02.06.2014, 15:15
Schreibfehler.
Neue Begründung: Es handelt sich bei der IHK um eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, diese hat nach eigenen Aussagen verwaltungsamtliche Befugnisse. Da nun mal in Deutschland aber die Ausführung der Verwaltung dem Staat obliegt ist eine Rechtmäßigkeit klar zu verneinen.
Daher müssen die IHKs in Deutschland grundlegend als e.V. oder vergleichbar umgewandelt werden.
Weiterhin sind die Mitglieder in gleichrangiger Art und Weise zu beteiligen, da die derzeitige Auswahlpraxis dies nicht berücksichtigt kann hier von einer Diskriminierung gesprochen werden. Dies muss gesetzlich verankert werden -> Gleichbehandlungsgrundsatz.
Durch die Anhäufung der Beiträge in den letzten Jahren sind mitunter protzige IHK Glaspaläste entstanden. Daher muss dafür gesorgt werden das ähnlich dem Handeln im Verwaltungsbereich alle Kosten und Einnahmen komplett offengelegt werden.
Auf Basis der Gewinne/Verluste müssen dann die Beiträge verteilt berechnet werden.