IHK Zwangsmitgliedschaft

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Die Mitgliedschaft in einer Vereinigung wie der IHK darf nicht mehr per Gesetz erzwungen werden. Bei der Mitgliedschaft muss berücksichtigt werden welche Unternehmen die Hauptlast tragen. Daher sind kleine Unternehmen gleichrangig in den Aufsichträten der IHKs zu berücksichtigen. Die Beiträge dürfen nicht zum Zwecke der "Bereicherung" angewandt werden und müssen Jährlich geprüft werden.

Begründung

Es handelt sich bei der IHK um eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes, diese hat nach eigenen Aussagen verwaltungsamtliche Befugnisse. Da nun mal in Deutschland aber die Ausführung der Verwaltung dem Staat obliegt ist eine Rechtmäßigkeit klar zu verneinen. Daher müssen die IHKs in Deutschland grundlegend als e.V. oder vergleichbar umgewandelt werden. Weiterhin sind die Mitglieder in gleichrangiger Art und Weise zu beteiligen, da die derzeitige Auswahlpraxis dies nicht berücksichtigt kann hier von einer Diskriminierung gesprochen werden. Dies muss gesetzlich verankert werden -> Gleichbehandlungsgrundsatz.

Durch die Anhäufung der Beiträge in den letzten Jahren sind mitunter protzige IHK Glaspaläste entstanden. Daher muss dafür gesorgt werden das ähnlich dem Handeln im Verwaltungsbereich alle Kosten und Einnahmen komplett offengelegt werden. Auf Basis der Gewinne/Verluste müssen dann die Beiträge berechnet werden.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.06.2014
Sammlung endet: 01.12.2014
Region: Deutschland
Kategorie:  

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