Veselība

Gesundheitsschutz NRW Maskenpflicht

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Die Präsidentin des Landtags NRW
11 Atbalstošs 11 iekš Ziemeļreina-Vestfālene

Petīcijas autors petīciju nav iesniedzis

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  1. Sākās 2020
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

22.04.2020 14:19

Nachweis der These, Hinweise auf Dokumente de RKI


Neue Begründung: Die Öffnung von Geschäften, Möbelhäusern und Einkaufszentren oder anderen größeren Geschäften kann weitgehend nur ohne Folgen für die Ausbreitung von Corona bleiben wenn eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht. Auch im öffentlichen Personennahverkehr Schütz eine Gesichtsmaske die Mitmenschen.
Das RKI hat hierzu einen Artikel „ Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zum Schutz vor SARS-CoV-2 sinnvoll?“
www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html
Unter anderem weißt das RKI hier darauf hin, dass
„ Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenem Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln). Voraussetzung dafür ist, dass genügend Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und richtig mit der Mund-Nasen-Bedeckung umgehen: die Bedeckung muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Hinweise zur Handhabung und Pflege von Mund-Nasen-Bedeckungen gibt auch das BfArM. Die BZgA stellt ein Merkblatt für Bürger zur Verfügung. “

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Nordrhein-Westfalen)


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