Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in der derzeitigen Form

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
275 Unterstützende 275 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

275 Unterstützende 275 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:06

Pet 2-18-15-8272-009298

Gesetzliche Krankenversicherung
- Beiträge -


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Beitragsbemessungsgrenze
für die Krankenversicherung in der derzeitigen Form abgeschafft wird.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 275 Mitzeichnungen sowie
91 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Zusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt wird. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, das nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden
kann.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist von den Prinzipien geprägt, dass
jede Beschäftigung als Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der
Geringfügigkeitsgrenze grundsätzlich zu einer Mitgliedschaft in der GKV führt und für
Zeiten der Mitgliedschaft grundsätzlich Beiträge zu zahlen sind. Die
Beitragszahlungen finden in der Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich an die
wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird, ihre Begrenzung. Derzeit beträgt die
Beitragsbemessungsgrenze 4.050 Euro.

Dem Gesetzgeber steht bei der Gestaltung der Beitragsbemessungsgrenze (und
auch der Versicherungspflichtgrenze) grundsätzlich ein weiter Spielraum zur
Verfügung. Eine Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze würde insbesondere
die Frage aufwerfen, inwieweit der Wert der in Anspruch genommenen Leistung
dann noch in einem angemessenen Verhältnis zu der Höhe der Beitragsleistung
stünde.
Auch würde jede Erhöhung der Beitragsbemessungs- bzw.
Versicherungspflichtgrenze zwar grundsätzlich zu Mehreinnahmen für die GKV
führen, andererseits würde es auch zu einer Abwanderung von bisher freiwillig
Versicherten, deren Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze liegt, in die
private Krankenversicherung kommen, wodurch der GKV wiederum
Beitragseinnahmen entgehen.
Eine Modifizierung der Beitragsbemessungsgrenze der GKV ist daher nach Aussage
der Bundesregierung nicht beabsichtigt.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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