Region: Saarland

Heimische Fischbestände schützen - Kormoranmanagement im Saarland jetzt umsetzen!

Petition richtet sich an:
Saarländischer Landtag

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1.010 von 5.000 für Quorum in Saarland Saarland

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  1. Gestartet 12.09.2026
  2. Sammlung noch 10 Wochen
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Neuigkeiten

15.09.2026, 11:27

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Neuer Petitionstext:

Kormoranmanagement im Saarland jetzt umsetzen
Heimische Fischbestände und die Interessen von 13.000rund 15.000 Anglerinnen und Anglern schützen
Der Fischereiverband Saar vertritt rund 13.00015.000 Anglerinnen und Angler in etwa 250 Vereinen. Diese investieren erhebliche Mittel und unzählige ehrenamtliche Arbeitsstunden in Gewässerpflege, Fischbesatz, Renaturierung, Bestandserhebungen, Jugendarbeit sowie den Schutz und die Entwicklung unserer Gewässer.Der hoheKormorane können durch ihren Prädationsdruck durchFischbestände Kormoraneund beeinträchtigtdamit auch diese Arbeit erheblich.erheblich beeinträchtigen. Deshalb fordern wir einen rechtssicheren und wirksamen Rahmen für ein flächenmäßig größtmögliches Kormoranmanagement.

Unsere zentrale Forderung
Die Vergrämung des Kormorans muss an einer größtmöglichen Zahl saarländischer Gewässer ermöglicht werden. Dazu muss auch die letale Vergrämung gehören. Wir fordern keine unkontrollierte Bejagung, sondern die vollständige Nutzung der europäischen und nationalen Handlungsmöglichkeiten. Es darf nicht nur nach der kleinstmöglichen Ausnahme für einzelne Problemstellen gesucht werden. Auch ausreichend große Bereiche um die Gewässer müssen einbezogen werden können.
Thüringen ermöglichterlaubt unter bestimmtenden Voraussetzungen Maßnahmenseiner Kormoranverordnung die Tötung von Kormoranen zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden sowie zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt und erfasst dabei die genutzten Gewässer sowie in einemeinen Bereich von 250 Metern um erfasstediese Gewässer. Vergleichbare Möglichkeiten müssen für das Saarland geprüft und soweit rechtlich möglich umgesetzt werden.

Schäden müssen nicht erst eingetreten sein
Der aktuelle Leitfaden der Europäischen Kommission ermöglicht präventives Handeln. Ein erheblicher Schaden muss nicht erst vollständig eingetreten sein. Wenn Daten und fachliche Erkenntnisse mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen erheblichen Schaden erwarten lassen,belegen, können Maßnahmen vorbeugend ergriffen werden. Es kann nicht verlangt werden, dass Fischbestände über Jahre zurückgehen, Investitionen verloren gehen oder empfindliche Populationen dauerhaft geschädigt werden. Schadensabwehr muss einsetzen, bevor Schäden unumkehrbar werden.

Fischartenschutz muss genauso ernst genommen werden wie Vogelschutz
Die Kormoranproblematik betrifft auch den Schutz unserer heimischen Fischfauna. Auch Arten wie Nase, Äsche, Bachforelle, Groppe, Aal und weitere Artenheimische stehenFischarten teilweisemüssen bereitsbei unterder erheblichemBewertung Druck.möglicher Auswirkungen des Kormorans berücksichtigt werden. Ein hoher Kormoranbestand kann die Erholung geschwächter Bestände sowie Renaturierungs-, Besatz- und Schutzmaßnahmen beeinträchtigen. Gleichzeitig investieren Bund, Land, Kommunen, Verbände und Vereine erhebliche Mittel in Renaturierung, Gewässerdurchgängigkeit, die Wasserrahmenrichtlinie und aquatische Lebensräume. Diese Arbeit darf nicht durch hohen Prädationsdruck gefährdet werden. Artikel 9 der Vogelschutzrichtlinie und § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz eröffnen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt. Dieser Ausnahmegrund muss für das Saarland eigenständig geprüft und genutzt werden.

Unsere Forderungen an die LandesregierungWir fordern,

  1. eine landesweite Regelung für die Vergrämung an einer größtmöglichen Zahl saarländischer Gewässer,
  2. die Aufnahme der letalen Vergrämung, soweit die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
  3. einen weitreichenden Anwendungsbereich statt einer Beschränkung auf einzelne Gewässer oder kleine Teilbereiche,
  4. die Prüfung des Thüringer Modells und anderer Länderregelungen auf ihre Übertragbarkeit,
  5. die vollständige Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der organisierten Freizeitfischerei und der Angelvereine,
  6. die Berücksichtigung eingetretener und konkret drohender erheblicher Schäden,
  7. die Prüfung des Schutzes der natürlich vorkommenden Fischfauna nach § 45 Absatz 7 Bundesnaturschutzgesetz als eigenständige Grundlage,
  8. die Nutzung vorhandener Daten aus Wasserrahmenrichtlinie, Elektrobefischungen und weiteren Bestandserhebungen,
  9. die stärkere Berücksichtigung heimischer Fischarten und natürlicher Fischgemeinschaften in geeigneten Natura 2000 Gebieten und deren Managementplanung,
  10. die Kombination nichtletaler und letaler Maßnahmen als Bestandteile eines wirksamen Kormoranmanagements.

Wir erwarten keine unkontrollierte Freigabe des Kormoranabschusses. Die rechtlichen Möglichkeiten müssen konsequent genutzt und eine möglichst großflächige, praktische und wirksame Vergrämung ermöglicht werden.

Unsere klare ForderungForderung:
Schaffen Sie eine landesweite und möglichst weitreichende Kormoranregelung für das Saarland.
Ermöglichen Sie die Vergrämung an einer größtmöglichen Zahl saarländischer Gewässer.
Schöpfen Sie die rechtlichen Möglichkeiten vollständig aus und ermöglichen Sie auch die kontrollierte letale Vergrämung, wenn sie zum Schutz unserer Fischbestände und der natürlich vorkommenden Tierwelt erforderlich und rechtlich zulässig ist.Unsere heimischen Fischbestände brauchen wirksamen Schutz.Tierschutz und Artenschutz enden nicht an der Wasseroberfläche.



Neue Begründung:

Warum jetzt gehandelt werden muss
Die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Monaten deutlich weiterentwickelt.
Der aktuelle Leitfaden der Europäischen Kommission stellt klar, dass bei der Anwendung derdie Vogelschutzrichtlinie bei Schäden an Fischereigebieten nicht ausschließlichzwischen gewerblicher Fischerei und Freizeitfischerei unterscheidet. Zur Freizeitfischerei zählt die gewerblicheKommission Fischereiausdrücklich betrachtetauch Angelvereine. Der Leitfaden bestätigt außerdem, dass Ausnahmen präventiv möglich sein können, wenn ein erheblicher Schaden noch nicht eingetreten ist, sein Eintritt aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden darf. Auch Freizeitfischerei, Angelvereine und deren wirtschaftliche Interessen sind zu berücksichtigen.kann.
Für das Saarland ist diese Klarstellung besonders wichtig.Das bisherDamit immerist wiederbei angeführteder Argument,rechtlichen dasPrüfung Saarlandnicht verfügeallein imentscheidend, Gegensatz zu anderen Bundesländern über keineob Berufsfischerei undbetroffen habeist. deshalbAuch nurwirtschaftliche sehr eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten, kann aus unserer Sicht nicht länger die GrundlageInteressen der DiskussionFreizeitfischerei sein.können berücksichtigt werden.
Die organisierte Freizeitfischerei ist ein wirtschaftlich relevanterrelevant. Bereich.Eine aktuelle2026 europaweiteveröffentlichte europäische Untersuchung zuvon denEIFAAC, durchEAA Kormoraneund verursachtenFEAP Fischschädenschätzt kommtdie jährlichen Verluste für Freizeitfischerei und andere Bereiche der Binnenfischerei in Europa auf geschätzte jährliche Verluste von rund 150 bis 220 Millionen EuroEuro. in Europa.Für die deutsche Binnenangelfischerei wird eine Größenordnung von rund 27 Millionen Euro jährlich hochgerechnet.angegeben.
DieseDie SchädenAuswirkungen bestehenbeschränken sich nicht nurauf aus dem unmittelbarenden Wert gefressener Fische.Angelvereine tragenDie KostenUntersuchung fürverweist Fischbesatz,auch auf verringerte Bestände und Produktivität sowie beeinträchtigte Besatz- und Renaturierungsmaßnahmen. Als Fischereiverband sehen wir entsprechende Belastungen auch bei unseren Mitgliedsvereinen, die in Besatz, Gewässerpflege, Renaturierung, Monitoring, VergrämungsmaßnahmenMonitoring und weitereSchutzmaßnahmen Schutzmaßnahmen.investieren. Wenn diese Investitionen durch einen dauerhaft hohen Kormorandruck teilweise oder vollständig zunichtegemacht werden, entsteht ein realer wirtschaftlicher Schaden.Genau diese Belastungen treffen unsere Mitgliedsvereine.

Nach vielen Jahren der Diskussion muss jetzt gehandelt werden
DasFür das Saarland istfordern wir deshalb weiterhin daseine einzigelandesweite FlächenbundeslandKormoranregelung. ohneAndere entsprechendeBundesländer nutzen die Möglichkeiten des Bundesnaturschutzgesetzes. Thüringen hat seine Kormoranverordnung oder2026 vergleichbareserweitert Management.und bezieht unter bestimmten Voraussetzungen auch den Schutz der natürlich vorkommenden Tierwelt sowie einen Bereich von 250 Metern um erfasste Gewässer ein.
Gleichzeitig liegen inzwischen aktuelleneue europäische Erkenntnisse zu den wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen der Kormoranprädation vor.Die Europäische Kommission hat die Freizeitfischerei ausdrücklich in ihre Betrachtung einbezogen.Andere Bundesländer nutzen die bestehenden Möglichkeiten des Bundesnaturschutzgesetzes.Und auchAuch im Saarland liegenbestehen umfangreicheim Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie und weiterer Untersuchungen Daten über unsere Fischbestände vor.Nach vielen Jahren der Diskussion reicht es deshalb nicht mehr aus, immer wieder nur zu erklären,Fischbeständen warumund bestimmte Maßnahmen möglicherweise nicht möglich sind.Gewässerzuständen.
Wir erwarten deshalb von der Landesregierung, dass jetzt geprüft wird, waswelche Maßnahmen rechtlich möglich istsind und wie diese Möglichkeiten rechtssicher und möglichst umfassend umgesetzt werden können.
Der Fischereiverband Saar und seine Mitgliedsvereine sind bereit, diesen Prozess fachlich zu unterstützen, vorhandene Daten bereitzustellen und gemeinsam mit Politik, Behörden, Wissenschaft und Naturschutz an einer tragfähigen Lösung zu arbeiten.
Gleichzeitig erwarten wir, dass die Interessen der rund 14.00015.000 Anglerinnen und Angler und etwa 250 Mitgliedsvereine,Angler, die wir vertreten, endlich mit dem notwendigen Gewicht berücksichtigt werden.

Quellen:

  1. Europäische Kommission, Leitfaden zu Art. 5 und 9 der Vogelschutzrichtlinie, Anhang II Kormoran, 31.07.2026: EUR-Lex Leitfaden 2026
  2. Bundesnaturschutzgesetz, § 45 BNatSchGZentrale Rechtsgrundlage für Ausnahmen von den artenschutzrechtlichen Verboten. Relevant sind insbesondere Abs. 77: Satz§ 145 Nr.BNatSchG
  3. Thüringen, 1Dritte Änderung der Kormoranverordnung vom 12.03.2026: Thüringer Kormoranverordnung 2026
  4. FAO/EIFAAC, European inventory of fish damages caused by cormorant predation, 2026: FAO/EIFAAC Studie 2026
  5. Deutscher Angelfischerverband, Ergebnisse der europäischen Studie einschließlich Deutschland: DAFV zur Kormoranstudie 2026
  6. Fischereiverband Saar, rund 15.000 Anglerinnen und Nr.Angler: 2Fischereiverband sowieSaar dieÜber Verordnungsermächtigunguns
  7. Saarland, in Satz 4.https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__45.htmlEuropäische Kommission, Guidance document on the general system of protection of bird species - Article 5 and Article 9 of the Birds Directive, ABl. C/2026/4094 vom 31.07.2026, CELEX 52026XC04094https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52026XC04094Thüringer Verordnung über Ausnahmen von den Verboten des § 44 des BundesnaturschutzgesetzesWasserrahmenrichtlinie und zurMonitoring: ÜbertragungSaarland einer Ermächtigung(Thüringer Kormoranverordnung - ThürKormVO-)https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH000037E2Kormoranverordnung Thüringen und Wolf im Jagdrecht: Alle Änderungen erklärthttps://ljv-thueringen.de/kormoranverordnung-und-wolf-im-jagdrecht/Umweltminister Kummer: "Fische auch in Standgewässern schützen“Thüringen hat eine neue Kormoran Verordnunghttps://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/thueringen-hat-eine-neue-kormoran-verordnunghttps://doi.org/10.4060/ce1056enhttps://www.dafv.de/themen/gewaesser-und-naturschutz/neue-europaeische-studie-kormorane-verursachen-schaeden-in-millionenhoehe-an-fischbestaenden-und-aquakulturhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52026XC04094https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32009L0147https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__45.htmlhttps://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-NNLTH000037E2https://umwelt.thueringen.de/aktuelles/anzeigen-medieninformationen/thueringen-hat-eine-neue-kormoran-verordnunghttps://dserver.bundestag.de/btd/21/029/2102952.pdfhttps://www.landtag-saar.de/Downloadfile.ashx?FileId=68389&FileName=Aw17_0511.pdfhttps://www.fischereiverband-saar.de/Wasserrahmenrichtlinie

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 935 (724 in Saarland)


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