Région: Allemagne
Succès
Santé

Gegen den Wegfall der telefonischen Krankschreibung in Hausarztpraxen!

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Gesundheitsminister Jens Spahn

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  1. Lancé 2020
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19/04/2020 à 11:42

Korrektur einiger Rechtschreibfehler :-)


Neuer Petitionstext: **Gegen den Wegfall der Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung in Hausarztpraxen ab dem 19.4.2020**
**Alle Patienten, auch Patienten mit Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion, die zu Hause auf das Testergebnis warten, müssen wegen einer Krankschreibung ab Montag dem 20.04. wieder persönlich in den Arztpraxen erscheinen.**
Darüber hinaus müssen alle Patienten, auch diejengen "mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege" ab dem 20.4. für eine Krankschreibung in den Hausarztpraxen persönlich erscheinen.
Quelle: Bundesärztliche Kassenvereinigung Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV
www.kbv.de/html/1150_45751.php


Neue Begründung: **Gegen den Rat der Ärzteschaft hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute die Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit in der AU-Richtlinie nicht verlängert.**
**Diese Vereinbarung sollte ursprünglich bis 23. Juni laufen.**
**Sie war getroffen worden, um das erhöhte Infektionsrisiko in den Arztpraxen zu verringern. Doch nun endet diese sinnvolle und wichtige Maßnahme am 19. April **
Die Ärzteschaft kritisiert den abrupten Stopp, da er für Patienten, Praxisteams und Ärzte höchst problematisch ist. Die Ärzteschaft hatte sich für eine Verlängerung bis zum 3. Mai ausgesprochen.
**Die Ärzteschaft wurde im Bundesausschuss durch die Vertreter der Arbeitgeberseite überstimmt. Offenbar hat großer Druck aus Industrie und Wirtschaft zu diesem für die betroffenen Patienten und Hausarztpraxen sehr bedrohlichen und zynischen Regelung geführt.**
Nach dem Beschluss dürfen Ärzte ab Montag nun keine weiteren Krankschreibungen per Telefon vornehmen. Das gilt auch für Eltern, die wegen der Erkrankung eines Kindes eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld benötigen.
Quelle: Bundesärztliche Kassenvereinigung Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV
www.kbv.de/html/1150_45751.php

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 429


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