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Ver.di Landesbezirk Stuttgart
Da ich selber als schwerbehinderte Arbeitnehmerin nun schon fast 5 Jahren bei einem kirchlichen Outsourcingunternehmen in Stuttgart beschäftigt bin, erfahre auch ich es in dieser Zeit, dass es fast aussichtslos ist, den Arbeitskollegen klar zu machen, dass diese trotz Auslagerung des Unternehmens das Recht haben, einen Betriebsrat zu bilden.
Außenstehende, andere Beschäftigte von "Outsourcingunternehmen" oder kirchlichen Tochtergesellschaften, vernetzt Euch, wehrt Euch (z. B. durch eine Demo), damit egal welches ausgelagerte Unternehmen -es seinen Bescchäftigten nie verbieten darf, einen Betriebsrat zu wählen. Es ist doch bestimmt im Interesse aller Arbeitnehmer, Außenstehenden oder Erwerbslosen, dass sich diese Tochtergesellschaften als Arbeitgeber da rechtlich keine Sonderstellung erhoffen. Trotz dem Unternehmerrecht des "Auslagerns" soll per Gesetz der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht erhalten, welche Unternehmensteile ausgelagert werden dürfen. Denn bei Arbeitgebern, die Unternehmensteile beliebig auslagern können, werden beeinträchtigte Arbeitnehmer zu billigen Arbeitskräften oder sind austauschbar. Mit freundlichem Gruß u. Aufruf Dagmar Schneider
Dôvody
Arbeitnehmer, egal welche Qullifikation sie haben oder auch wenn sie "Beeinträchtigt (Behindert)" sind, sollten eine Person am Arbeitsplatz haben, die sie bei arbeitsrechtlichen Problemen in ihren Rechten unterstützt und auch Änderungen z. B. an Arbeitsbedingungen vorschlägt. Beschäftigte von ausgelagerten Unternehmen oder "Arbeitnehmer mit Werkvertrag" haben bei Ihrer Firma auch kein Recht auf einen "Tarifvertrag" (sollen Arbeitgeber wirklich soviel Möglichkeiten auf Tarifflucht bekommen, sicher nein!)