Heizkosten gerecht abrechnen!

Petition richtet sich an
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

48 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

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Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Die Heizkostenverordnung sollte mit der Zielsetzung novelliert werden, den Verbrauchern in Mehrfamilienhäusern verantwortungs­gerechte, nachvollziehbare und sachgerechte Heizkostenabrechnungen zu liefern. Inhalt der Novellierung sollte sein:
 
·        Abrechnung von Verbrauchs- und Grundkosten auf Basis der tatsächlich angefallenen Werte (wie bei den anderen Nebenkosten auch) statt Abrechnung gemäß prozentualer Vorgaben für Verbrauchs- und Grundkosten
·        Berücksichtigung der jeweiligen Verantwortlichkeiten und Einflussmöglichkeiten bei der Kostendarstellung und -verteilung, insbesondere bei den verbrauchsab­hängigen und verbrauchsunhängigen Kosten
·        Mehr Realitätsnähe und Fairness in der Kostenerfassung und -verteilung durch gezielte Be- und Entlastung bei nicht beeinflussbarem Mehr- oder Minderverbrauch von Wärme nach dem Vorbild der Regelungen in der Schweiz (s. Abrechnungs­modelle VEWA und VHKA des Bundesamts für Energie), d.h.
◦  explizite Berücksichtigung des indirekten Wärmeverbrauchs von „Rohr­wärme“ bzw. "Verlustwärme" (in der Schweiz "Zwangswärme" genannt)
◦  Berücksichtigung der Wohnungslage im Gebäude („Lastenausgleich“ für besonders benachteiligte Wohnungen)
 

Begründung

Ziel der Petition ist es, die Heizkostenabrechnung für die Bewohner von Mehrfamilien­häusern sachgerecht und zugleich verantwortungsgerecht zu gestalten. Die Heiz­kosten­abrechnung sollte die Verantwortlichkeiten und Einflussmöglich­keiten der Nutzer einbeziehen, was heute aufgrund der Vorgaben der Heizkosten­verordnung in der Regel nicht der Fall ist. Die heutigen Abrechnungen berücksichtigen im Ergebnis nicht , wer auf welche Kosten Einfluss hatte und welche Kosten demzufolge von wem in welcher Weise verantwortungsgemäß zu tragen wären. Die Nutzer erhalten vielmehr ein verzerrtes Bild ihrer Heizkosten. Verbrauchsabhängige Kosten müssen gemäß Heizkostenverordnung teilweise wie verbrauchs­unab­hängige Kosten behandelt werden oder umgekehrt.
Methodisch bedingt beeinflusst das Verhalten anderer Nutzer unvor­hersehbar immer auch die eigenen Heizkosten, so dass unter dem Aspekt von Kostenersparnissen kaum Konsequenzen in Hinblick auf ein energiebewusstes Verhalten gezogen werden können. Kosten­folgen eigenen Handelns für die Vergangenheit sind nur schwer nachvollziehbar und für die Zukunft nicht kalkulierbar, da es systemisch bedingt unter den Nutzern zu Umverteilungen von Kosten kommt, statt dass verur­sachungs- bzw. verantwortungsgerecht abgerechnet wird. Dies führt teilweise zu frag­würdigen finanziellen Effekten, indem unter bestimmten Bedingungen verschwen­derischer Umgang mit Wärmeenergie belohnt wird oder indem Nutzer mit z. B. lagebedingt erhöhtem Wärmebedarf zusätzlich durch Kosten­aufschläge belastet werden.
Bei Erlass der Heizkostenverordnung wurde mit der bindenden prozentualen Vorgabe von Verbrauchs- und Grundkosten offensichtlich das Ziel der Verbrauchssenkung angestrebt. Dieses Ziel wird auch mit der seit dem 1.1.2021 eingeführten CO2-Abgabe verfolgt, die wie eine Verbrauchssteuer für mit fossilen Energieträgern erzeugte Wohnungswärme erhoben wird. Zwei methodisch unterschiedliche kostenbasierte Instrumente zur Verbrauchslenkung sind wenig sinnvoll, so dass auf die Lenkung durch die Heizkostenverordnung nach den derzeitigen Mechanismen verzichtet werden kann, nicht nur wegen ihrer mangelnden Effektivität, sondern auch, weil davon auszugehen ist, dass die aufgrund der Heizkostenverordnung erfolgenden Kostenumverteilungen die mit den CO2-Abgaben verfolgten Zwecke (s. BEHG, CO2KostAufG) verwässern oder sogar konterkarieren. Um den Verbraucher über die Heizkosten zu energiebewusstem Verhalten motivieren zu können, ist es an der Zeit, endlich sach- und verantwortungsgerechte Wärmeabrechnungen zu erstellen, die aussagekräftige kostenbasierte Erkenntnisse und entsprechende Entscheidungen ermöglichen.
Für sach- und verantwortungsgerechte Heizkostenabrechnungen ist es erforderlich, die bestehende Heizkostenverordnung grundlegend zu überarbeiten, wofür federführend das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zuständig ist.
Weiterführende Informationen:
[1] Harald Neumann, Eigentümergemeinschaften und Klimapolitik, Januar 2020
[2] Wohnen-im-Eigentum, Interview: „Die Heizkostenverordnung verteilt Kosten in WEGs ungerecht“, Mai 2020
[3] Harald Neumann, Kostenverantwortung und Kostenbelastung in der Wärmeabrechnung nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz und der Heizkostenverordnung, April 2023
[4] Harald Neumann,  Initiative "Heizkosten gerecht abrechnen", Juni 2023
[5] "HEIZKOstenVERAntwortungsgerecht" als Web-Client, iOS- oder Android-App
[6] Youtube-Kanal: Verantwortungsgerechte Heizkostenabrechnung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Dr. Harald Neumann, Hamburg
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 16.06.2023
Sammlung endet: 11.10.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Wohnen

Neuigkeiten

  • Seit Ende Oktober 2025 liegt die abschließende Stellungnahme des Petitions­ausschusses vor, dass "dem Anliegen nicht entsprochen werden kann". Auch der "Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMSWB) - als Material zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt."

    Der Petitionsausschuss schließt sich in der sehr knappen Begründung seiner Ablehnung der Auffassung des BMWSB an, dass das "primäre Ziel der Heizkostenabrechnung nicht eine Verteilungsgerechtigkeit ist, sondern zur Energieein­sparung anzuregen. Die (...) geforderte Transparenz der Heizkostenabrechnung wird durch die umfassenden Verbrauchsinformationen erreicht, die im Rahmen der Novelle der Heiz­kosten­verordnung 2021 zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie der EU eingeführt wurden."

    1. Die Begründung der Ablehnung, dass das Primärziel der Heizkostenabrechnung Energieeinsparung sei und nicht Verteilungsgerechtigkeit, ist ein juristisches Argument. Es bezieht sich also nicht auf die in der Petition benannten Defizite der aktuellen Abrechnungs­regeln und bleibt somit auch den Nachweis schuldig, dass ein gerechtes Abrechnungssystem weniger energiesparende Wirkung entfalten würde. Das Gegenteil ist sehr wahrscheinlich der Fall. Es wurde in der Petition nicht gefordert, die Zuordnung individueller Verbrauchskosten zu beenden, die den Kern der Heizkostenverordnung ausmacht. Vielmehr wird dafür plädiert, individuelle Verbrauchskosten ebenso wie die Grundkosten realitätsnäher, verantwortungs­gerechter und damit letztlich verständlicher zuzuordnen. Energieeinsparung und Gerechtigkeit schließen sich nicht aus.

    2. Der Verweis darauf, dass die nach EU-Richtlinien zur Verfügung gestellten Mengen­verbräuche für die Transparenz der Abrechnung zuständig sind, ist im Grunde das Einge­ständnis, dass die Kostendaten der Abrechnungen von geringem Informationswert sind. Dem kann nur zugestimmt werden. Bei richtiger Aufbereitung und Zuordnung der Kosten nach Verantwortlichkeiten und Einflussmöglichkeiten gäbe es wesentlich bessere Erkenntnis­möglichkeiten für einen bewussteren Umgang mit Energie als allein mit den Mengen­informationen - denn auch die Kosteninformationen wären transparent. Zudem würden die fragwürdigen, nicht verantwortungsgerechten und von Zufallseinflüssen abhängigen Kostenumverteilungen unter den Nutzern beendet.

    3. Das auf monetäre Motivation zielende System zur Energieeinsparung mittels einer verbrauchsbezogenen CO₂-Abgabe wurde gemäß dem Kohlendioxidkosten­aufteilungsgesetz (CO2KostAufG) mit dem System der Heizkostenabrechnung verknüpft, ohne vorher die Wechsel­wirkungen beider Systeme zu untersuchen. Dies wurde in den Voruntersuchungen zur Petition nachgeholt. Das Ergebnis ist, dass die kostenver­ändernden Effekte der Abrechnungen nach der Heizkostenverordnung die monetären Effekte der CO2-Abgabe schwächen und unter gewissen Umständen sogar zunichte machen können. Es wäre daher an der Zeit, die Heizkostenverordnung zu reformieren. Das würde auch die Glaubwürdigkeit des CO2-Bepreisungssystems stärken.

    4. Gegenstand des CO2KostG ist die gerechte Verteilung der Wärmekosten entsprechend der Verantwortung und Einflussmöglichkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Warum sollte diese Art der Gerechtigkeit bei der Verteilung der Wärmekosten nur zwischen Mietern und Vermietern gelten und umgesetzt werden, aber nicht für Mieter (oder Selbstnutzer von Eigentumswohnungen) untereinander? Gegenwärtig ist dies nicht der Fall, da die Vorgaben der Heizkostenverordnung dies nicht erlauben.

    An dieser Stelle möchte ich mich nun nochmals für die Unterstützung der Petition bedanken. Sie behandelt ein trockenes und im Detail doch etwas kompliziertes Thema. Über eventuelle Folgeaktivitäten ist noch nicht entschieden. Es wird auch davon abhängen, ob die Ablehnung der Petition nicht doch noch anderenorts in der Öffentlichkeit, bei Verbänden oder Politik Widerspruch auslöst, weil die heutige Praxis der Heizkosten­abrechnung mangelhaft und keineswegs alternativlos ist.
  • Auf meine Anfrage zum Status meiner am 12. Oktober 2023 eingereichten Petition erhielt ich mit Datum vom 18. Dezember 2024 folgende Antwort des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages:

    ".. die aufgrund Ihrer Eingabe eingeleitete Prüfung dauert noch an"

    Gut Ding will Weile haben. Mit dieser altbekannten Volksweisheit schaue ich auf das nächste Jahr mit einem neuen Bundestag - und sehr wahrscheinlich neuen Ministern - und wünsche allseits ein Frohes Neues Jahr 2025!
  • MITTEILUNG an Unterstützer/innen der Initiative "Heizkosten gerecht abrechnen!"
    vom 11.06.2024 zur Petition zur Reform der Heizkostenverordnung

    Während längerer Abwesenheit von mir in den letzten Wochen hat mich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag mit Datum vom 16. Mai 2024 per Schreiben darüber informiert, dass eine Vorlage für den Petitonsausschuss einschließlich Beschlussempfehlung mit Begründung in Arbeit ist, die nach Überprüfung durch zwei Abgeordnete (Regierungskoalition, Opposition) dem Petitionsausschuss vorgelegt wird. Der Petitionsausschuss "wird dem Deutschen Bundestag eine Beschlussempfehlung zur Erledigung (der) Eingabe vorlegen."

    Schaun mer mal. Auf das Ergebnis dieses parlamentarischen Prozesses bin ich gespannt.

    Zwischenzeitlich habe ich auch meine Heizkostenabrechnung für 2023 erhalten. Wie befürchtet, ist - wie von mir methodisch vorausschauend kritisiert - keine Beziehung zwischen meinem Verbrauchsverhalten und der viel diskutierten CO2-Abgabe zu erkennen. Hoffentlich schließen sich in der Beratung doch einige Abgeordnete meiner Meinung an, dass eine Verbrauchsabgabe wie der CO2-Aufschlag verantwortungsgerecht nach Verbrauch abgerechnet werden sollte und nicht über nicht vorhersehbare und nicht nachvollziehbare Art und Weise beim Endverbraucher landet. Wenn ich nicht verstehen kann, wie und warum die jetzt jährlich steigende CO2-Abgabe meine Heizkosten beeinflusst, ist die CO2-Abgabe nicht - wie politisch erwünscht - verhaltenslenkend, sondern einfach nur ärgerlich.

    Viele Grüße
    Dr. Harald Neumann

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