27.12.2025, 07:53
Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer,
kurz vor Weihnachten erhielten wir das Urteil des Einzelrichters am Verwaltungsgericht Minden mit folgendem Inhalt:
Die Beklagte (Bamf) unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 24.03.2025 zu verpflichten,
1. ihnen die Flüchtlingseigenschaften zuzuerkennen,
2. hilfsweise, ihnen den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen,
3. weiter hilfsweise, festzustellen, dass Abschiebungsverbote nach §60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz Aufenthaltsgesetz vorliegen,
ist aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet.
Vielen Dank für eure Unterstützung, auch Dank an das PSZ Bielefeld und an AK-Asyl Bielefeld für ihre Unterstützun bei der Klagebegründung.
Axel u. Elisabeth Keller