Region: Lübeck
Bauen

Gegen einen mehrspurigen Autobahnzubringer neben unseren Häusern

Petition richtet sich an
Bürgermeister Jan Lindenau
218 Unterstützende 124 in Lübeck

Sammlung beendet

218 Unterstützende 124 in Lübeck

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

22.05.2022, 14:48

Link zum Artikel auf hl-live.de vom 22.05.2022 hinzugefügt


Neue Begründung:

Die Verkehrsmenge Kronsforder Landstraße hat in den letzten 10 Jahren bereits deutlich zugenommen.

Nun aber soll DIE VERKEHRSMENGE NOCH MAL UM 80% GESTEIGERT werden.

Für das Bauvorhaben hat die Stadt eine 82seitige Begründung erstellen lassen (s. Bebauungsplan 15.04.00 und die Auszüge dazu).

Insbesondere der Abschnitt 7.4 Auswirkungen durch Verkehrslärm auf Seite 76 und folgende ist von besonderer Bedeutung und würde für den Fall der Umsetzung der Maßnahme für uns Anwohner eine unzumutbare Belastung darstellen, die auch nicht gesetzeskonform wäre.

Für so eine Baumaßnahme gilt das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit klaren Grenzwerten. Zweck dieses Gesetzes ist, u.a. die Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Wir Bewohner hier in der Kronsforder Landstraße sind als schutzwürdige Menschen schon jetzt erheblichen schädlichen Umwelteinwirkungen ausgesetzt.

Die Stadt und KWL argumetieren mit einer Entlastung der Mälmöstraße, ohne Rücksicht auf die dann erhöhte Belastung bei uns. Es wird stattdessen durch den geplanten Bau eine zusätzliche Belastung für uns Bewohner in der Kronsforder Landstraße in Kauf genommen. Vergleicht man die Gesundheit mit den Entlastungen, die an der Malmöstraße entstehen und die 80%ige Verkehrsmenge, die an der Kronsforder Lanstraße nach dem Bebauungsplan 15.04.00 in veränderter Form nach Vorstellung der KWL vom 30.09.2021 entstehen wird, so sehen wir Kosten und Nutzen sowie Vor- und Nachteile in keinem vernünftigen Verhältnis. Der Bau einer Lärmschutzwand, die über private Grundstücke führt und von heute auf morgen die Anwohner hinter einer hohen Wand einschließt, garantiert dabei nicht, dass Lärmgrenzwerte nicht überstiegen werden. Das Ausmaß der Verkehrszunahme ist derart hoch, dass selbst eine Lärmschutzwand keine Abhilfe schafft! Davon abgesehen, dass Feinstaub nicht an einer Wand halt macht.

Und mittelfristig stehe ohnehin eine geplante Rampenerweiterung südlich der A 20 Anschlussstelle Genin an. Das bedeutet, dass damit im Bewusstsein einer Gesundheitsgefährdung für die Bewohner der Kronsforder Landstraße auch noch doppelt geplant ist, Steuergelder auszugeben.

Mit einfachen Worten: Die Stadt entlastet einen Bereich zu Lasten eines anderen, nämlich den Bewohnern der Kronsforder Landstraße!

Wir sagen ganz klar NEIN zu dieser Planung und fordern mit dieser Petition:

  • Keine STEUERVERSCHWENDUNG - durch doppelte Verkehrsplanung
  • Keine ENTEIGNUNG - mit Lärmschutzwänden auf privaten Grundstücken
  • Kein weiterer LÄRM und kein weiterweiterer FEINSTAUB - durch bis zu 80% Verkehrszunahme und Rückstaus für die Anwohner
  • Endlich einen Antrag auf MACHBARKEITSPRÜFUNG zum erwähnten Ausbau des Zubringers an der Bundesautobahn A 20

Nachtrag vom 20.Mai 2022:

Am 20. Mai 2022 ist in den Lübecker Nachrichten ein Artikel veröffentlicht worden, in dem der Ausbau eines direkten Zubringers vom Gewerbegebiet Semiramis an die BAB20 in Frage gestellt wird. Tatsächlich hat die Stadt bis zum heutigen Zeitpunkt noch keinen Antrag für den Ausbau des Autobahnzubringers beim Bund gestellt. Es stellt sich die Frage, wie ein Gewerbegebiet in jahrelange Planung gehen kann, ohne einen Zubringer. Der erste Bauabschnitt von Semiramis wird nun kurzfristig über die Wasserfahr an uns Anwohnern vorbeigeleitet. (Der ursprüngliche Zweck der Öffnung der Wasserfahr war eine direkte Anbindung zur BAB20 für das neu entstehende Berufsausbildungszentrum auf dem ehemaligen Gelände der Ziegelei. In diesem ursprünglichen B-Plan war noch keine Anbindung an das Gewerbegebiet Semiramis enthalten!) Für den zweiten Abschnitt Semiramis ist auf Grund der Gesamtgröße des neuen Gewerbegebietes ein eigener Zubringer erforderlich. Aber genau dieser scheint nun in der Machbarkeit ungewiss zu sein. Und wir fragen, weshalb werden wir Anwohner in dem Glauben gewogen, dass die Anbindung über die Wasserfahr nur eine vorübergehende Lösung sei? Weshalb hat die Stadt noch keinen Antrag auf eine Machbarkeitsprüfung gestellt, für den zwingend notwendigen Zubringer für den zweiten Bebauungsplan von Semiramis? Weshalb macht die Stadt den zukünftigen Gewerbetreibenden Zugeständnisse, ohne gesicherten Zubringer?

Am Ende ist die geplante vorübergehende Lösung leider eine Dauerlösung auf Kosten der Gesundheit der Anwohner*innen der Interessengemeinschaft.

Quellen und Links zu weiteren Informationen:

  • Artikel auf hl-live.de vom 22.05.2022
  • Artikel in den Lübecker Nachrichten vom 20.05.22Die Facebook Seite der Interessengemeinschaft Kronsforder Landstraße
  • Artikel auf hl-live.de vom 17.05.22
  • Artikel in den Lübecker Nachrichten vom 09.12.21
  • Begründung zum Bebauungsplan 15.04.00
  • Die Facebook Seite der Interessengemeinschaft Kronsforder Landstraße

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 76 (48 in Lübeck)


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