Région: Allemagne
Transport

Gleicher Lärmschutz an Bundesfernstraßen für Bestandsstrecken

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Bundesregierung
543 Soutien 541 en Allemagne

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

543 Soutien 541 en Allemagne

La pétition a été retirée par le pétitionnaire

  1. Lancé 2021
  2. Collecte terminée
  3. Soumis le 31/12/2022
  4. Dialogue
  5. Echoué

11/03/2021 à 11:05

Im ersten Satz wurde In der Klammer hinter Bundesfernstraßen das Wort "Bundesstraßen" ergänzt.


Neuer Petitionstext:

Beim Bau von neuen Bundesfernstraßen (Autobahnen)(Autobahnen, Bundessstraßen) gelten Lärmgrenzwerte die darüber entscheiden, ob bei dem zu erwartenden Verkehr Lärmschutzmaßnahmen notwendig bzw. verpflichtend sind. Entsprechende Lärmvorsorge kann eingeklagt werden.

An Bestandsstrecken gibt es keine Lärmvorsorge. Hier wird von Lärmsanierung gesprochen. Die Grenzwerte, ab wann Lärmsanierung gefordert werden kann, liegen aber z.Zt. für reine Wohngebiete um 7 dB(A) höher als bei Neubauten (Quelle).

Ich fordere die Abschaffung der 2-Klassengesellschaft im Lärmschutz und die gleichen Lärmschutzverordnungen für alle!

Den Anwohnern an bereits bestehenden Autobahnen wird also ein vielfaches des Lärmpegels zugemutet, als den Anwohnern an noch zu bauenden Autobahnen - 3dB(A) entsprechen einer Verdoppelung! 

Damit ist der Anspruch auf Maßnahmen der Lärmsanierung zwar geregelt, es besteht aber kein einklagbarer Rechtsanspruch. Im Klartext: Auch beim Überschreiten der Grenzwerte bleiben die Maßnahmen zur Lärmsanierung eine "freiwillige Leistung" des zuständigen Baulastträgers, also des Bundesautobahnamtes. Wohl und Gesundheit der betroffenen Anwohner treten dabei in den Hintergrund.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 381 (380 in Deutschland)


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