14/05/2016 4:25
Pet 3-18-11-2171-004344
Hilfe für Menschen mit Behinderung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales –
als Material zu überweisen.
Begründung
Der Petent fordert dazu auf, das zurzeit gültige Eingliederungsgesetz für Behinderte
neu zu verhandeln.
Der Petent äußert sich sehr unzufrieden über die derzeitige gesetzliche Regelung,
wonach von den Menschen mit Behinderung bei Inanspruchnahme der ihnen
zustehenden sozialhilferechtlichen Hilfeleistung der Einsatz des eigenen Vermögens
verlangt wird, das einen geschützten Betrag von 2.600 Euro übersteigt. Damit seien
vor allem Menschen mit Behinderung, die unter großen Anstrengungen arbeiten und
Steuern zahlen, benachteiligt: Sie könnten keine Rücklagen bilden oder eine
angemessene Altersvorsorge betreiben, obwohl sie sich voll einbrächten. Der Petent
betrachtet diese Regelung als unfair und unchristlich, sie verstoße zudem gegen die
UN-Behindertenrechtskonvention. Hilfe für Menschen mit Schwerbehinderung müsse
kostenlos sein. Auch müsse ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, selbst für das
Alter vorzusorgen, wenn sie arbeiten. Nach dem Berufsleben dürften sie nicht
mittellos dastehen. Es bestehe daher dringender Reformbedarf.
Zu dieser als öffentliche Petition zugelassenen Eingabe sind 27 Diskussionsbeiträge
und 525 Mitzeichnungen eingegangen. Die Diskussion verlief kontrovers.
Das vom Petenten angesprochene Thema wird auch in anderen Internet-Foren
diskutiert und wurde in einem Beitrag eines politischen Magazins im Fernsehen
vorgestellt.
Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales (BMAS) sieht das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung folgendermaßen
aus:
Schon seit längerem sind das BMAS, die ausführenden Bundesländer und
Kommunen im Gespräch mit den Behinderten-Verbänden und Experten und
Expertinnen über eine Neuordnung des Leistungsrechts für Menschen mit
Behinderung. Darunter fällt auch die vom Petenten angesprochene Frage der
Vermögensbildung für Menschen mit Behinderung, die in die Arbeitswelt integriert
sind, und zwar unter dem Aspekt der Inklusion einerseits und dem Aspekt des
Grundgedankens der Subsidiarität andererseits
Im Frühjahr 2013 hatten sich Bund und Länder über Parteigrenzen hinweg darauf
verständigt, dass in der nächsten Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz
erarbeitet werden soll. Der Koalitionsvertrag vom November 2013 hat dies bekräftigt.
Die Arbeitsgruppe ‚Bundesteilhabegesetz‘ im BMAS hat die notwendige Vorarbeit
erbracht. Das lange geplante Bundesleistungsgesetz, jetzt ‚Bundesteilhabegesetz‘,
wird seit 2015 erarbeitet. Das Gesetzgebungsverfahren wird aller Voraussicht nach
im Frühjahr 2016 beginnen und soll noch im Jahr 2016 beendet werden.
Der Petitionsausschuss unterstützt das Anliegen des Petenten und empfiehlt daher
die Petition der Bundesregierung – dem BMAS – als Material zu überweisen, um die
dort angestellten Überlegungen in die konkrete Planung des Bundesteilhabegesetzes
einzubeziehen.
Begründung (pdf)