Kraj : Německo

Gesetzlich vorgeschriebener Personalschlüssel in der Pflege

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Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Zahájena 2014
  2. Sbírka byla dokončena
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zprávy

14. 09. 2014 12:48

Weil ich auch die Ausbildung qualitativ verbessern will, wenn diese nicht als vollwertige Kräfte in den Diensten eingesetzt werden. Außerderm sollten FSJ'ler die keinerlei Erfahrung in der Pflege haben, nicht mit solch verantwortungsvollen Aufgaben, wie tägliche pflegerische Verrichtung allein konfrontiert werden, nur um Arbeitskräfte und Löhne einzusparen.
Neuer Titel: Gestzlich Gesetzlich vorgeschriebener Personalschlüssel in der Pflege Neue Begründung: Betreiber und Kassen schieben den schwarzen Peter für die Missstände hin und her, niemand will dafür verantwortlich sein, trotzdem scheint soviel Geld vorhanden das viele Betreiber, beinahe jedes Jahr eine neue Einrichtung bauen oder aufkaufen können.
Wir wollen das der Personalschlüssel deshalb nach Köpfen berechnet wird, das jemand mit Pflegestufe 1 eine Pflegekraft oftmals mehr in Anspruch nimmt, als dieser zusteht, wie jemand mit Pflegestufe 3. Jemand mit Pflegestufe 3 kann oftmals verbal oder nonverbal seine Ansprüche nicht mehr geltend machen. Dies wird von den Einrichtungen allerdings toleriert, da man mit mehr Service Konkurrenzfähig bleiben will. Zupflegenden werden leere Versprechen gemacht und das auf dem Rücken des Pflegepersonals. Damit muss Schluss sein. Daher fordern wir eine gesetzliche Mindestbesetzung nach Köpfen und nicht nach Pflegestufen. Pflege kostet nun mal Geld!!!
Auszubildende und FSJ'ler dürfen nicht mehr als vollwertige Kräfte eingesetzt, sondern im Rahmen ihres Ausbildungsstandes eingesetzt werden.


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