Internationale Wirtschaftsbeziehungen - Keine Zustimmung im Europäischen Rat zur vorläufigen Anwendung des CETA

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
369 Unterstützende 369 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

369 Unterstützende 369 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:00

Pet 1-18-09-741-031121

Internationale Wirtschaftsbeziehungen


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass das europäisch-kanadische
Freihandelsabkommen, Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA),
nicht vorläufig angewendet wird.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 370 Mitzeichnungen und 3 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
Europäische Kommission plane, CETA schon ab dem Herbst 2016 vorläufig
anzuwenden. Dies solle ohne Zustimmung der nationalen Parlamente erfolgen. Der
Wirtschaftsminister habe 2014 den Fraktionen im Bundestag versprochen, dass ohne
Zustimmung des Parlaments CETA nicht in Kraft trete. Jetzt teile das
Wirtschaftsministerium die Auffassung, dass es genüge, wenn die Regierungsvertreter
im Europäischen Rat für CETA stimmten. Nach Ansicht des Petenten sollen auf
diesem Wege die nationalen Parlamente umgangen werden. Wenn CETA vorläufig in
Kraft trete, sei auch der Weg für die Transatlantische Handels- und
Investitionspartnerschaft (TTIP) geebnet.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe
darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2 der

Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags (GOBT) eine Stellungnahme des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt, dem
ein Antrag der Fraktion DIE LINKE. –„Vorläufige Anwendung des CETA-Abkommens
verweigern“ (Drucksache 18/8391) zur Beratung vorlag.
Im Übrigen hat der Bundestag über die nachfolgend aufgeführten Anträge zu CETA
beraten:
Die Fraktionen CDU/CSU und SPD haben den Antrag „Comprehensive Economic and
Trade Agreement (CETA) – Für freien und fairen Handel“ (Drucksache 18/9663) zur
parlamentarischen Beratung vorgelegt.
Die Fraktion DIE LINKE. hat außer dem oben bereits genannten Antrag noch folgende
Anträge in den Bundestag eingebracht: „Gemeinwohl vor Konzerninteressen – CETA
stoppen“ (Drucksache 18/9665), „Abstimmung über CETA erfordert Beteiligung von
Bundestag und Bundesrat“ (Drucksache 18/9030), „Bundestag an Entscheidung über
CETA beteiligen“ (Drucksache 18/8890), „Für eine lebendige Demokratie – Fairer
Handel statt TTIP und CETA“ (Drucksache 18/6818), „Urbanisierung in den Ländern
des Südens – Staatliche und Kommunale Funktionen stärken, Privatisierung
verhindern“ (Drucksache18/5204), „Keine Paralleljustiz für internationale Konzerne
durch Freihandelsabkommen“ (Drucksache 18/5094), „CETA-Verhandlungsergebnis
ablehnen“ (Drucksache 18/4090), „Interessengeleitetes Gutachten zu
Investorenschutz zurückweisen“ (Drucksache 18/3729), „Freihandelsabkommen
zwischen der EU und Kanada CETA zurückweisen“ (Drucksache 18/2604),
„Vertragstext zum Freihandelsabkommen der EU mit Kanada sofort vorlegen“
(Drucksache 18/1455) und „Die Verhandlungen zum EU-USA-Freihandelsabkommen
TTIP stoppen“ (Drucksache 18/1093).
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legte dem Bundestag die Anträge zur
Beratung vor: „Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) ablehnen“
(Drucksache 18/9621), „Beteiligung des Bundestages im Vorfeld der Genehmigung
der vorläufigen Anwendung des Handelsabkommens mit Kanada (Comprehensive
Economic an Trade Agreement – CETA)“ (Drucksache 18/9038), „Starke
Schutzstandards – Ziel statt Zielscheibe moderner Handelspolitik“ (Drucksache
18/6197), „Konsultationsergebnisse beherzigen – Klageprivilegien zurückweisen“
(Drucksache 18/3747), „Gute Ernährung für alle“ (Drucksache 18/3733), „Keine
Klageprivilegien für Konzerne – CETA-Vertragsentwurf ablehnen“ (Drucksache
18/2620), „Stellungnahme im Rahmen des Konsultationsverfahrens der Europäischen
Kommission zum Investitionsschutzkapitel im geplanten Transatlantischen

Freihandelsabkommen TTIP“ (Drucksache 18/1964), „Für fairen Handel ohne
Klageprivilegien für Konzerne“ (Drucksache 18/1458) und „Für ein starkes Primat der
Politik – Für fairen Handel ohne Demokratie-Outsourcing“ (Drucksache 18/1457),
„Dem CETA-Abkommen so nicht zustimmen“ (Drucksache 18/6201).
Zudem liegen zwei Entschließungsanträge der Fraktion DIE LINKE.
„Entschließungsantrag zur Antwort auf die Große Anfrage betreffend soziale,
ökologische, ökonomische und politische Effekte des EU-USA
Freihandelsabkommens (Drucksachen 18/2612 und 18/2611) und ein
Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. „Entschließungsantrag zur
Regierungserklärung zum Gipfel Östliche Partnerschaft am 21./22. Mai 2015 in Riga,
zum G7-Gipfel am 7./8. Juni 2015 in Elmau und zum EU-CELAC-Gipfel am 10./11.
Juni 2015 in Brüssel“ (Drucksache 18/4935) vor.
Alle Drucksachen sowie die dazugehörigen Protokolle der Plenardebatten des
Deutschen Bundestages (Drucksachen 18/36, 18/54, 18/79, 18/80, 18/89, 18/106,
18/109, 18/110, 18/112, 18/127, 18/137, 18/144, 18/171, 18/190 und 18/191) können
unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung und der des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Freihandelsabkommen der EU
sogenannte gemischte Abkommen sind, wenn sie die Regelungskomplexe enthalten,
die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. In diesen Fällen müssen zusätzlich
zu den vorgesehenen Verfahren auf EU-Ebene nationale Ratifizierungsverfahren in
den Parlamenten aller 28 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Je nach Inhalt des
Abkommens ist hierfür in Deutschland gemäß Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes
(GG) die Zustimmung des Bundestags und eventuell auch des Bundesrats in Form
eines Vertragsgesetzes nach Artikel 59 Absatz 2 GG Voraussetzung. Die
Bundesregierung ist seit Erteilung des Verhandlungsmandats davon ausgegangen,
dass CETA ein gemischtes Abkommen ist.
Am 30. Oktober 2016 haben die EU und Kanada CETA unterschrieben, sodass das
Abkommen teilweise vorläufig in Kraft treten kann. Diese vorläufige Anwendung
bezieht sich nur auf diejenigen Teile des Abkommens, für die ausschließlich die EU
zuständig ist. Erst wenn alle 28 Mitgliedstaaten CETA auf nationaler Ebene ratifiziert
haben, kann das gesamte Abkommen endgültig in Kraft treten. Der Ausschuss weist

darauf hin, dass sich die nationalen Ratifizierungsverfahren über mehrere Jahre
hinziehen können. Die vorläufige Anwendung überbrückt diese Zeitspanne. Der
Ausschuss betont an dieser Stelle, dass diese Vorgehensweise der gängigen Praxis
bei wichtigen Freihandelsabkommen entspricht.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 13. Oktober 2016 im Eilverfahren
entschieden, dass die Bundesregierung CETA im Ministerrat zustimmen kann. Damit
war der Weg frei für eine Unterzeichnung des CETA durch Deutschland. Das Gericht
hat die außenpolitische Bedeutung des Abkommens für Deutschland und die gesamte
EU hervorgehoben. In der mündlichen Verhandlung hat das BVerfG vor allem die
Reichweite der Befugnisse der in dem CETA vorgesehenen Ausschüsse erörtert. Es
hat zudem erklärt, dass die vorläufige Anwendung des Abkommens beendet werden
könnte, wenn die Ratifizierung in Deutschland endgültig scheitern sollte. Das BVerfG
hat deshalb entschieden,
1. dass ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung nur die Bereiche umfassen
wird, die in der Zuständigkeit der EU liegen (EU-Only),
2. dass bis zu einer Entscheidung des BVerfG in der Hauptsache die Mitgliedstaaten
ausreichenden Einfluss auf die Beschlüsse der CETA-Ausschüsse bekommen
müssen und
3. dass die Bundesregierung erklärt, dass sie die vorläufige Anwendung beenden
kann, wenn die Ratifizierung in Deutschland scheitern würde.
Die Bundesregierung begrüßt diese Entscheidung des BVerfG. Sie führte dazu aus,
dass CETA ein modernes Handelsabkommen ist, mit dem die Globalisierung gestaltet
werden kann und hohe Standards für die Umwelt, den Verbraucherschutz und die
Arbeitnehmerrechte verankert werden können. Gleichzeitig kündigte die
Bundesregierung an, dass die verschiedenen Argumente der Beschwerdeführerinnen
und Beschwerdeführer in einer ausführlichen mündlichen Verhandlung und Anhörung
intensiv geprüft werden. Dieses Vorhaben begrüßt der Petitionsausschuss.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine Entscheidung im
vorläufigen Rechtsschutz handelt. Sollten die Richterinnen und Richter später – im
sogenannten Hauptsacheverfahren – zum Ergebnis kommen, dass CETA in einigen
Punkten doch verfassungswidrig ist, besteht für die Bundesregierung die Möglichkeit,
die vorläufige Anwendung zu beenden.
Weitergehende Informationen sind der Pressemitteilung der BVerfG Nr. 71/2016 vom
13. Oktober 2016 zu entnehmen, die im Internet abrufbar ist unter:

www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/b
vg16-071.html.
Die vorläufige Anwendung von CETA könnte in der ersten Jahreshälfte 2017 wirksam
werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen, dass das europäisch-kanadische
Freihandelsabkommen CETA nicht vorläufig angewendet wird, nicht entsprochen
werden konnte.
Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist mehrheitlich abgelehnt
worden.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern