Dialog

Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Keine Kürzung des Arbeitgeberbeitrages zur Rentenversicherung für Zeitungszusteller von 15 auf 5 Prozent

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
79 Unterstützende 79 in Deutschland

Sammlung beendet

79 Unterstützende 79 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

12.10.2019, 04:26

Pet 3-19-11-821-005975 Grundsatzfragen zum Beitrags- und
Versicherungsrecht in der gesetzlichen
Rentenversicherung

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
als Material zu überweisen.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung für
Zeitungszusteller nicht von 15 auf 5 Prozent zu kürzen ist und diese wichtige
Beschäftigungsgruppe nicht von der Mindestlohnregel in irgendeiner Art auszunehmen
ist.

Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass im Koalitionsvertrag der
Regierungsparteien CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode eine Senkung
des Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversicherung für Zeitungszusteller von 15 auf 5
Prozent befristet bis zum 31. Dezember 2022 vereinbart worden sei. Es würden
einseitig die Interessen von Verlagen berücksichtigt, indem die Lohnkosten verbilligt
würden, was zu Lasten der Altersversorgung von Zeitungszustellern ginge. Im
Ergebnis führe dies dazu, dass die Beschäftigungsgruppe von der
Mindestlohnregelung ausgenommen werde.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich
79 Mitzeichnende an und es gingen neun Diskussionsbeiträge ein.

Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs mit dieser Petition einer
gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
Verständnis gebeten, dass möglicherweise nicht alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen dargestellt werden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Dem Zugang zu Medien und insbesondere zu (Tages-)Zeitungen kommt in einer
Demokratie ein sehr hoher Stellenwert zu. Ausführliche, aktuelle Informationen stellen
die Grundlage für die politische Meinungsbildung dar und sind somit die erste
Voraussetzung für die Ausübung der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit (Art.
5 Abs. 1 des Grundgesetzes). Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung
legen daher großen Wert darauf, dass die Versorgung der Bevölkerung mit
unabhängigen Medien und Presseerzeugnissen, sowohl in der Stadt als auch auf dem
Land, gewährleistet ist.

In diesem Zusammenhang kommt den Zeitungsverlagen eine wichtige Rolle zu. Sie
sind für den Vertrieb der Presseerzeugnisse verantwortlich und organisieren die
Zustellung der Zeitungen im Handel und bei Privatpersonen. Für Letzteres
beschäftigen sie Zeitungszusteller. Meist handelt es sich hierbei um geringfügig
entlohnte Beschäftigungen (sog. Minijobs). Auch diese sind an den zum 1. Januar
2015 eingeführten Mindestlohn gebunden (derzeit 8,84 Euro pro Stunde). Sowohl der
Mindestlohn als auch die Umstellung von Stück- auf Stundenlohn in der vergangenen
Legislaturperiode haben zu einer Erhöhung der Kosten für die Zustellung geführt, so
dass viele Verlage sich nicht in der Lage sehen, die flächendeckende Zustellung
weiterhin zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum, wo die
Zustellung durch die steigenden Kosten teilweise unwirtschaftlich geworden ist.

Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf und hält es
für einen gangbaren Weg, bei Minijobs von Zeitungszustellern die Beiträge zur
Rentenversicherung, die die Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von
5 Jahren bis zum 31. Dezember 2022 von 15 auf 5 Prozent zu senken. Eine solche
Regelung besteht beispielsweise bereits aktuell für Minijobs in Privathaushalten.

Wann und in welcher Weise das von dem Petenten angeführte Vorhaben aus dem
Koalitionsvertrag zu der Entlastung der Arbeitgeber von Zeitungszustellern umgesetzt
wird, steht derzeit noch offen.

Der Petitionsausschuss begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem das Ziel
verfolgt wird, die Versorgung der Bevölkerung mit Printmedien insbesondere auf dem
Land zu sichern. Damit wird dem hohen Stellenwert der verfassungsrechtlich
geschützten Meinungs- und Pressefreiheit Rechnung getragen. Der
Petitionsausschuss setzt sich dabei dafür ein, dass bei der Umsetzung des Vorhabens
Nachteile für die Zeitungszusteller vermieden werden.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt er, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, um zu
erreichen, dass die Bundesregierung sie in die Vorbereitung des Gesetzentwurfs
einbezieht.

Begründung (PDF)


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