15.09.2026, 07:35
Nachforderung von Quellen. Leider konnte nicht nachvollzogen werden, welche Quellen fehlen.
Neue Begründung:
Warum jetzt gehandelt werden muss
Die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Monaten deutlich weiterentwickelt.
Der aktuelle Leitfaden der Europäischen Kommission stellt klar, dass bei der Anwendung der Vogelschutzrichtlinie nicht ausschließlich die gewerbliche Fischerei betrachtet werden darf. Auch Freizeitfischerei, Angelvereine und deren wirtschaftliche Interessen sind zu berücksichtigen.
Für das Saarland ist diese Klarstellung besonders wichtig.
Das bisher immer wieder angeführte Argument, das Saarland verfüge im Gegensatz zu anderen Bundesländern über keine Berufsfischerei und habe deshalb nur sehr eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten, kann aus unserer Sicht nicht länger die Grundlage der Diskussion sein.
Die organisierte Freizeitfischerei ist ein wirtschaftlich relevanter Bereich.
Eine aktuelle europaweite Untersuchung zu den durch Kormorane verursachten Fischschäden kommt für Freizeitfischerei und andere Bereiche der Binnenfischerei auf geschätzte jährliche Verluste von rund 150 bis 220 Millionen Euro in Europa.
Für die deutsche Binnenangelfischerei wird eine Größenordnung von rund 27 Millionen Euro jährlich hochgerechnet.
Diese Schäden bestehen nicht nur aus dem unmittelbaren Wert gefressener Fische.
Angelvereine tragen Kosten für Fischbesatz, Gewässerpflege, Renaturierung, Monitoring, Vergrämungsmaßnahmen und weitere Schutzmaßnahmen. Wenn diese Investitionen durch einen dauerhaft hohen Kormorandruck teilweise oder vollständig zunichtegemacht werden, entsteht ein realer wirtschaftlicher Schaden.
Genau diese Belastungen treffen unsere Mitgliedsvereine.
Nach vielen Jahren der Diskussion muss jetzt gehandelt werden
Das Saarland ist weiterhin das einzige Flächenbundesland ohne entsprechende Kormoranverordnung oder vergleichbares Management.
Gleichzeitig liegen inzwischen aktuelle europäische Erkenntnisse zu den wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Kormoranprädation vor.
Die Europäische Kommission hat die Freizeitfischerei ausdrücklich in ihre Betrachtung einbezogen.
Andere Bundesländer nutzen die bestehenden Möglichkeiten des Bundesnaturschutzgesetzes.
Und auch im Saarland liegen umfangreiche Daten über unsere Fischbestände vor.
Nach vielen Jahren der Diskussion reicht es deshalb nicht mehr aus, immer wieder nur zu erklären, warum bestimmte Maßnahmen möglicherweise nicht möglich sind.
Wir erwarten von der Landesregierung, dass jetzt geprüft wird, was möglich ist und wie diese Möglichkeiten rechtssicher und möglichst umfassend umgesetzt werden können.
Der Fischereiverband Saar und seine Mitgliedsvereine sind bereit, diesen Prozess fachlich zu unterstützen, vorhandene Daten bereitzustellen und gemeinsam mit Politik, Behörden, Wissenschaft und Naturschutz an einer tragfähigen Lösung zu arbeiten.
Gleichzeitig erwarten wir, dass die Interessen der rund 14.000 Anglerinnen und Angler und etwa 250 Mitgliedsvereine, die wir vertreten, endlich mit dem notwendigen Gewicht berücksichtigt werden.
Bundesnaturschutzgesetz, § 45 BNatSchG
Zentrale Rechtsgrundlage für Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten. Relevant sind insbesondere Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 sowie die Verordnungsermächtigung in Satz 4.
www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__45.html
Europäische Kommission, Guidance document on the general system of protection of bird species - Article 5 and Article 9 of the Birds Directive, ABl. C/2026/4094 vom 31.07.2026, CELEX 52026XC04094Die Leitlinie behandelt Kormorane ausdrücklich und erläutert unter anderem Freizeitfischerei, Angelvereine, erhebliche Schäden, präventive Ausnahmen, Schutz der Flora und Fauna sowie allgemeine Genehmigungen nach Art. 9.
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52026XC04094
Thüringer Verordnung über Ausnahmen von den Verboten des § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes und zur Übertragung einer Ermächtigung
(Thüringer Kormoranverordnung - ThürKormVO-)
landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH000037E2
Kormoranverordnung Thüringen und Wolf im Jagdrecht: Alle Änderungen erklärt
ljv-thueringen.de/kormoranverordnung-und-wolf-im-jagdrecht/
Umweltminister Kummer: "Fische auch in Standgewässern schützen“
Thüringen hat eine neue Kormoran Verordnung
umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/thueringen-hat-eine-neue-kormoran-verordnung
- doi.org/10.4060/ce1056en
- www.dafv.de/themen/gewaesser-und-naturschutz/neue-europaeische-studie-kormorane-verursachen-schaeden-in-millionenhoehe-an-fischbestaenden-und-aquakultur
- eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52026XC04094
- eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009L0147
- www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__45.html
- landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH000037E2
- umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/thueringen-hat-eine-neue-kormoran-verordnung
- dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102952.pdf
- www.landtag-saar.de/Downloadfile.ashx?FileId=68389&FileName=Aw17_0511.pdf
- www.fischereiverband-saar.de/
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 932 (723 in Saarland)