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GRUNDSCHULE: Für ECHTE Wahlfreiheit und Freiwilligkeit im Ganztag!

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Petitionsausschuss Landtag von Baden-Württemberg; Kultusministerium - Frau Dr. Susanne Einsenmann
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17. 05. 2017, 1:19

Thesen aus der Rede von Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann
zur Weiterentwicklung der Ganztagsschule in Baden-Württemberg

Die Kultusministerin hat nun erstmals Leitlinien für die Weiterentwicklung des Ganztags skizziert und in Ihrer Eröffnungsrede vorgestellt:

* Für die Schülerinnen und Schüler sollen demnach künftig drei Wahlmöglichkeiten bestehen:
1. Zum einen die rhythmisierte Ganztagsschule mit einem ganztägigen, verbindlichen und schulischen Angebot;
2. zum anderen die Schule mit flexiblem (nachmittäglichem) Betreuungsangebot;
3. sowie drittens die Schule mit Unterricht nach Stundentafel (ohne erweitertes Angebot, „Halbtagsschule“).

An einem Standort können parallel ein rhythmisiertes schulisches Ganztagskonzept (Schulpflicht) sowie ein kommunal verantwortetes flexibles Betreuungsangebot eingerichtet sein. Dazu bedarf es zweier vollständig getrennter Züge.
Die Eltern entscheiden in der Grundschule regelmäßig für die Dauer von zwei Jahren für ein Angebot.

* Zeitstruktur:
Die bisherigen Zeitmodelle (3 oder 4 Tage à 7 oder 8 Zeitstunden) in der Primarstufe bleiben bestehen.
Die für den Primarbereich entwickelte Zeitstruktur soll möglichst auch in den weiterführenden Schularten fortgeführt werden.
„Mischklassen“ (Ganztagsschulen in Wahlform in Mischklassen), so Frau Ministerin in Ihrer Rede, betrachtet sie als kritisch und soll es zukünftig nicht mehr geben.

* Betreuung:
Die Bereitstellung von Betreuungsangeboten ist kommunale Aufgabe, die Bereitstellung der schulischen Angebote ist Landessache. Das Land wird verstärkt wieder in die Betreuungsförderung im Rahmen der schulischen Kernzeiten von 8:00 bis 16 Uhr einsteigen. Die Randbetreuung vor Schulbeginn sowie nach Unterrichtsende ab 15 Uhr bzw. 16:00 Uhr wird künftig – auch finanziell – ausschließlich in kommunaler Verantwortung organisiert.

* Stärkung der Schulen im ländlichen Raum:
Für kleine Schulen wird die Mindestschülerzahl für die erste Ganztagsgruppe heruntergesetzt. Dadurch wird auch kleinen Schulen die Einrichtung einer Ganztagsschule ermöglicht. Die Schule erhält einen zweijährigen Bestandsschutz, sollte die Mindestschülerzahl für die Dauer eines Jahres unterschritten werden. An einzügigen Standorten soll eine Kombination von Wahlmöglichkeiten in einer Klasse möglich sein.


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