Region: Niemcy
Zdrowia

Genug ist genug

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages, Polizeipräsidium, Landrat, Verwaltungsgericht
11 430 11 293 w Niemcy

Składający petycję nie złożył petycji.

11 430 11 293 w Niemcy

Składający petycję nie złożył petycji.

  1. Rozpoczęty 2021
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Nie powiodło się

25.03.2021, 21:45

Kleine Textkorrektur zum besseren Verständnis und Ein Bild eingefügt


Neuer Petitionstext:

Jetzt muß Schluß sein!

Viel zu lange wurden Demonstrationen der „Initiative“ Querdenken bzw. von Pandemieleugnern durch Gerichte zugelassen und nicht konsequent auf die Nichteinhaltung der Corona-Auflagen während der Demonstration reagiert. Diese Demos richten sich gegen die Infektionsschutzmaßnahmen der Regierung -was völlig legitim ist, solange diese bei den Demos rigoros eingehalten und überwacht werden. Bewegungen wie Alarmstufe Rot hathaben bereits mehrfach bewiesen, dass beides möglich ist: demonstrieren und sich an die Maßnahmen halten. Die Querdenker haben in all ihren bisherigen Demos klar und bewußt die Hygiene-Auflagen mißachtet und damit die Gefährdung der Gesundheit aller Bundesbürger billigend und in vollem Bewusstsein in Kauf genommen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen der bereits stattgefundenen Demonstrationen der Querdenken/ Pandemieleugner fordern wir ab sofort in allen Bundesländern ein Einstellen der Genehmigung weiterer Querdenken-Demonstrationen und begründen dieses mit dem Artikel 2 Absatz 2 S. 1 GG

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"!

Aufgrund der weiter ansteigenden Infektionszahlen fordern wir den Schutz unserer Gesundheit, durch Verbot dieser Querdenker/Pandemieleugner-Demos oder aber die konsequente, rigorose und schnelle Durchsetzung der Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5.136 (5.066 in Deutschland)


Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

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