Heizkosten gerecht abrechnen!

Petition richtet sich an
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

48 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

48 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Neuigkeiten

14.11.2025, 13:13

Seit Ende Oktober 2025 liegt die abschließende Stellungnahme des Petitions­ausschusses vor, dass "dem Anliegen nicht entsprochen werden kann". Auch der "Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMSWB) - als Material zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt."

Der Petitionsausschuss schließt sich in der sehr knappen Begründung seiner Ablehnung der Auffassung des BMWSB an, dass das "primäre Ziel der Heizkostenabrechnung nicht eine Verteilungsgerechtigkeit ist, sondern zur Energieein­sparung anzuregen. Die (...) geforderte Transparenz der Heizkostenabrechnung wird durch die umfassenden Verbrauchsinformationen erreicht, die im Rahmen der Novelle der Heiz­kosten­verordnung 2021 zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie der EU eingeführt wurden."

1. Die Begründung der Ablehnung, dass das Primärziel der Heizkostenabrechnung Energieeinsparung sei und nicht Verteilungsgerechtigkeit, ist ein juristisches Argument. Es bezieht sich also nicht auf die in der Petition benannten Defizite der aktuellen Abrechnungs­regeln und bleibt somit auch den Nachweis schuldig, dass ein gerechtes Abrechnungssystem weniger energiesparende Wirkung entfalten würde. Das Gegenteil ist sehr wahrscheinlich der Fall. Es wurde in der Petition nicht gefordert, die Zuordnung individueller Verbrauchskosten zu beenden, die den Kern der Heizkostenverordnung ausmacht. Vielmehr wird dafür plädiert, individuelle Verbrauchskosten ebenso wie die Grundkosten realitätsnäher, verantwortungs­gerechter und damit letztlich verständlicher zuzuordnen. Energieeinsparung und Gerechtigkeit schließen sich nicht aus.

2. Der Verweis darauf, dass die nach EU-Richtlinien zur Verfügung gestellten Mengen­verbräuche für die Transparenz der Abrechnung zuständig sind, ist im Grunde das Einge­ständnis, dass die Kostendaten der Abrechnungen von geringem Informationswert sind. Dem kann nur zugestimmt werden. Bei richtiger Aufbereitung und Zuordnung der Kosten nach Verantwortlichkeiten und Einflussmöglichkeiten gäbe es wesentlich bessere Erkenntnis­möglichkeiten für einen bewussteren Umgang mit Energie als allein mit den Mengen­informationen - denn auch die Kosteninformationen wären transparent. Zudem würden die fragwürdigen, nicht verantwortungsgerechten und von Zufallseinflüssen abhängigen Kostenumverteilungen unter den Nutzern beendet.

3. Das auf monetäre Motivation zielende System zur Energieeinsparung mittels einer verbrauchsbezogenen CO₂-Abgabe wurde gemäß dem Kohlendioxidkosten­aufteilungsgesetz (CO2KostAufG) mit dem System der Heizkostenabrechnung verknüpft, ohne vorher die Wechsel­wirkungen beider Systeme zu untersuchen. Dies wurde in den Voruntersuchungen zur Petition nachgeholt. Das Ergebnis ist, dass die kostenver­ändernden Effekte der Abrechnungen nach der Heizkostenverordnung die monetären Effekte der CO2-Abgabe schwächen und unter gewissen Umständen sogar zunichte machen können. Es wäre daher an der Zeit, die Heizkostenverordnung zu reformieren. Das würde auch die Glaubwürdigkeit des CO2-Bepreisungssystems stärken.

4. Gegenstand des CO2KostG ist die gerechte Verteilung der Wärmekosten entsprechend der Verantwortung und Einflussmöglichkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Warum sollte diese Art der Gerechtigkeit bei der Verteilung der Wärmekosten nur zwischen Mietern und Vermietern gelten und umgesetzt werden, aber nicht für Mieter (oder Selbstnutzer von Eigentumswohnungen) untereinander? Gegenwärtig ist dies nicht der Fall, da die Vorgaben der Heizkostenverordnung dies nicht erlauben.

An dieser Stelle möchte ich mich nun nochmals für die Unterstützung der Petition bedanken. Sie behandelt ein trockenes und im Detail doch etwas kompliziertes Thema. Über eventuelle Folgeaktivitäten ist noch nicht entschieden. Es wird auch davon abhängen, ob die Ablehnung der Petition nicht doch noch anderenorts in der Öffentlichkeit, bei Verbänden oder Politik Widerspruch auslöst, weil die heutige Praxis der Heizkosten­abrechnung mangelhaft und keineswegs alternativlos ist.


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