Region: Saarland

Heimische Fischbestände schützen - Kormoranmanagement im Saarland jetzt umsetzen!

Petition richtet sich an:
Saarländischer Landtag

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20 %
1.010 von 5.000 für Quorum in Saarland Saarland

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  1. Gestartet 12.09.2026
  2. Sammlung noch 10 Wochen
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Petition richtet sich an: Saarländischer Landtag

Kormoranmanagement im Saarland jetzt umsetzen
Heimische Fischbestände und die Interessen von rund 15.000 Anglerinnen und Anglern schützen
Der Fischereiverband Saar vertritt rund 15.000 Anglerinnen und Angler in etwa 250 Vereinen. Diese investieren erhebliche Mittel und unzählige ehrenamtliche Arbeitsstunden in Gewässerpflege, Fischbesatz, Renaturierung, Bestandserhebungen, Jugendarbeit sowie den Schutz und die Entwicklung unserer Gewässer. Kormorane können durch ihren Prädationsdruck Fischbestände und damit auch diese Arbeit erheblich beeinträchtigen. Deshalb fordern wir einen rechtssicheren und wirksamen Rahmen für ein flächenmäßig größtmögliches Kormoranmanagement.

Unsere zentrale Forderung
Die Vergrämung des Kormorans muss an einer größtmöglichen Zahl saarländischer Gewässer ermöglicht werden. Dazu muss auch die letale Vergrämung gehören. Wir fordern keine unkontrollierte Bejagung, sondern die vollständige Nutzung der europäischen und nationalen Handlungsmöglichkeiten. Es darf nicht nur nach der kleinstmöglichen Ausnahme für einzelne Problemstellen gesucht werden. Auch ausreichend große Bereiche um die Gewässer müssen einbezogen werden können.
Thüringen erlaubt unter den Voraussetzungen seiner Kormoranverordnung die Tötung von Kormoranen zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und erfasst dabei die genutzten Gewässer sowie einen Bereich von 250 Metern um diese Gewässer. Vergleichbare Möglichkeiten müssen für das Saarland geprüft und soweit rechtlich möglich umgesetzt werden.

Schäden müssen nicht erst eingetreten sein
Der aktuelle Leitfaden der Europäischen Kommission ermöglicht präventives Handeln. Ein erheblicher Schaden muss nicht erst eingetreten sein. Wenn Daten und fachliche Erkenntnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen erheblichen Schaden belegen, können Maßnahmen vorbeugend ergriffen werden. Es kann nicht verlangt werden, dass Fischbestände über Jahre zurückgehen, Investitionen verloren gehen oder empfindliche Populationen dauerhaft geschädigt werden. Schadensabwehr muss einsetzen, bevor Schäden unumkehrbar werden.

Fischartenschutz muss genauso ernst genommen werden wie Vogelschutz
Die Kormoranproblematik betrifft auch den Schutz unserer heimischen Fischfauna. Auch Arten wie Nase, Äsche, Bachforelle, Groppe, Aal und weitere heimische Fischarten müssen bei der Bewertung möglicher Auswirkungen des Kormorans berücksichtigt werden. Ein hoher Kormoranbestand kann die Erholung geschwächter Bestände sowie Renaturierungs-, Besatz- und Schutzmaßnahmen beeinträchtigen. Gleichzeitig investieren Bund, Land, Kommunen, Verbände und Vereine erhebliche Mittel in Renaturierung, Gewässerdurchgängigkeit, die Wasserrahmenrichtlinie und aquatische Lebensräume. Diese Arbeit darf nicht durch hohen Prädationsdruck gefährdet werden. Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie und § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz eröffnen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt. Dieser Ausnahmegrund muss für das Saarland eigenständig geprüft und genutzt werden.

Unsere Forderungen an die Landesregierung

  1. eine landesweite Regelung für die Vergrämung an einer größtmöglichen Zahl saarländischer Gewässer,
  2. die Aufnahme der letalen Vergrämung, soweit die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
  3. einen weitreichenden Anwendungsbereich statt einer Beschränkung auf einzelne Gewässer oder kleine Teilbereiche,
  4. die Prüfung des Thüringer Modells und anderer Länderregelungen auf ihre Übertragbarkeit,
  5. die vollständige Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der organisierten Freizeitfischerei und der Angelvereine,
  6. die Berücksichtigung eingetretener und konkret drohender erheblicher Schäden,
  7. die Prüfung des Schutzes der natürlich vorkommenden Fischfauna nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz als eigenständige Grundlage,
  8. die Nutzung vorhandener Daten aus Wasserrahmenrichtlinie, Elektrobefischungen und weiteren Bestandserhebungen,
  9. die stärkere Berücksichtigung heimischer Fischarten und natürlicher Fischgemeinschaften in geeigneten Natura 2000 Gebieten und deren Managementplanung,
  10. die Kombination nichtletaler und letaler Maßnahmen als Bestandteile eines wirksamen Kormoranmanagements.

Wir erwarten keine unkontrollierte Freigabe des Kormoranabschusses. Die rechtlichen Möglichkeiten müssen konsequent genutzt und eine möglichst großflächige, praktische und wirksame Vergrämung ermöglicht werden.

Unsere Forderung:
Schaffen Sie eine landesweite und möglichst weitreichende Kormoranregelung für das Saarland.
Ermöglichen Sie die Vergrämung an einer größtmöglichen Zahl saarländischer Gewässer.
Schöpfen Sie die rechtlichen Möglichkeiten vollständig aus und ermöglichen Sie auch die kontrollierte letale Vergrämung, wenn sie zum Schutz unserer Fischbestände und der natürlich vorkommenden Tierwelt erforderlich und rechtlich zulässig ist. Tierschutz und Artenschutz enden nicht an der Wasseroberfläche.

Begründung

Warum jetzt gehandelt werden muss
Die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Monaten deutlich weiterentwickelt.
Der aktuelle Leitfaden der Europäischen Kommission stellt klar, dass die Vogelschutzrichtlinie bei Schäden an Fischereigebieten nicht zwischen gewerblicher Fischerei und Freizeitfischerei unterscheidet. Zur Freizeitfischerei zählt die Kommission ausdrücklich auch Angelvereine. Der Leitfaden bestätigt außerdem, dass Ausnahmen präventiv möglich sein können, wenn ein erheblicher Schaden noch nicht eingetreten ist, sein Eintritt aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann.
Für das Saarland ist diese Klarstellung besonders wichtig. Damit ist bei der rechtlichen Prüfung nicht allein entscheidend, ob Berufsfischerei betroffen ist. Auch wirtschaftliche Interessen der Freizeitfischerei können berücksichtigt werden.
Die organisierte Freizeitfischerei ist wirtschaftlich relevant. Eine 2026 veröffentlichte europäische Untersuchung von EIFAAC, EAA und FEAP schätzt die jährlichen Verluste für Freizeitfischerei und andere Bereiche der Binnenfischerei in Europa auf 150 bis 220 Millionen Euro. Für die deutsche Binnenangelfischerei wird eine Größenordnung von rund 27 Millionen Euro jährlich angegeben.
Die Auswirkungen beschränken sich nicht auf den Wert gefressener Fische. Die Untersuchung verweist auch auf verringerte Bestände und Produktivität sowie beeinträchtigte Besatz- und Renaturierungsmaßnahmen. Als Fischereiverband sehen wir entsprechende Belastungen auch bei unseren Mitgliedsvereinen, die in Besatz, Gewässerpflege, Renaturierung, Monitoring und Schutzmaßnahmen investieren. 

Nach vielen Jahren der Diskussion muss jetzt gehandelt werden
Für das Saarland fordern wir deshalb weiterhin eine landesweite Kormoranregelung. Andere Bundesländer nutzen die Möglichkeiten des Bundesnaturschutzgesetzes. Thüringen hat seine Kormoranverordnung 2026 erweitert und bezieht unter bestimmten Voraussetzungen auch den Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt sowie einen Bereich von 250 Metern um erfasste Gewässer ein.
Gleichzeitig liegen neue europäische Erkenntnisse zu wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Kormoranprädation vor. Auch im Saarland bestehen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie und weiterer Untersuchungen Daten zu Fischbeständen und Gewässerzuständen.
Wir erwarten deshalb von der Landesregierung, dass jetzt geprüft wird, welche Maßnahmen rechtlich möglich sind und wie diese möglichst umfassend umgesetzt werden können.
Der Fischereiverband Saar und seine Mitgliedsvereine sind bereit, diesen Prozess fachlich zu unterstützen, vorhandene Daten bereitzustellen und gemeinsam mit Politik, Behörden, Wissenschaft und Naturschutz an einer tragfähigen Lösung zu arbeiten.
Gleichzeitig erwarten wir, dass die Interessen der rund 15.000 Anglerinnen und Angler, die wir vertreten, mit dem notwendigen Gewicht berücksichtigt werden.

Quellen:

  1. Europäische Kommission, Leitfaden zu Art. 5 und 9 der Vogelschutzrichtlinie, Anhang II Kormoran, 31.07.2026: EUR-Lex Leitfaden 2026
  2. Bundesnaturschutzgesetz, § 45 Abs. 7: § 45 BNatSchG
  3. Thüringen, Dritte Änderung der Kormoranverordnung vom 12.03.2026: Thüringer Kormoranverordnung 2026
  4. FAO/EIFAAC, European inventory of fish damages caused by cormorant predation, 2026: FAO/EIFAAC Studie 2026
  5. Deutscher Angelfischerverband, Ergebnisse der europäischen Studie einschließlich Deutschland: DAFV zur Kormoranstudie 2026
  6. Fischereiverband Saar, rund 15.000 Anglerinnen und Angler: Fischereiverband Saar Über uns
  7. Saarland, Wasserrahmenrichtlinie und Monitoring: Saarland Wasserrahmenrichtlinie
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Fischereiverband Saar KdöR, Dillingen
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 12.09.2026
Sammlung endet: 30.11.2026
Region: Saarland
Kategorie: Tierschutz

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  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

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    Auch die angehängte Unterschriftenliste und die Abrisszettel können Sie gerne auslegen und nutzen. Ausgefüllte Listen können Sie selbst auf der Petitionsseite hochladen oder per Bild oder PDF an praesidium@fischereiverband-saar.de senden. Bitte immer nur ein Blatt je Datei. Wir übernehmen dann den Upload.
    Bitte füllen Sie die Listen sauber und leserlich aus. Postleitzahl und Wohnort sind besonders wichtig, damit Unterschriften aus dem Saarland dem saarländischen Quorum zugeordnet werden können.
    Vielen Dank für Ihren Einsatz. Gemeinsam sind wir stark. Tierschutz endet nicht an der Wasseroberfläche.

    Mit freundlichen Grüßen
    Das Präsidium des Fischereiverbandes Saar

  • Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

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Warum Menschen unterschreiben

Weil es wichtig und richtig ist unsere Fische zu schützen

Ich sehe regelmäßig schäden der Kormorane. Sie verletzen und töten viel mehr als sie fressen

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Weil zu viele Komorane die Fischbestände kaputt machen.

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