15.09.2026, 07:43
Anpassung der 14000 Mitglieder aus 13000 Mitglieder, da in öffentlich zugänglichen Quellen 13000 Mitglieder erwähnt sind.
Neuer Petitionstext:
Kormoranmanagement im Saarland jetzt umsetzen
Heimische Fischbestände und die Interessen von 14.00013.000 Anglerinnen und Anglern schützen
Der Fischereiverband Saar vertritt rund 14.00013.000 Anglerinnen und Angler in etwa 250 Vereinen. Diese investieren erhebliche Mittel und unzählige ehrenamtliche Arbeitsstunden in Gewässerpflege, Fischbesatz, Renaturierung, Bestandserhebungen, Jugendarbeit sowie den Schutz und die Entwicklung unserer Gewässer.
Der hohe Prädationsdruck durch Kormorane beeinträchtigt diese Arbeit erheblich. Deshalb fordern wir einen rechtssicheren und wirksamen Rahmen für ein flächenmäßig größtmögliches Kormoranmanagement.
Unsere zentrale Forderung
Die Vergrämung des Kormorans muss an einer größtmöglichen Zahl saarländischer Gewässer ermöglicht werden. Dazu muss auch die letale Vergrämung gehören.
Wir fordern keine unkontrollierte Bejagung, sondern die vollständige Nutzung der europäischen und nationalen Handlungsmöglichkeiten. Es darf nicht nur nach der kleinstmöglichen Ausnahme für einzelne Problemstellen gesucht werden. Auch ausreichend große Bereiche um die Gewässer müssen einbezogen werden können.
Thüringen ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt sowie in einem Bereich von 250 Metern um erfasste Gewässer. Vergleichbare Möglichkeiten müssen für das Saarland geprüft und soweit rechtlich möglich umgesetzt werden.
Schäden müssen nicht erst eingetreten sein
Der aktuelle Leitfaden der Europäischen Kommission ermöglicht präventives Handeln. Ein erheblicher Schaden muss nicht erst vollständig eingetreten sein. Wenn Daten und fachliche Erkenntnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen erheblichen Schaden erwarten lassen, können Maßnahmen vorbeugend ergriffen werden.
Es kann nicht verlangt werden, dass Fischbestände über Jahre zurückgehen, Investitionen verloren gehen oder empfindliche Populationen dauerhaft geschädigt werden. Schadensabwehr muss einsetzen, bevor Schäden unumkehrbar werden.
Fischartenschutz muss genauso ernst genommen werden wie Vogelschutz
Die Kormoranproblematik betrifft auch den Schutz unserer heimischen Fischfauna. Nase, Äsche, Bachforelle, Groppe, Aal und weitere Arten stehen teilweise bereits unter erheblichem Druck.
Ein hoher Kormoranbestand kann die Erholung geschwächter Bestände sowie Renaturierungs-, Besatz- und Schutzmaßnahmen beeinträchtigen. Gleichzeitig investieren Bund, Land, Kommunen, Verbände und Vereine erhebliche Mittel in Renaturierung, Gewässerdurchgängigkeit, die Wasserrahmenrichtlinie und aquatische Lebensräume. Diese Arbeit darf nicht durch hohen Prädationsdruck gefährdet werden.
Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie und § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz eröffnen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt. Dieser Ausnahmegrund muss für das Saarland eigenständig geprüft und genutzt werden.
Unsere Forderungen an die Landesregierung
Wir fordern,
- eine landesweite Regelung für die Vergrämung an einer größtmöglichen Zahl saarländischer Gewässer,
- die Aufnahme der letalen Vergrämung, soweit die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- einen weitreichenden Anwendungsbereich statt einer Beschränkung auf einzelne Gewässer oder kleine Teilbereiche,
- die Prüfung des Thüringer Modells und anderer Länderregelungen auf ihre Übertragbarkeit,
- die vollständige Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der organisierten Freizeitfischerei und der Angelvereine,
- die Berücksichtigung eingetretener und konkret drohender erheblicher Schäden,
- die Prüfung des Schutzes der natürlich vorkommenden Fischfauna nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz als eigenständige Grundlage,
- die Nutzung vorhandener Daten aus Wasserrahmenrichtlinie, Elektrobefischungen und weiteren Bestandserhebungen,
- die stärkere Berücksichtigung heimischer Fischarten und natürlicher Fischgemeinschaften in geeigneten Natura 2000 Gebieten und deren Managementplanung,
- die Kombination nichtletaler und letaler Maßnahmen als Bestandteile eines wirksamen Kormoranmanagements.
Wir erwarten keine unkontrollierte Freigabe des Kormoranabschusses. Die rechtlichen Möglichkeiten müssen konsequent genutzt und eine möglichst großflächige, praktische und wirksame Vergrämung ermöglicht werden.
Unsere klare Forderung
Schaffen Sie eine landesweite und möglichst weitreichende Kormoranregelung für das Saarland.
Ermöglichen Sie die Vergrämung an einer größtmöglichen Zahl saarländischer Gewässer.
Schöpfen Sie die rechtlichen Möglichkeiten vollständig aus und ermöglichen Sie auch die kontrollierte letale Vergrämung, wenn sie zum Schutz unserer Fischbestände und der natürlich vorkommenden Tierwelt erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Unsere heimischen Fischbestände brauchen wirksamen Schutz.
Tierschutz und Artenschutz enden nicht an der Wasseroberfläche.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 932 (723 in Saarland)