11.09.2026, 04:38
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Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit klickbaren Quellen (Link/URL) oder kennzeichnen Sie sie als eigene Meinung wie beispielsweise:
1) Im Sinne des Tierschutzgesetzes, welches zum Staatsziel Artikel 20A im Grundgesetz erklärt worden ist, widersprechen Lebendtiertransporte den Paragraphen 1, 2, 3, 16 und 17 des Tierschutzgesetzes.
2) Der Ausbau solcher Schlachtmöglichkeiten wird bereits staatlich gefördert.
3) Ziel muss sein: Angst, Schmerzen und Leiden so weit wie möglich zu vermeiden. Religiöse Ausnahmen vom Tierschutz dürfen dabei nicht zugelassen werden. Das Schächten oder die Halal- Schlachtung von Geflügel und Säugetieren sind zu unterlassen.