06/26/2025, 17:31
Den rechtlichen Hintergrund der Petition wurde angepasst mit dem Hinweis auf das Bürgerbegehren nach Paragraph 17 Thüringer Kommunalordnung.
Neue Begründung:
Wir fordern deshalb:1. den sofortigen Planungsstopp der Heinepark-Umgestaltung in der derzeit bekannten Form,2. die transparente Einbeziehung und frühzeitige Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger,3. den dauerhaften Erhalt der Kleingartenanlage „Große Wiese“,4. sowie die ernsthafte Prüfung alternativer Lösungen, die sowohl Verbesserungen der Sportstätten als auch den Erhalt der Gartenflächen ermöglichen.
DieseHinweis Petitionzur erfolgtrechtlichen imEinordnung:Diese Rahmen des § 17 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) undOnline-Petition richtet sich an den Stadtrat der Stadt Rudolstadt.Rudolstadt Wirund bittensoll umzeigen, Beratungwie viele Menschen sich gegen die geplante Umgestaltung des AnliegensHeineparks imund zuständigenden AusschussWegfall sowieder Kleingärten aussprechen. Sie dient als öffentliches Zeichen des Protests und zur politischen Meinungsbildung.Unabhängig davon wird ein formeller Einwohnerantrag gemäß § 17 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eingereicht. Dieser verpflichtet den Stadtrat, das Anliegen in öffentlicher Stadtratssitzung.Sitzung zu beraten.
Diese Petition wird unterstützt von:
- Ilka Bayer, Vorstand des Kleingartenvereins „Große Wiese“, Vertretungsberechtigt
- Stefan Kohl, Gemeinderat in Unterwellenborn (Privatperson)
Neues Zeichnungsende: 15.08.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 595 (440 in Rudolstadt)