Verkehr

Ja, jede berechtigte baden-württembergische Stadt soll ihr Retrokennzeichen erhalten, wenn sie will

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landtag
3.555 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

3.555 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

15.04.2013, 20:28

Weiterhin Nebelkerzen aus dem Hause des Ministeriums für Infrastruktur
und Verkehr (MVI)

Am 5.4.2013 kam im Staatsanzeiger des Landes Baden-Württemberg ein Bericht zum Thema Altkennzeichen unter dem Titel "Städte opponieren gegen die Ablehnung", in dem Herr Oberbürgermeister Bruno Walter aus Tettnang die Sicht der betroffenen Städte erläutern durfte. Natürlich wurde durch den Redakteur  des Staatsanzeigers auch das MVI damit konfrontiert.

Die Aussagen aus dem dem Hause des MVI sind typisch. Zitat aus dem Staatsanzeiger:
"Daß ein Kreistagsbeschluss rechtlich nicht bindend ist, sei klar, so eine Sprecherin des Ministeriums. Aber ohne Zustimmung des Landratsamts als zuständige Zuulassungs- behörde gebe es keine Wiedereinführung alter Kennzeichen. Es brauche den Konsens in der Region. Das ist die Linie“.

Wenn man sich so ausdrückt, kann man natürlich die ganze Sach- und Rechtslage so richtig schön vernebeln und drückt sich um klare nachvollziehbare Aussagen:
1.) "Der Kreistagsbeschluss ist rechtlich nicht bindend, sei klar"
Das ist natürlich eine wahre Aussage, denn der Kreis und damit der Kreistag haben mit dem Zulassungswesen nicht das Geringste zu tun. Warum werden die dann überhaupt gefragt?
2.) "Aber ohne Zustimmung des Landratsamts als zuständige Zulassungsbehörde gebe es keine Wiedereinführung alter Kennzeichen."
Es wird damit der Eindruck erweckt, als sei die Zustimmung  des Landratsamts als Zulassungsbehörde, also der Einzelperson des Landrats  "rechtlich bindend".
Bindend ist, wenn sich das MVI nach dieser Meinung richten "muss".
Rechtlich bindend ist, wenn sich das MVI nach dieser Meinung richten "muss", weil dies in einem Gesetz so vorgeschrieben ist. Beides ist nicht der Fall.  Der Landrat ist in Zulassungssachen nichts anderes als eben UNTERE Verwaltungsebene des Landes und hat Weisungen des MVI durchzuführen und sonst nichts. Natürlich kann und ist es auch üblich, dass Ministerien zu bestimmten Sachen auch Stellungnahmen/Meinungen
von untergeordneten Behördenleitern einholen, um dann aber SELBST zu entscheiden.
Eine Stellungnahme besteht meines Erachtens aus einer Meinung und einer BEGRÜNDUNG FÜR DIESE MEINUNG. Tatsächlich haben die Landräte nur ihre Ablehnung mitgeteilt, aber diese nicht begründet. Die Landräte haben sozusagen mitgeteilt "Ich bin dagegen, weiss aber nicht, warum". Dies hat dem Ministerium genügt, um eine Antragstellung für unsere Kennzeichen abzulehnen. Statt nun den gesunden Menschenverstand einzuschalten und bei Landräten und Kreistagen nochmals nachzuhaken und nach dem "WARUM" zu fragen, lässt das Ministerium diese sinnlose
Bevormundung von uns Bürgern zu und übernimmt auch noch eine der d.... Parolen, die da lautet, dass die Retrokennzeichen "irgendwelche Gräben in den Kreisen auftun". Bisher wurden in Baden-Württemberg 4, bundesweit aber über 200 Retrokennzeichen eingeführt
( de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCltigkeitsbeginn_der_deutschen_Kfz-Kennzeichen#Wiederzuteilung_aufgehobener_Unterscheidungszeichen_ab_dem_9._November_2012_im_Rahmen_der_Kennzeichenliberalisierung )
und nirgends ist ein auch wie immer gearteter Graben aufgerissen worden. Da wird reinster Unsinn verbreitet, das dann auch noch als Argument verkauft wird.
Welchen Sinn deshalb der geforderte Konsens haben soll, bei dem man noch nicht einmal so genau weiß, zwischen wem (Stadt, Kreistag, Landratsamt, Ministerium, Bürger?) der alles zustandekommen soll, ist dadurch doch mehr als fraglich.

Ein Kommentar auf der Petitionsseite lautet: "Demokratie beginnt mit Kleinigkeiten".
Es gibt keine stichhaltigen Argumente gegen Retrokennzeichen, weshalb man hier den Bürger selbst entscheiden lassen kann und nicht bevormunden lassen muss.

Deshalb bitte ich Sie weiterhin um Verbreitung unseres gerechtfertigten Anliegens.

Viele Grüße aus Crailsheim

Thomas Herderich


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