Verzoekschrift gericht aan:
Landtagsabgeordnete Christina Osei
Wir möchten das Bleiberecht für Familie O. in Deutschland
Reden
Der Asylantrag der Familie O. aus Nigeria wurde vom Bamf abgelehnt. Bei Gericht wurde bereits formal Einspruch eingelegt. Asylantrag im Oktober 2023 gestellt. Seit April 2024 arbeitet der Ehemann um seine Familie selbst ernähren zu können. Deutsch hat er sich selbst beigebracht und A2 erfolgreich bestanden. Ebenso den Staatsbürgertest. Im Oktober 2024 bekam die Familie einen Sohn. Die Ehefrau singt seit April 2024 in unserem Chor um Deutsch zu lernen. Bitte unterstützen Sie uns.
Hartelijk dank voor jullie steun, Axel Keller, Herford
Liebe Unterstützerinnen, liebe Unterstützer,
kurz vor Weihnachten erhielten wir das Urteil des Einzelrichters am Verwaltungsgericht Minden mit folgendem Inhalt:
Die Beklagte (Bamf) unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 24.03.2025 zu verpflichten,
1. ihnen die Flüchtlingseigenschaften zuzuerkennen,
2. hilfsweise, ihnen den subsidiären Schutzstatus zuzuerkennen,
3. weiter hilfsweise, festzustellen, dass Abschiebungsverbote nach §60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz Aufenthaltsgesetz vorliegen,
ist aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet.
Vielen Dank für eure Unterstützung, auch Dank an das PSZ Bielefeld und an AK-Asyl Bielefeld für ihre Unterstützun bei der Klagebegründung.
Axel u. Elisabeth Keller
Die Familie ist gut integriert und ernährt sich selbst; das Kind ist in Deutschland geboren. In meinen Augen ist Nigeria kein sicheres Herkunftsland, in das abgeschoben werden kann. Ich verweise auf die (Teil-)Reisewarnung mit weiteren Informationen auf der Seite des Auswärtigen Amtes vom 20.08.2025.