Region: Göttingen
Familie

Gegen die unverhältnismäßige Erhöhung der Kita-Gebühren in der Stadt Göttingen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Wolfgang Meyer
356 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

356 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

04.09.2013, 02:13

fehlerhafte Links
Neuer Petitionstext: Wir sind gegen die unverhältnismäßige und überzogene neue Gebührenstaffelung der Elternbeiträge für die Göttinger Kindertagesstätten.

Im Rahmen des Entschuldungshilfeprogramms (EHP) hat der rot-grün dominierte Rat der Stadt Göttingen zum Teil drastische Einspar- bzw. Mehreinnahmemaßnahmen beschlossen.

www.zukunftsvertrag.goettingen.de/dito/forum/Anlage-1.pdf?action=openattachment&id=2362&attachmentid=466

Die Maßnahme V061 (Seite 69 f.) trägt den Titel "Einkommensgerechtere Staffelung der Kita-Beiträge". Damit sollen jährlich Mehreinahmen bzw. Minderausgaben i.H.v. 300.000 € erzielt werden.

Bis zum 31.07.2013 existierten 3 Einkommensstufen zur Berechnung der Kita-Beiträge. Eltern, die Sozialleistungen bezogen, wurden den Stufen 1 und 2 zugeordnet. Eltern, mit einem eigenständigen Einkommen - unabhängig von der Höhe ihres Einkommens - hatten den Elternbeitrag der Stufe 3 zu entrichten.

Seit dem 01.08.2013 gelten 6 Staffelstufen zur Berechnung der Elternbeiträge. In die 6. und damit höchste Stufe gelangen Familien (Angestellte) mit einem Kind ab einem Haushalts-Bruttojahreseinkommen von mehr als 69.290 €.

ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136759412548/759412548/00124383/83-Anlagen/03/Selbsteinstufung_nach_Bruttojahreseinkommen.pdf www.dropbox.com/s/nnxm7mf0k68dhm5/A02%20Selbsteinstufung_nach_Bruttojahreseinkommen.pdf

Dabei sind nach § 5 der Entgeltordnung zum Haushaltseinkommen sämtliche Einkünfte zu zählen (u.a. selbständige und nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge, etc. vgl. § 2 EStG), Lohnersatzleistungen (Elterngeld, Arbeitslosengeld) und sogar Einkünfte der Kinder (z.B. Zinserträge).

ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45-181-136759412548/759412548/00124383/83-Anlagen/01/12-06-12_Anlage_Entgeltordnung_2013_Stand_12-0.pdf www.dropbox.com/s/5ih0i0i9r5ln509/A03%2012-07-13AnlageEntgeltordnung2013Stand25062012.pdf

Wenn also beide Elternteile berufstätig sind und daneben keinerlei weiteren Einkünfte erzielen, fällt man bereits dann in die höchste Stufe, wenn jeder ein Bruttomonatseinkommen i.H.v. 2.887,09 € hat.

Die Mehrbelastungen der Eltern betragen durch diese unverhältnismäßige Beitragserhöhung bis zu 22 % im Hort, bis zu 40 % im Kindergartenbereich und sogar bis zu 55 % in der Krippenbetreuung.

www.dropbox.com/s/us9ri0rx5mx9p0s/A04%20Kita%20Beitragsvergleich%202012-2013.pdf

Gegen diese familienunfreundliche Politik wehren wir uns!

Wir sind bereits mit Unterschriftenaktionen in den Göttinger Kitas unterwegs. Wenn ihr dort schon unterschrieben habt, zeichnet diese Petition bitte nicht noch einmal (eure Unterschrift wurde dann bereits gezählt)!

Bitte helft uns und verbreitet diese Petition! Jede Unterschrift zählt! Neue Begründung: 1.
Schon zur Kommunalwahl 2006 warb die Göttinger SPD:

"Die Kindertagesstätten in unserer Stadt werden langfristig kostenfrei und damit für alle nutzbar."

Dieses Wahlversprechen bekräftigte die SPD Göttingen nochmals vor der Kommunalwahl 2011:

"Bildung für alle. Bildung beginnt unserer Meinung nach bereits in Krippe und Kindergarten. Sie setzt sich fort über Grundschule, Hort und weiterführende Schulen [...]. Bildung muss kostenlos sein."

Das waren offenbar nur wiederholte Wahlversprecher und Verrat am Wähler!

2.
Auch für die Bundestagswahl 2013 wirbt die SPD mit:

"Eltern müssen kein Geld für die Kinder-Tages-Stätte bezahlen."

LINK: dort Seite 9
www.spd.de/linkableblob/103836/data/20130628_regierungsprogramm_2013_2017_leichte_sprache.pdf

Und:

"Gebührenfrei. Bildung ist ein Recht. Darum soll sie nichts kosten. Von der Kita bis zur Universität soll alles gebührenfrei sein."

LINK: dort Seite 12 oben
www.spd.de/linkableblob/104494/data/broschuere_in_einfache_sprache.pdf

Ist das in Göttingen nicht bekannt? Oder auch nur Wahlversprecher?

3.
Zahlreiche Städte sind im Sinne der Familienförderung dazu übergegangen, Kitagebühren zu reduzieren bzw. sogar ganz abzuschaffen. Dies ist auch das Ergebnis des "INSM-ELTERN-Kindergartenmonitor 2010".

LINK: dort Seite 2 Mitte
www.insm-kindergartenmonitor.de/files/Summary-Kindergartenmonitor.pdf

Paradoxerweise führt der Rat der Stadt Göttingen die Studie als Begründung für die Gebührenanhebung an.

4.
Von einer einkommensgerechten Staffelung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein, wenn selbst in Stufe 1 (neu) eine Erhöhung von bis zu 19 % erfolgt.

5.
Von einer einkommensgerechten Staffelung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein , wenn man bereits mit einem Bruttomonatseinkommen i.H.v. 2.887,09 € in Stufe 6 gelangt. Nach dem "Gehaltsreport 2013"(des manager magazin zusammen mit dem Business-Netzwerk Xing) liegt das Brutto-Jahresgehalt für Angestellte in Deutschland bei 57.500 €, also bei 4.791,67 € im Monat.

www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-900019.html

6.
Von einer einkommensgerechten Staffelung kann unserer Ansicht nach nicht die Rede sein, wenn die Gebühren nicht nur einkommensabhängig, sondern zusätzlich auch mit zunehmender Betreuungsdauer überproportional steigen.

7.
Die Stadt Göttingen leistet sich aktuell eine kostenintensive Innenstadtsanierung mit offenbar nicht alltagstauglichem Luxuspflaster. Dieser Straßenbelag erforderte bereits nächtliche Sonderreinigungsmaßnahmen in bislang unbekannter Höhe welche vermutlich regelmäßig wiederholt werden müssen.

www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Goettingen/Uebersicht/Aerger-um-Dreck-auf-neuem-Pflaster-Stadt-Goettingen-laesst-Pflastersteine-mit-Spezialmaschine-reinigen

Da bleibt natürlich kein Geld für vernünftige Familienförderung.

8.
Die Beitragserhöhungen kommen nicht den Kitas zugute: Der Betreuungsschlüssel wird dadurch nicht verbessert und die ErzieherInnen erhalten dadurch nicht mehr Gehalt. Die Erhöhung zu Lasten der Familien dient allein der Sanierung des Haushalts.

9.
Andere Maßnahmen im Rahmen des EHP fallen deutlich weniger drastisch aus (z.B. V005 Erhöhung der Spielautomatensteuer um 20 %, V008 Erhöhung der Parkgebühren um 17 %, V014 Erhöhung der Hundesteuer um 9 %).

10.
Die Elterninitiative gegen die unverhältnismäßige Erhöhung der Kitagebühren in der Stadt Göttingen stößt bei vielen Trägern und Einrichtungen auf erheblichen Widerstand. Aushänge und Unterschriftenlisten wurden untersagt bzw. entfernt.

Unter Demokratie verstehen wir etwas anderes. Andere Meinungen als die des Stadtrats sollten auch in Göttingen geäußert werden dürfen.

Auch Eltern haben eine Stimme. Unsere Kinder sind auch Eure Zukunft!!!

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E-Mail: elternvertreter-holtensen@arcor.de


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