Kultūra

DJs GEGEN DEN GEMA TARIF VR- Ö

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Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

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  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

02.03.2013 17:08

Neufassung der Petition!
Neuer Titel: DJ`S DJs GEGEN DEN GEMA TARIF VR- Ö Neuer Petitionstext: Liebe DJs, es kommen harte Zeiten auf euch zu: ab dem 1. April (und nein, das wird kein Aprilscherz!) müsst ihr für jede Musikkopie, die ihr öffentlich spielt, 13 Cent zahlen – und nicht der Veranstalter! So will es zumindest die GEMA...

Bisher war das so, dass der Veranstalter einen Pauschalbeitrag an die GEMA zahlte. Wenn der DJ kopierte Musikdateien von einem Laptop abspielen wollte, also kein Original auf CD oder Vinyl, war ein 30 Prozent erhöhter Tarif fällig. Dieser sogenannte „Laptopzuschlag“ wurde ebenfalls vom Veranstalter bezahlt. Einige der Veranstalter haben sich aber dagegen gewehrt und den DJs vorgeschrieben, nur Originale abzuspielen – was aber angesichts der zunehmenden legalen Online-Angebote nicht mehr nachzuvollziehen ist.
Ein neuer Tarif muss her

Jetzt fällt also der Laptopzuschlag weg – und hinzu kommt der neue Tarif VR-Ö (Vervielfältigungszuschlag) für DJs. Demnach sind für jede Kopie einer Musikdatei eine Lizenz und 13 Cent fällig. Das klingt erst mal nicht so viel, aber im Schnitt wären das immerhin jährlich 1.950 Euro (bei 100 Gbyte mit ca. 15.000 Dateien)! Betroffen ist wirklich jede einzelne Kopie, die ein DJ von einer Datei erstellt - solange sie öffentlich genutzt wird. Private Kopien sind von dem neuen Tarif also nicht betroffen.
Die Überprüfung steht noch nicht fest

Noch ist unklar, wie die GEMA die Angaben der DJs überprüfen soll - denn ein Vertrag mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter existiert noch nicht und das wiederum bedeutet, dass die GEMA noch nicht an die DJs herantreten kann. Auch wenn das alles jetzt etwas kompliziert und unklar erscheint: der Tarif VR-Ö tritt ab dem 1. April in Kraft – und das steht fest.

Wichtig und interessant ist auch die Frage ob und wie die Privatssphäre der DJ`s DJs noch geschützt ist, wenn es um die Lizensierung digitaler Tracks auf externen Speichermedien geht!


Quelle: www.tonight.de


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