Environment

Gegen die Wiederinbetriebnahme der Schweinemastanlage in Stolpen

Petitioner not public
Petition is addressed to
Landratsamt Sächsische Schweiz Osterzgebirge

2,102 signatures

Petition has contributed to the success

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  1. Launched 2019
  2. Collection finished
  3. Submitted on 27 Aug 2019
  4. Dialogue
  5. Success

The petition was successful!

News

04/29/2020, 01:44

Es wird ernst - wir bitten um Unterstützung
Im letzten Jahr fand unsere Petition über OpenPetition in kurzer Zeit 2102 Unterstützer, davon 880 aus unserer kleinen Stadt.
Sie gehörten dazu und haben uns sehr in unserer Auseinandersetzung mit dem Investor bestärkt. Viel ist inzwischen passiert (so haben wir mehr als 1600 Dukumente nach Umweltinformationsgesetz eingesehen und analysiert), auf der website des BUND s.u. ist das nachzulesen.
So hat unsere Bürgerinitiative hat in Partnerschaft mit dem BUND Sachsen am 28.1.2020 Widerspruch gegen Entscheidungen des Landratsamtes bezüglich der Wiederinbetriebnahme der DDR-Schweinemastanlage durch den holländischen Investor eingelegt. Die Genehmigung dieser Anlage beruht auf einer „Altanlagenanlagenanzeige“ von 1992. Diese an sich sinnvolle Regelung sollte verhindern, dass tausende DDR-Landwirtschaftsbetriebe, welche nicht bundesdeutschen Normen entsprachen den Betrieb hätten einstellen müssen. Seitdem haben insbesondere holländische Investoren dieses (zeitlich leider nicht begrenzte) Schlupfloch benutzt um im großen Stil Altanlagen wegen der Betriebsgenehmigung zu kaufen. Damit wird das Bundesimmissionschutzgesetz gezielt unterlaufen, welches Anlagen wie in Stolpen höchstwahrscheinlich gar nicht zulassen würde. Das Tierwohl spielt keine Rolle; betäubungslose Ferkelkastration in der ersten Woche, das Entfernen der Ringelschwänze und der Eckzähne (um Verletzungen der Muttersau im Kastenverstand zu verhindern) und andere Widerlichkeiten der industriellen Tierproduktion sind gängige Praxis.
Der von den BUND Anwälten eingereichte Widerspruch wurde am 16.4.2020 vom Landratsamt abgewiesen. Dieser Widerspruch, sowie ein Antrag des Investors auf Fristverlängerung sind zurzeit in der Überprüfung.
Das Alles kostet Geld – wir rechnen mit Kosten bis zu 10.000€ - 5400€ haben wir bereits erhalten.
Wir bitten Sie heute, uns durch eine zielgerichtete Spende an den BUND für die Durchsetzung eines ordnungsgemäßen Genehmigungsverfahrens und verbessertes Tierwohl zur Seite zu stehen.
Unter diesem link zu unserer gemeinsamen website finden Sie den Spendenbutton und viele weiterführende Informationen.
www.bund-sachsen.de/stolpen/
Helfen Sie mit, diese tierquälerische Form der industriellen Massentierhaltung - nur 80 m von der Wohnbebauung entfernt - zu verhindern. Im Bebauungsplan ist von einer Erweiterung auf 18.232 Ferkelplätze die Rede; das bedeutet bei zweimonatiger Umwälzung fast 110.000 Ferkel im Jahr!

Empfänger: BUND LV Sachsen e.V.
IBAN: DE84 4306 0967 1162 7482 00
Verwendungszweck: Spende Stolpen

Für eine steuerlich absetzbare Spendenbestätigung bitten wir Sie bei der Überweisung ihre vollständige Adresse anzugeben.

BITTE LEITEN SIE DIESE INFORMATION AUCH AN FREUNDE UND BEKANNTE WEITER – GEMEINSAM KÖNNEN WIR ES SCHAFFEN – AUCH KLEINE BETRÄGE HELFEN

Herzlichen Dank und viele Grüße
Eure Bürgerinitiative
Keine Schweinemast in Stolpen

Herzlichen Dank auch an OpenPetition - weiter so



05/05/2019, 10:58

Die Inhalte der Petition sind jetzt auch auf einer eigenen website abrufbar.


Neuer Petitionstext: Die Bürgerinitiative "Keine Schweinemast in Stolpen" kämpft gegen die Wiederinbetriebnahme bzw. Erweiterung des alten Mastbetriebes am Bahnhof von Stolpen/Sachsen durch einen holländischen Investor.
1. Wir fordern den Landrat auf, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Wiederinbetriebnahme zu verhindern.
2. Wir fordern das Land Sachsen auf, durch den Staatsbetrieb ZFM im Programm "Entsiegelung landwirtschaftlicher Flächen" das Grundstück als Ausgleichsfläche für andere notwendige Versiegelungen zu kaufen und zu renaturieren.
NEU unsere website: keine-schweinemast-in-stolpen.de

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 200


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