtungen.
    → Unklare Abgrenzung zwischen Betriebskosten und Bauunterhalt.
    Dauerhafte finanzielle Belastung der Stadt:
    Wenn die Stiftung die Betriebskosten nicht decken kann, muss die Stadt über Zuschüsse einspringen (Abs. 3).
    Unklare Vermögensübertragung:
    Wenn das Grundstück übertragen wird, verliert die Stadt die direkte Kontrolle über ein denkmalgeschütztes, politisch sensibles Objekt.
    § 4 Abs. 3 – Zuschüsse der Stadt Nürnberg
    Unklare Begriffe
    „nach Maßgabe des Haushaltsplans“
    → Bedeutet: Die Stadt entscheidet jährlich neu.
    → Keine verbindliche Zusage, aber faktische Pflicht, da sonst Betrieb nicht möglich.
    „nicht gedeckte Sach- und Personalaufwendungen einschließlich baulicher Investitionen und Bauunterhalt“
    → Extrem weit gefasst.
    → Deckt praktisch alle Kosten ab, die die Stiftung hat.
    Risiken
    Blankoscheck für die Stadt:
    Die Stadt verpflichtet sich faktisch, alle Defizite der Stiftung zu tragen.
    Unkalkulierbare Investitionskosten:
    Die Kongresshalle ist ein denkmalgeschützter Großbau mit Sanierungsbedarf.
    → Bauunterhalt kann zweistellige Millionenbeträge erreichen.
    Haushaltsrechtliches Risiko:
    Eine dauerhafte Zuschussverpflichtung kann gegen das Konnexitätsprinzip oder Haushaltsgrundsätze verstoßen, wenn sie nicht klar begrenzt ist.
    § 4 Abs. 4 – Zustiftungen
    Unklare Begriffe
    „keine Auflagen, die die Erfüllung des Stiftungszwecks beeinträchtigen“
    → Auslegungsbedürftig:
    Was ist eine Beeinträchtigung?
    Wer entscheidet darüber?
    „können dem Grundstockvermögen zugeführt werden“
    → Unklar, nach welchen Kriterien die Stiftung entscheidet.
    Risiken
    Konflikte mit neuen Stiftern:
    Wenn Bund oder Freistaat zustiften, könnten sie Einfluss verlangen.
    Erbschaftsrisiken:
    Bei Zuwendungen von Todes wegen können Auflagen versteckt sein.
    § 4 Abs. 5 – Erhalt des Grundstockvermögens
    Unklare Begriffe
    „ungeschmälert zu erhalten“
    → Klassischer Stiftungsbegriff, aber problematisch, wenn das Grundstockvermögen ein sanierungsbedürftiges Gebäude ist.
    Risiken
    Widerspruch zwischen Erhaltungsgebot und tatsächlichem Zustand:
    Die Kongresshalle ist ein denkmalgeschützter, sanierungsintensiver Bau.
    → Erhalt „ungeschmälert“ ist faktisch unmöglich, ohne massive Investitionen.
    Haftungsrisiko für Stiftungsvorstand:
    Wenn das Vermögen verfällt, könnte dies als Pflichtverletzung gewertet werden.
    Übergreifende Risiken
    1. Finanzielle Überforderung der Stiftung
    Die Stiftung übernimmt ein Objekt mit extrem hohen Betriebs- und Sanierungskosten, aber ohne gesicherte Einnahmen.
    2. Dauerhafte Zuschussabhängigkeit von der Stadt
    Die Stadt trägt faktisch alle Risiken, obwohl sie das Vermögen überträgt.
    3. Governance-Konflikte bei Beitritt von Bund/Freistaat
    Ohne klare Regelungen zu Stimmrechten, Einfluss und Kostenverteilung drohen politische Blockaden.
    4. Unklare Abgrenzung zwischen Betriebskost

Da so viel Steuergelder verschleudert werden, sollten auch die Bürger Mitspracherecht haben bei der Entscheidung

Warum soll so viel Geld für etwas wie Opernhausinterim ausgegeben werden, was immer weniger gefragt ist und auch noch für Eintrittskaten bezuschusst werden muss, damit überhaupt noch jemand hingeht. Dieses Geld kann man besser und sinnvoller in Nürnberg gebrauchen.

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern