Gegen Lebendtiertransporte

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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46 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 09.09.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

11.09.2026, 05:55

Guten Tag, Ich habe den Link zum Tierschutzgesetz eingefügt, den Link zur Förderung der mobilen Schlachtstätten ergänzt und eingefügt, dass das Ziel meiner Meinung nach sein soll, Angst und Schmerzen usw. zu vermeiden.

Ich hoffe, dass die Petition jetzt an den Start gehen kann.
Mit freundlichen Grüßen Madeleine Klein


Neuer Petitionstext:

Es wird gefordert, Lebendtiertransporte zur Schlachtung und zu Zuchtzwecken innerhalb Deutschlands und über deutsche Grenzen hinweg und in Drittländer gesetzlich zu verbieten. Tiere sollen stattdessen am Ort ihrer Haltung bzw. in unmittelbarer Nähe geschlachtet werden. Hierfür sollen mobile Schlachtstätten weiter ausgebaut und staatlich gefördert und stets von staatlich geprüften Tierärzten kontrolliert werden. Die Umsetzung soll innerhalb von 12 Monaten erfolgt sein.

Zur Begründung: der Transport lebender Tiere über weite Strecken verursacht erheblich Stress, Angst, Erschöpfung und Verletzung und teilweise Todesfälle. Tiere werden zu einem Wirtschaftsgut, obwohl sie fühlende Lebewesen sind. Besonders Tiertransporte zur Schlachtung sind nicht notwendig, da die Schlachtung am Ort der Haltung oder in unmittelbarer Nähe erfolgen kann. Im Sinne des Tierschutzgesetzes, welches zum Staatsziel Artikel 20A im Grundgesetz erklärt worden ist, widersprechen Lebendtiertransporte den Paragraphen 1, 2, 3, 16 und 17 des Tierschutzgesetzes.AußerdemTierschutzgesetzes führt Stress zum Qualitätsverlust des Fleisches.Mobile und teilmobile Schlachtstätten bieten hierfür eine praktikable Alternative. Sie können direkt zu den landwirtschaftlichen Betrieben kommen und den Tieren lange transportwege ersparen. Der Ausbau solcher Schlachtmöglichkeiten wird bereits staatlich gefördert. Die Förderung soll konsequent fortgeführt und ausgeweitet werden, damit die notwendige Infrastruktur innerhalb der vorgesehenen Übergangsfrist von 12 Monaten zur Verfügung steht. Das Verbot soll sowohl Transporte zur Schlachtung als auch Transporter zu Zuchten umfassen. Es soll von Transporte innerhalb Deutschlands über deutsche Grenzen hinweg sowie für Transporte in und aus Drittländern gelten, auch der Import lebender Tiere darf nicht dazu führen, dass mit langen Transportwegen verbundene Belastungen lediglich verlagert werden. Auch diese Transporte sind zu verbieten.Die Schlachtung muss unter strenger tierärztlicher Kontrolle und mit einer wirksamen nachweislich schmerzlos zum Tod führenden Betäubung erfolgen. Ziel muss sein: Angst, Schmerzen und Leiden so weit wie möglich zu vermeiden. Religiöse Ausnahmen vom Tierschutz dürfen dabei nicht zugelassen werden. Das Schächten oder die Halal- Schlachtung von Geflügel und Säugetieren sind zu unterlassen.Zur Kontrolle sollen Amtstierärzte stets in Schlachtstätten vor Ort sein und Schlachtstätten mit einer lückenlosen Videoüberwachung ausgestattet werden. Die Aufnahmen sollen mindestens 10 Jahre archiviert und für die zuständigen Behörden steht zur Kontrolle zugänglich sein. Verstöße müssen konsequent verfolgt und mit wirksamen Sanktionen geahndet werden.Die Umstellung soll innerhalb von 12 Monaten schrittweise erfolgen, dadurch erhalten Landwirte, Schlachtbetriebe und Behörden ausreichend Zeit, die erforderlichen Strukturen aufzubauen ohne den Schutz der Tiere unnötig hinauszuzögern. Not-wendige tierärztliche Untersuchung sind am Stall/haltungsort des Tieres durchzuführen. Zucht soll über Samen Embryonen erfolgen.Keinesfalls trächtige Tiere oder männliche/ weibliche Tiere zur Zucht transportieren.www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html

Private Fahrten mit Haustieren zum Tierarzt, in den Urlaub, bei Umzug sollen von diesem Verbot nicht betroffen sein.
Diese Forderungen sind meiner Meinung nach aus tierrechtlicher , ethischer und menschlicher Sicht unumgänglich.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 42 (36 in Deutschland)


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