15/09/2016, 04:22
Pet 3-18-10-7880-021353Holzwirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es die Frage betrifft,
dass für energetische Zwecke importiertes Holz aus garantiert nachhaltiger Nutzung
stammt,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Der Petent möchte eine rechtliche Regelung erreichen, dass nur Holz für
Energiezwecke verwendet werden darf, das nachweislich aus nachhaltiger Nutzung
stammt.
Er führt aus, dass die „Holzausbeutung“ in anderen Staaten verhindert werden müsse.
Um illegale Holzimporte zu stoppen, solle für die Verbrennung von Holz nur in
Deutschland gewachsenes Holz ohne Beimischung von Holz aus dem Ausland
verwendet werden dürfen.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen
Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 96 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte
das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Eine ausschließliche Verwendung heimischen Holzes ist aus handelsrechtlichen
Aspekten nicht möglich. Auch fachlich wäre dies jedoch nicht zu vertreten, da es nicht
nur in Deutschland nachhaltig erzeugtes Holz gibt und heimisches Holz auch für viele
weitere Verwendungszwecke benötigt wird.
Das Holzhandels-Sicherungsgesetz regelt bereits Kontrollen und Sanktionen, um
sicherzustellen, dass kein Holz aus illegalem Einschlag in Deutschland in Verkehr
gebracht wird. Brennholz spielt außerdem schon wegen hoher
Transportkostenintensität bei den Einfuhren nur eine untergeordnete Rolle. Gemäß
der Holzmarktberichterstattung des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) belief sich der Brennholzanteil an den gesamten
Rohholzeinfuhren 2014 auf ca. 8,3 v.H. Auch bei Hackschnitzeln und Holzpellets findet
ein Import nach Deutschland aufgrund der hohen Inlandsproduktion kaum statt.
Deutschland produziert jährlich mehr Pellets als in heimischen Öfen und Heizkesseln
verbrannt wird und ist daher als Pelletexportland zu bezeichnen. Lediglich in
grenznahen Regionen gibt es vereinzelt Pelletimporte aus Nachbarländern, wie
beispielsweise aus Frankreich, der Schweiz oder aus Österreich.
Für Europa sieht das etwas anders aus. Der Bedarf an Pellets in Europa ist in den
letzten Jahren stark gestiegen. Viele Kraftwerke haben von fossilen auf erneuerbare
Energien umgestellt. Der Import von Pellets aus den USA und Kanada ist vom Jahr
2011 auf 2012 um 60 v.H. gestiegen. Die Importe aus den USA haben sich sogar
verdoppelt. Vom Jahr 2003 bis 2012 hat sich nach den Angaben der Bundesregierung
der Wert nordamerikanischer Pelletproduzenten von 40 Millionen Dollar auf
400 Millionen Dollar pro Jahr verzehnfacht. Ursache hierfür ist das europäische
Bestreben, unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden und den CO2-Ausstoß
zu minimieren.
Auf EU-Ebene werden daher zurzeit verschiedene Möglichkeiten diskutiert, wie
sichergestellt werden kann, dass Holz für energetische Zwecke nur aus nachhaltiger
Nutzung stammt. Deutschland setzt sich nach Angaben der Bundesregierung dafür
ein, die bewährten Zertifizierungssysteme für nachhaltige Waldbewirtschaftung FSC
(Forest Stewardship Council) oder PEFC (Programme for the Endorsement of Forest
Certification Schemes) oder vergleichbare Systeme hierfür zu nutzen.
In Deutschland entsprechen nach Mitteilung der Bundesregierung bereits jetzt 90 v.H.
der gehandelten Holzpellets diesen Anforderungen. Im Hinblick auf die Diskussionen
auf der Ebene der EU empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, soweit es die Frage betrifft, dass für energetische
Zwecke importiertes Holz aus garantiert nachhaltiger Nutzung stammt, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition dem
Europäischen Parlament zuzuleiten, ist mehrheitlich abgelehnt worden.
Begründung (PDF)