26/07/2024 11:00
Liebe Unterstützende,
da das Gesetzesvorhaben am 17. Juli nicht den Weg auf die Tagesordnung des Kabinetts fand und laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun am 21. August 2024 beschlossen werden soll, heißt es: weiterkämpfen!
In Kooperation mit den ApoTigern, einem Verbund von engagierten Apothekerinnen und Apothekern, haben wir ein Video auf Instagram und Facebook veröffentlicht. Es zeigt Beispiele für die vielen verschiedenen Folgen, die die Apothekenreform für Patientinnen und Patienten haben könnte:
+++ Instagram: www.instagram.com/p/C947aAEsQ1I/
+++ Facebook: www.facebook.com/openPetition/videos/1005894321206939
Teilen Sie das Video, damit noch mehr Menschen von der Petition erfahren und auf die Dringlichkeit des Anliegens aufmerksam gemacht werden.
Wer nicht in den sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:
+++ Kurzlink zur Petition: www.openpetition.de/apothekenreform
Vielen Dank für Ihr Engagement!
Ihr openPetition-Team
17/07/2024 07:40
Im Petitionstext wurde das Datum des geplanten Kabinettsbeschlusses von 17. Juli 2024 auf 21. August 2024 geändert , da das Gesetzesvorhaben am 17. Juli 2024 nicht den Weg auf die Tagesordnung des Kabinetts fand und laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nun in der Kabinettssitzung am 21. August 2024 beschlossen werden soll. Bis dahin laufen alle Protestmaßnahmen der Apothekerschaft ungebremst weiter mit dem Ziel die Bundesregierung aufzufordern, die Pläne aus dem Bundesgesundheitsministerium zurückzuweisen und für maßgebliche und nachhaltige Überarbeitungen im Entwurf zur Apothekenreform zu sorgen. Diese Überarbeitungen sollen die Patientensicherheit, die Stärkung der wohnortnahen Arzneimittelversorgung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die öffentlichen Apotheken gleichermaßen berücksichtigen.
Neuer Petitionstext:
Voraussichtlich am 17.21. JuliAugust 2024 beschließt die Bundesregierung über einen vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgelegten Entwurf einer Apothekenreform, der für die Menschen in der Bundesrepublik massive Einschnitte in der sicheren und flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch die öffentliche Apotheke vor Ort mit sich bringt. So plant das BMG, künftig auf die Kompetenz von Apothekerinnen und Apothekern in der Apotheke zu verzichten, Leistungen und Öffnungszeiten einzuschränken und das bewährte System der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch die aktuell noch rund 17.500 öffentlichen Apotheken einem radikalen Systemwechsel zu unterziehen.
Das hat gravierende Auswirkungen auf die Patientensicherheit, eine funktionierende Arzneimitteltherapie und den Leistungsumfang durch die öffentlichen Apotheken, die ganz konkret so aussehen:
- Studierte Apothekerinnen und Apotheker mit ihrer pharmazeutischen Kompetenz für Beratungsleistungen und Kontrollfunktionen sollen künftig nur noch acht Stunden pro Woche in einer Apotheke anwesend sein müssen. Das Bundesgesundheitsministerium nimmt den Patientinnen und Patienten damit wertvolle, vertraute und kompetente Ansprechpartner für ihr höchstes Gut: ihre Gesundheit.
- Apothekenleistungen wie beispielsweise die Abgabe von starken Schmerzmitteln (Betäubungsmittel), das Erkennen von Einnahmeproblemen, Medikationsanalysen, die Herstellung von Arzneimitteln vor Ort (Rezepturen) oder Impfungen fallen in den Zeiten, in denen keine Apothekerin oder kein Apotheker anwesend ist, entweder komplett weg oder sind nur noch nach einer Terminvereinbarung erhältlich, um die sich die Patientinnen und Patienten künftig nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums offenkundig selbst kümmern müssen.
- Die Wegnahme der pharmazeutischen Kompetenz aus den Apothekenbetrieben wird dazu führen, dass die Apotheken vom kompetenten Gesundheitsdienstleister zur reinen Abgabestelle für Arzneimittel degradiert werden. Die bis heute hohe Qualität in der wohnortnahen Arzneimittelversorgung, also die Daseinsfürsorge, wird somit als zweitrangig eingestuft. Die hochwertige und sichere Versorgung mit Medikamenten wird zugunsten der Ökonomisierung geopfert, weil die Inhaberinnen und Inhaber ihre Betriebe künftig maximal wirtschaftlich optimieren müssen. Auch für Menschen in strukturschwachen Regionen wird dieser Qualitätsverlust zur Gefahr, die schnell in einer Zwei-Klassen-Versorgung mündet.
- Das Apothekensterben wird sich noch weiter beschleunigen und sowohl in den Städten als auch in ländlichen Regionen massiv zunehmen. Denn das Bundesgesundheitsministerium versäumt es, mit seinem Reformvorhaben endlich für eine nachhaltige wirtschaftliche Stärkung der öffentlichen Apotheken und deren gesetzlich verankertem Versorgungsauftrag zu sorgen.
Neues Zeichnungsende: 31.12.2024
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 67.443 (66.026 in Deutschland)