14.11.2025, 13:13
Seit Ende Oktober 2025 liegt die abschließende Stellungnahme des Petitionsausschusses vor, dass "dem Anliegen nicht entsprochen werden kann". Auch der "Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMSWB) - als Material zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt."
Der Petitionsausschuss schließt sich in der sehr knappen Begründung seiner Ablehnung der Auffassung des BMWSB an, dass das "primäre Ziel der Heizkostenabrechnung nicht eine Verteilungsgerechtigkeit ist, sondern zur Energieeinsparung anzuregen. Die (...) geforderte Transparenz der Heizkostenabrechnung wird durch die umfassenden Verbrauchsinformationen erreicht, die im Rahmen der Novelle der Heizkostenverordnung 2021 zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie der EU eingeführt wurden."
1. Die Begründung der Ablehnung, dass das Primärziel der Heizkostenabrechnung Energieeinsparung sei und nicht Verteilungsgerechtigkeit, ist ein juristisches Argument. Es bezieht sich also nicht auf die in der Petition benannten Defizite der aktuellen Abrechnungsregeln und bleibt somit auch den Nachweis schuldig, dass ein gerechtes Abrechnungssystem weniger energiesparende Wirkung entfalten würde. Das Gegenteil ist sehr wahrscheinlich der Fall. Es wurde in der Petition nicht gefordert, die Zuordnung individueller Verbrauchskosten zu beenden, die den Kern der Heizkostenverordnung ausmacht. Vielmehr wird dafür plädiert, individuelle Verbrauchskosten ebenso wie die Grundkosten realitätsnäher, verantwortungsgerechter und damit letztlich verständlicher zuzuordnen. Energieeinsparung und Gerechtigkeit schließen sich nicht aus.
2. Der Verweis darauf, dass die nach EU-Richtlinien zur Verfügung gestellten Mengenverbräuche für die Transparenz der Abrechnung zuständig sind, ist im Grunde das Eingeständnis, dass die Kostendaten der Abrechnungen von geringem Informationswert sind. Dem kann nur zugestimmt werden. Bei richtiger Aufbereitung und Zuordnung der Kosten nach Verantwortlichkeiten und Einflussmöglichkeiten gäbe es wesentlich bessere Erkenntnismöglichkeiten für einen bewussteren Umgang mit Energie als allein mit den Mengeninformationen - denn auch die Kosteninformationen wären transparent. Zudem würden die fragwürdigen, nicht verantwortungsgerechten und von Zufallseinflüssen abhängigen Kostenumverteilungen unter den Nutzern beendet.
3. Das auf monetäre Motivation zielende System zur Energieeinsparung mittels einer verbrauchsbezogenen CO₂-Abgabe wurde gemäß dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) mit dem System der Heizkostenabrechnung verknüpft, ohne vorher die Wechselwirkungen beider Systeme zu untersuchen. Dies wurde in den Voruntersuchungen zur Petition nachgeholt. Das Ergebnis ist, dass die kostenverändernden Effekte der Abrechnungen nach der Heizkostenverordnung die monetären Effekte der CO2-Abgabe schwächen und unter gewissen Umständen sogar zunichte machen können. Es wäre daher an der Zeit, die Heizkostenverordnung zu reformieren. Das würde auch die Glaubwürdigkeit des CO2-Bepreisungssystems stärken.
4. Gegenstand des CO2KostG ist die gerechte Verteilung der Wärmekosten entsprechend der Verantwortung und Einflussmöglichkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Warum sollte diese Art der Gerechtigkeit bei der Verteilung der Wärmekosten nur zwischen Mietern und Vermietern gelten und umgesetzt werden, aber nicht für Mieter (oder Selbstnutzer von Eigentumswohnungen) untereinander? Gegenwärtig ist dies nicht der Fall, da die Vorgaben der Heizkostenverordnung dies nicht erlauben.
An dieser Stelle möchte ich mich nun nochmals für die Unterstützung der Petition bedanken. Sie behandelt ein trockenes und im Detail doch etwas kompliziertes Thema. Über eventuelle Folgeaktivitäten ist noch nicht entschieden. Es wird auch davon abhängen, ob die Ablehnung der Petition nicht doch noch anderenorts in der Öffentlichkeit, bei Verbänden oder Politik Widerspruch auslöst, weil die heutige Praxis der Heizkostenabrechnung mangelhaft und keineswegs alternativlos ist.
30.12.2024, 08:05
Auf meine Anfrage zum Status meiner am 12. Oktober 2023 eingereichten Petition erhielt ich mit Datum vom 18. Dezember 2024 folgende Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages:
".. die aufgrund Ihrer Eingabe eingeleitete Prüfung dauert noch an"
Gut Ding will Weile haben. Mit dieser altbekannten Volksweisheit schaue ich auf das nächste Jahr mit einem neuen Bundestag - und sehr wahrscheinlich neuen Ministern - und wünsche allseits ein Frohes Neues Jahr 2025!
11.06.2024, 10:21
MITTEILUNG an Unterstützer/innen der Initiative "Heizkosten gerecht abrechnen!"
vom 11.06.2024 zur Petition zur Reform der Heizkostenverordnung
Während längerer Abwesenheit von mir in den letzten Wochen hat mich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag mit Datum vom 16. Mai 2024 per Schreiben darüber informiert, dass eine Vorlage für den Petitonsausschuss einschließlich Beschlussempfehlung mit Begründung in Arbeit ist, die nach Überprüfung durch zwei Abgeordnete (Regierungskoalition, Opposition) dem Petitionsausschuss vorgelegt wird. Der Petitionsausschuss "wird dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zur Erledigung (der) Eingabe vorlegen."
Schaun mer mal. Auf das Ergebnis dieses parlamentarischen Prozesses bin ich gespannt.
Zwischenzeitlich habe ich auch meine Heizkostenabrechnung für 2023 erhalten. Wie befürchtet, ist - wie von mir methodisch vorausschauend kritisiert - keine Beziehung zwischen meinem Verbrauchsverhalten und der viel diskutierten CO2-Abgabe zu erkennen. Hoffentlich schließen sich in der Beratung doch einige Abgeordnete meiner Meinung an, dass eine Verbrauchsabgabe wie der CO2-Aufschlag verantwortungsgerecht nach Verbrauch abgerechnet werden sollte und nicht über nicht vorhersehbare und nicht nachvollziehbare Art und Weise beim Endverbraucher landet. Wenn ich nicht verstehen kann, wie und warum die jetzt jährlich steigende CO2-Abgabe meine Heizkosten beeinflusst, ist die CO2-Abgabe nicht - wie politisch erwünscht - verhaltenslenkend, sondern einfach nur ärgerlich.
Viele Grüße
Dr. Harald Neumann
28.01.2024, 13:54
Rund drei Monate nach der Einreichung der Petition "Heizkosten gerecht abrechnen!", in der eine Reform der Heizkostenverordnung gefordert wird, liegt nun eine ablehnende Stellungnahme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen (BMWSB) - stellvertretend für die Bundesregierung - vor, die am 15.1.2024 vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages versandt wurde.
Die angeführten Ablehnungsgründe sind jedoch nicht überzeugend, so dass an der Forderung nach einer Überarbeitung der Heizkostenverordnung festgehalten wird.
Leider lässt die Stellungnahme des BMWSB nur allzu deutlich eine mangelnde Bereitschaft erkennen, sich mit den vorgelegten umfangreichen Analysen und Vorschlägen ernsthaft auseinanderzusetzen. Gegenüber dem Ansatz, die Erkenntnisse der betriebswirtschaftlichen Kostenlehre für eine verantwortungsgerechte und nachvollziehbare Heizkostenabrechnung zu nutzen, wird in der Stellungnahme des BMWSB betont, dass sich die Heizkostenverordnung - die im Kern seit nunmehr rund 43 Jahren unverändert ist - "bewährt" habe.
Diese Bewährung gilt nach meiner Auffassung allenfalls nur insoweit, als die Regelungen aufgrund ministerieller Anordnung seit Jahrzehnten unwidersprochen (und vielleicht unreflektiert?) angewendet werden, nicht aber im Hinblick auf Einzelfallgerechtigkeit und Brauchbarkeit für Entscheidungen zur persönlichen Wärmenutzung eingehend überprüft worden sind. Insbesondere kann das Argument der "Bewährung" nicht für die im Begleitmaterial zur Petition ausführlich beleuchteten kritischen Wechselwirkungen zwischen den beabsichtigten Effekten der CO2-Bepreisung und den Abrechnungsmechanismen der Heizkostenverordnung in Anspruch genommen werden, denn die Regelungen zur CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sind erst seit dem 1.1.2021 in Kraft und erstmalig in den Abrechnungen für das Jahr 2021 angewendet worden. Stichproben vorliegender Abrechnungen namhafter Abrechnungsdienstleister für die Jahre 2021 und 2022 erhärten die in der Petition formulierte Kritik.
Wie in der Erwiderung zur Stellungnahme des BMWSB ausführlich dargelegt, sind die vom BMWSB angeführten Gründe für die Ablehnung einer Reform der Heizkostenverordnung weder im Einzelnen noch in der Summe überzeugend, so dass die Forderung nach einer zügigen Reform der Heizkostenverordnung aufrechterhalten bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Neumann
Anmerkung: Die Texte der Stellungnahme des BMWSB und der Erwiderung sind in den Materialien zur Initiative unter www.openpetition.de/petition/online/heizkosten-gerecht-abrechnen zu finden.
01.12.2023, 07:32
Heute erhielt ich ein Schreiben eines Mitarbeiters des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages mit folgendem Inhalt:
"In Ihrem Schreiben fordern Sie eine Novellierung der Heizkostenverordnung und geben hierzu Vorschläge.
Zu Ihrem Anliegen ist zunächst das zuständige Ministerium um Stellungnahme gebeten worden.
Nach Prüfung der Stellungnahme und ggf. weiteren Ermittlungen wird über die Art der Erledigung Ihrer Eingabe entschieden. Das Ergebnis werde ich Ihnen mitteilen.
Dieses Verfahren wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte dafür um Verständnis."
Es heisst also abwarten.
Inzwischen dürften bei denjenigen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, die Heizkostenabrechnungen des Jahres 2022 eingetroffen sein. Somit besteht auch die Möglichkeit, mit Hilfe der von mir zur Verfügung gestellten App zahlenmäßig berechnen zu lassen, ob man zu den "Gewinnern" oder "Verlierern" der heute stattfindenden Kostenumverteilungen der Heizkosten unter den Nutzern eines Hauses gehört. An Rückmeldungen, was individuell (ungefähr) herausgekommen ist, wäre ich durchaus interessiert. Wie in den Datenschutzerläuterungen der App beschrieben, habe ich systemseitig keine Möglichkeit, inhaltliche Nutzerdaten zu erfahren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Harald Neumann
15.10.2023, 09:33
Die Petition "Heizkosten gerecht abrechnen!" wurde mit Ablauf der Frist der Unterschriftensammlung von insgesamt 48 Personen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Dafür sage ich Ihnen allen, die mit ihren Unterschriften meine Forderungen an die Bundesregierung explizit befürwortet haben, herzlichen Dank!
Leider aber hat keiner der Journalisten mit entsprechendem fachlichen Hintergrund, die ich von der Petition unterrichtet hatte, das Thema aufgegriffen - zum Teil entschuldigend verweisend auf die vielen Themen derzeit in der Energiepolitik. Angesichts dessen habe ich die Unterschriftensammlung und die Petition - dem Verfahren von openPetition.de folgend - beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages formal eingereicht.
Ich bin gespannt, welche Reaktionen es aus dem Bereich der Politik gibt. Über den Fortgang werde ich berichten.
Viele Grüße
Dr. Harald Neumann
15.10.2023, 09:28
Die Petition "Heizkosten gerecht abrechnen!" wurde mit Ablauf der Frist der Unterschriftensammlung von insgesamt 48 Personen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Dafür sage ich Ihnen allen, die mit ihren Unterschriften meine Forderungen an die Bundesregierung explizit befürwortet haben, herzlichen Dank!
Leider aber hat keiner der Journalisten mit entsprechendem fachlichen Hintergrund, die ich von der Petition unterrichtet hatte, das Thema aufgegriffen - zum Teil entschuldigend verweisend auf die vielen Themen derzeit in der Energiepolitik. Angesichts dessen habe ich die Unterschriftensammlung und die Petition - dem Verfahren von openPetition.de folgend - beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages formal eingereicht.
Ich bin gespannt, welche Reaktionen es aus dem Bereich der Politik gibt. Über den Fortgang werde ich berichten.