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Grundsatzfragen zum Beitrags- und Versicherungsrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Keine Kürzung des Arbeitgeberbeitrages zur Rentenversicherung für Zeitungszusteller von 15 auf 5 Prozent

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

79 Unterschriften

Sammlung beendet

79 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird gefordert, dass der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung für Zeitungszusteller nicht von 15 auf 5 Prozent zu kürzen ist und diese wichtige Beschäftigungsgruppe nicht von der Mindestlohnregel in irgendeiner Art auszunehmen ist.

Begründung

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien von SPD, CDU und CSU heißt es: "Zur Sicherung der bundesweiten Versorgung mit Presseerzeugnissen für alle Haushalte – in Stadt und Land gleichermaßen – wird bei Minijobs von Zeitungszustellerinnen und Zeitungszustellern der Beitrag zur Rentenversicherung, den die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2022, von 15 auf 5 Prozent abgesenkt."Diese Forderung, die einseitig von den Verlagsinteressenvertretern übernommen wurde, ist unsozial und sachlich nicht gerechtfertigt. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die künstliche Verbilligung der Lohnkosten zu Lasten der ALtersversorgung der betreffenden Zeitungszusteller und damit die faktische Ausnahme derselben vom Mindestlohn ausgerechnet zur Rettung der Pressefreiheit beitragen soll. Grundrechte sind nicht gegeneinander auszuspielen, wenn sie sich nicht widersprechen, sondern sogar bedingen: Bezahlt diese wichtigen Arbeitskräfte, die früh morgens und bei Wind und Wetter die Haushalte mit Zeitungen und Zeitrschriften versorgen, ordentlich, dann machen diese ihren Job auch gerne und ordentlich und die Versorgung mit Presseerzeugnissen ist dann auch gesichert.Ein entsetzter Sozialdemokrat.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 22.03.2018
Sammlung endet: 16.05.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-19-11-821-005975 Grundsatzfragen zum Beitrags- und
    Versicherungsrecht in der gesetzlichen
    Rentenversicherung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.09.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
    als Material zu überweisen.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass der Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung für
    Zeitungszusteller nicht von 15 auf 5 Prozent zu kürzen ist und diese wichtige
    Beschäftigungsgruppe nicht von der Mindestlohnregel in irgendeiner Art auszunehmen
    ist.

    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass im Koalitionsvertrag der
    Regierungsparteien CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode eine Senkung
    des Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversicherung für Zeitungszusteller von 15 auf 5
    Prozent befristet bis zum 31. Dezember 2022 vereinbart worden sei. Es würden
    einseitig die Interessen von Verlagen berücksichtigt, indem die Lohnkosten verbilligt
    würden, was zu Lasten der Altersversorgung von Zeitungszustellern ginge. Im
    Ergebnis führe dies dazu, dass die Beschäftigungsgruppe von der
    Mindestlohnregelung ausgenommen werde.

    Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich
    79 Mitzeichnende an und es gingen neun Diskussionsbeiträge ein.

    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter
    Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs mit dieser Petition einer
    gemeinsamen parlamentarischen Prüfung unterzogen werden. Es wird um
    Verständnis gebeten, dass möglicherweise nicht alle der vorgetragenen Aspekte im
    Einzelnen dargestellt werden.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu der Eingabe darzulegen.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
    der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

    Dem Zugang zu Medien und insbesondere zu (Tages-)Zeitungen kommt in einer
    Demokratie ein sehr hoher Stellenwert zu. Ausführliche, aktuelle Informationen stellen
    die Grundlage für die politische Meinungsbildung dar und sind somit die erste
    Voraussetzung für die Ausübung der Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit (Art.
    5 Abs. 1 des Grundgesetzes). Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung
    legen daher großen Wert darauf, dass die Versorgung der Bevölkerung mit
    unabhängigen Medien und Presseerzeugnissen, sowohl in der Stadt als auch auf dem
    Land, gewährleistet ist.

    In diesem Zusammenhang kommt den Zeitungsverlagen eine wichtige Rolle zu. Sie
    sind für den Vertrieb der Presseerzeugnisse verantwortlich und organisieren die
    Zustellung der Zeitungen im Handel und bei Privatpersonen. Für Letzteres
    beschäftigen sie Zeitungszusteller. Meist handelt es sich hierbei um geringfügig
    entlohnte Beschäftigungen (sog. Minijobs). Auch diese sind an den zum 1. Januar
    2015 eingeführten Mindestlohn gebunden (derzeit 8,84 Euro pro Stunde). Sowohl der
    Mindestlohn als auch die Umstellung von Stück- auf Stundenlohn in der vergangenen
    Legislaturperiode haben zu einer Erhöhung der Kosten für die Zustellung geführt, so
    dass viele Verlage sich nicht in der Lage sehen, die flächendeckende Zustellung
    weiterhin zu gewährleisten. Dies gilt insbesondere für den ländlichen Raum, wo die
    Zustellung durch die steigenden Kosten teilweise unwirtschaftlich geworden ist.

    Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf und hält es
    für einen gangbaren Weg, bei Minijobs von Zeitungszustellern die Beiträge zur
    Rentenversicherung, die die Arbeitgeber zu tragen haben, befristet für die Dauer von
    5 Jahren bis zum 31. Dezember 2022 von 15 auf 5 Prozent zu senken. Eine solche
    Regelung besteht beispielsweise bereits aktuell für Minijobs in Privathaushalten.

    Wann und in welcher Weise das von dem Petenten angeführte Vorhaben aus dem
    Koalitionsvertrag zu der Entlastung der Arbeitgeber von Zeitungszustellern umgesetzt
    wird, steht derzeit noch offen.

    Der Petitionsausschuss begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, mit dem das Ziel
    verfolgt wird, die Versorgung der Bevölkerung mit Printmedien insbesondere auf dem
    Land zu sichern. Damit wird dem hohen Stellenwert der verfassungsrechtlich
    geschützten Meinungs- und Pressefreiheit Rechnung getragen. Der
    Petitionsausschuss setzt sich dabei dafür ein, dass bei der Umsetzung des Vorhabens
    Nachteile für die Zeitungszusteller vermieden werden.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt er, die Petition der Bundesregierung – dem
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales – als Material zu überweisen, um zu
    erreichen, dass die Bundesregierung sie in die Vorbereitung des Gesetzentwurfs
    einbezieht.

    Begründung (PDF)

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49 %
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