Verkehr

Ja, jede berechtigte baden-württembergische Stadt soll ihr Retrokennzeichen erhalten, wenn sie will

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
3.555 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

3.555 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

19.03.2013, 10:36

Ergänzung der bisherigen Argumente und Ausbesserung von Rechtschreibfehlern.
Neuer Petitionstext: Durch die derzeitige Verfahrensweise sind wir in unseren Freiheitsrechten beschnitten und werden im Lande insgesamt nicht gleich behandelt.
Im vergangen Herbst hatte der Bundesrat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung dahingehend geändert, dass eine Wiedereinführung sogenannter Altkennzeichen auf Antrag möglich ist. Dies setzt einen entsprechenden Antrag des Bundeslandes - nicht einer Zulassungsbehörde oder einer Stadt - voraus, über den dann das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-wicklung zu entscheiden hat. Bisher macht das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur die Antragstellung von einer Interessensbekundung der Zulassungsbehörde, also allein der Person des jeweiligen Landrats abhängig. Dazu soll auch ein „eventueller“ Beschluss des Kreistages beigefügt werden, der aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, weil das Zulassungswesen Landessache und nicht Kreisangelegenheit ist, bei dem das Landratsamt als Zulassungsbehörde nicht als Kreisverwaltung, sondern als untere Verwaltungsbehörde des Landes tätig ist. Dieses Verfahren ist falsch, weil Neue Begründung: 1. es dem rechtsstaatliche Prinzip der Subsidiarität widerspricht, da in dieser Sache doch jeder Bürger selbst entscheiden kann, mit welchem der möglichen Kennzeichen der jeweiligen Zulassungsbezirke er fahren will. Da braucht es doch keiner Bevormundung durch Landrat oder dem absolut nicht zuständigen Kreistag. Damit wird auch ein Grundprinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ge-brochen, nämlich daß die Freiheit des Einzelnen erst dort ihre Grenzen haben soll, wo die Rechte andere eingeschränkt oder geschädigt werden. Denn wenn wir Bürger die „Freiheit“ der Wahl zwischen den möglichen Kennzeichen haben, schaden wir sicher niemanden. Wir denken, genau in solchen Sachen kann das Land zeigen, dass man es ernst mit Bürgerrechten und Bürgerbeteiligungen meint. meint und fordern deshalb dieses Freiheitsrecht.

2. im Ergebnis der Weisungsweg im Lande umgedreht wird. Grundsätzlich geht in Kfz-Zulassungssachen der Weisungsweg von der Landesregierung (obere Verwaltungsbehörde) über die Regierungspräsidien (mittlere Verwaltungsbehörde) an die Landratsämter (nicht als Kreisverwaltung, sondern als untere staatliche Verwaltungsbehörde), der aber ausgerechnet in dieser Angelegenheit „im Ergebnis“ einfach umgedreht wurde, indem die befürwortende Stellungnahme des Landrats zur absoluten Voraussetzung für die Beantragung der Kennzeichen beim Bund gemacht wurde. Der beizufügende„eventuelle“ beizufügende „eventuelle“ Beschluss des Kreistages , der aber keinen rechtlich verbindlichen Charakter hat, soll zusätzlich angeblich nur das demokratische Stimmungsbild der Raumschaft wiedergeben. Herr Minister Hermann hat das im Landtag am 14.11.2012 so ausgedrückt: “Im Übrigen muss sich der Landrat auch nicht an dieses Votum (gemeint sind die Kreistagsbeschlüsse) halten, sondern er kann uns auch zu etwas anderem raten bzw. uns etwas anderes empfehlen”.

3. es demokratischen Grundsätzen widerspricht, die Antragstellung beim Bund nur von der jeweiligen Laune und Einstellung einer einzigen Person, nämlich des jeweiligen Landrats, abhängig zu machen. Möglicherweise ist sogar das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 unseres Grundgesetzes damit verletzt. Die eventuelle Berufung auf ein Gremium, das in der ganzen Angelegenheit nicht im Geringsten zuständig ist, nämlich dem Kreistag, tut dieser Tatsache keinen Abbruch und dürfte ebenso willkürlich sein, da man sich mit dem gleichen Recht auch nach den Stadtratsbeschlüssen der jeweiligen berechtigten Städte richten könnte. Durch das bisherige Verfahren werden deshalb die Menschen in Baden-Württemberg bis heute „ungleich“ behandelt, weil sie nur in den Kfz-Zulassungsbezirken die heimatlichen Retrokennzeichen erhalten können, in denen die Landräte nach eigenem Gutdünken befürwortende Stellungnahmen an die Landesregierung weitergegeben haben.

4. inzwischen durch dieses Verfahren auch Landesinteressen tangiert sind. Weil auf bayrischer Seite die direkt an der Landesgrenze gelegenen Städte Ochsenfurt, Uffenheim, Rothenburg o. d. T., Feuchtwangen, Dinkelsbühl und Nördlingen zukünftig den Marketingvorteil eines eigenen Kennzeichens haben, sind ihre direkten baden-württembergischen Nachbarstädte Bad Mergentheim und Crailsheim im Wettbewerb der Städte benachteiligt.

5. Herr Landesminister Hermann mit diesem Verfahren in der Presse gegebene Versprechungen gebrochen hat. So wird er etwa im Schwarzwälder Boten vom 03.11.2011 wie folgt zitiert: "Wenn eine Kommune ein eigenes Kennzeichnen unbedingt wünscht, werden wir vom Ministerium da nicht auf die Bremse treten." Im Portal auto.de wird veröffentlicht: „Winfried Hermann betont hinsichtlich der Zulassung allerdings, dass es einen Rechtsanspruch nicht geben könne. Jeder Antrag einer Kommune werde geprüft und entsprechend beschieden. Zu einem Negativbeschluss komme es , wenn eine Überschneidung mit einem im Bundesgebiet aktuellen Kennzeichen besteht“


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