Region: Stuttgart
Bild der Petition Gegen Outcourcing (oder Auslagerung v. Unternehmensteilen nur eingeschränkt zulassen)
Minderheitenschutz

Gegen Outcourcing (oder Auslagerung v. Unternehmensteilen nur eingeschränkt zulassen)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Ver.di Landesbezirk Stuttgart
114 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

114 Unterstützende

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

13.09.2013, 22:16

In Stuttgart ist es z. B. bei meiner Erfahrung als Arbeitnehmerin so, dass immer mehr Sozialunternehmen "Outsourcing" beitreiben, um ehemals schwer vermittelbaren Arbeitnehmern u. schwerbehinderten Arbeitnehmern das Recht zu nehmen, einen Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter zu wählen. Auch Arbeitnehmer mit Beeinträchtigungen sollen das Recht behalten, einen Schwerbehindertenvertreter u. Betriebsrat zu wählen.
Denn besonders, wenn es um "berufliche Wiedereingliederung", "medizinische Reha" oder "leidensgerechte Arbeitszeiten/Tätigkeiten" geht, sollen Betriebsräte u./oder Schwerbehindertenvertreter Arbeitskollegen am Arbeitsplatz in Ihren Rechte unterstützen.
Arbeitnehmer, Erwerbslose und andere Betroffene unterstützt diese Petition und plant Aktionen.
Neuer Petitionstext: Da ich selber als schwerbehinderte Arbeitnehmerin nun schon fast 5 Jahren bei einem kirchlichen Outsourcingunternehmen in Stuttgart beschäftigt bin, erfahre auch ich es in dieser Zeit, dass es fast aussichtslos ist, den Arbeitskollegen klar zu machen, dass diese trotz Auslagerung des Unternehmens das Recht haben, einen Betriebsrat zu bilden.

Außenstehende, andere Beschäftigte von "Outsourcingunternehmen" oder kirchlichen Tochtergesellschaften, vernetzt Euch, wehrt Euch (z. B. durch eine Demo), damit egal welches ausgelagerte Unternehmen -es seinen Bescchäftigten nie verbieten darf, einen Betriebsrat zu wählen. Es ist doch bestimmt im Interesse aller Arbeitnehmer, Außenstehenden oder Erwerbslosen, dass sich diese Tochtergesellschaften als Arbeitgeber da rechtlich keine Sonderstellung erhoffen. Ein Trotz dem Unternehmerrecht des "Auslagerns" soll per Gesetz der Betriebsrat könnte z. B. zumindest evtl. versuchen zu erreichen, dass nicht zuviele ein Mitbestimmungsrecht erhalten, welche Unternehmensteile ausgelagert werden. werden dürfen.
Denn bei Arbeitgebern, die Unternehmensteile beliebig auslagern können, werden beeinträchtigte Arbeitnehmer zu billigen Arbeitskräften oder sind austauschbar.
Mit freundlichem Gruß u. Aufruf
Dagmar Schneider Neue Begründung: Arbeitnehmer, egal welche Qullifikation sie haben oder auch wenn sie "Beeinträchtigt (Behindert)" sind, sollten eine Person am Arbeitsplatz haben, die sie bei arbeitsrechtlichen Problemen in ihren Rechten unterstützt und auch Änderungen z. B. an Arbeitsbedingungen
vorschlägt.
Beschäftigte von ausgelagerten Unternehmen oder "Arbeitnehmer mit Werkvertrag" haben bei Ihrer Firma auch kein Recht auf einen "Tarifvertrag" (sollen Arbeitgeber wirklich soviel Möglichkeiten auf Tarifflucht bekommen, sicher nein!)


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