Region: Wenzenbach

JA zum KI-Rechenzentrum Wenzenbach - Riesige Chance für den Raum Regensburg

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Sebastian Koch mit Gemeinderat

19 Unterschriften

2 %
6 von 270 für Quorum in Wenzenbach Wenzenbach

19 Unterschriften

2 %
6 von 270 für Quorum in Wenzenbach Wenzenbach
  1. Gestartet 24.07.2026
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

30.07.2026, 05:48

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


28.07.2026, 13:52

Ich habe jetzt zu den Steuereinnahmen geschrieben, dass hier Einfluss genommen werden kann und dass die Einnahmen möglich sind.

Wegen den zwie Milliarden, dort hatte ich den Link vergessen und es ist nur die Rede von rund einer Milliarde. Habe es angepasst.

Reicht das so dass die Petition wieder freigegeben werden kann?

Grüße
Michael


Neuer Petitionstext:

Die Region Regensburg befindet sich im wirtschaftlichen Wandel. Insbesondere die Schwäche der Automobilindustrie führt zu sinkenden Gewerbesteuereinnahmen und erschwert weiteres Wachstum. Die Ansiedlung eines KI-Rechenzentrums bietet die Chance, den Wirtschaftsstandort zu stärken, innovative Unternehmen anzuziehen und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.

Investition und Standort

  • Rund zweieine MilliardenMilliarde Euro Investition im Raum Regensburg sowie Steuereinnahmen für die Gemeinde Wenzenbach.Regensburg.
  • Standort aufgrund der Nähe zum geplanten Umspannwerk technisch sinnvoll.

Unserer Meinung nach kann man auf folgenden Themen für Wenzenbach Einfluss nehmen, wenn eine Bauleitplanung gemacht wird:

Steuereinnahmen für die Gemeinde Wenzenbach möglich.

Umwelt und Sicherheit

  • Die denkmalgeschützte Kapelle und die Jahrhunderte alten Bäume können erhalten werden.
  • Der Schutz des Trinkwassers ist durch strenge gesetzliche Vorgaben (u. a. Wasserhaushaltsgesetz) sichergestellt. Sicherheitsmaßnahmen gelten ebenso für das Umspannwerk.
  • Vor einer Genehmigung ist ein Lärmschutzgutachten erforderlich; Grenzwerte werden eingehalten.
  • Für notwendige Baumfällungen sind Ausgleichsflächen nach deutschem Naturschutzrecht in größerem Flächenmaß vorgesehen.

Nachhaltigkeit
Die Abwärme des Rechenzentrums bietet großes Potenzial für die Einspeisung in ein Fernwärmenetz und könnte künftig hunderte Haushalte und Industriebetriebe in der Umgebung mit klimafreundlicher Wärme versorgen.

Unser Ziel
Wir unterstützen die Ansiedlung des KI-Rechenzentrums, weil sie eine bedeutende Zukunftschance für Wenzenbach und die gesamte Region Regensburg darstellt – Wirtschaftlich, technologisch und nachhaltig. Über eine Bauleitplanung kann die Gemeinde zudem im Projekt Ihre Interessen geltend machen.

Quellen:

www.tvaktuell.com/mediathek/video/wenzenbach-plaene-fuer-riesiges-rechenzentrum/

www.mittelbayerische.de/nachrichten/wirtschaft/milliarden-investition-in-die-region-giga-rechenzentrum-bei-regensburg-geplant-21404177

Immisionsschutzgesetz

  • § 3 BImSchG – Begriffsbestimmungen
  • Hier wird definiert, was schädliche Umwelteinwirkungen sind. Dazu gehören ausdrücklich auch Geräusche.
  • § 4 BImSchG – Genehmigung
  • Genehmigungsbedürftige Anlagen (z. B. bestimmte Industrieanlagen) benötigen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn sie erhebliche Geräusche verursachen können.
  • § 5 BImSchG – Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Betreiber müssen Vorsorge treffen und schädliche Umwelteinwirkungen – insbesondere Lärm – vermeiden oder minimieren.


Denkmalschutzgesetz

  • Art. 1 BayDSchG – Begriff des Baudenkmals
  • Definiert, was ein Baudenkmal ist und unter Schutz steht.
  • Art. 4 BayDSchG – Erhaltungspflicht
  • Eigentümer sind verpflichtet, Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
  • Art. 6 BayDSchG – Erlaubnispflicht
  • Wer ein Baudenkmal verändern, beseitigen oder in seiner Erscheinung wesentlich verändern möchte, benötigt eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

§ 62 WHG – Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Der entscheidende Absatz 1 lautet sinngemäß:
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln oder Verwenden wassergefährdender Stoffe müssen so beschaffen sein und errichtet, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.
Das bedeutet für ein Rechenzentrum:

  • Öltransformatoren oder Notstromanlagen müssen gegen Leckagen gesichert sein.
  • In der Praxis werden dafür häufig Auffangwannen, flüssigkeitsdichte Flächen und Schutzsysteme (z. B. WHG-konforme Abdichtungen) eingesetzt.
  • Die konkreten technischen Anforderungen werden durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ergänzt.

Naturschutzgesetz

CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality) sind vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Der entscheidende Paragraph ist:

  • § 44 Abs. 5 BNatSchG – Vorschriften für besonders und streng geschützte Arten. Hier ist geregelt, dass die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) dauerhaft erhalten werden kann.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (2 in Wenzenbach)


28.07.2026, 11:04

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL):

"Rund zwei Milliarden Euro Investition im Raum Regensburg sowie Steuereinnahmen für die Gemeinde Wenzenbach"

--> Wenn Sie die Zahl nicht belegen können, müssen Sie den Satz anders formulieren.


27.07.2026, 05:22

Hallo,

Ich habe die Quellenangaben wie gefordert eingefügt. Grundsätzlich leitet sich viel aus den Gesetzen. Da ich selber Bauingenieur bin weiß ich dass diese Anwendung finden müssen und erfüllt werden müssen. In den Berichten die bisher in der Presse sind und auch die Petition gegen dieses Projekt enthalten viele pauschale Vemutungen, die in Deutschland aufgrund der Gesetzteslage gar nicht vorkommen können. Beispielsweise wird behauptet, dass das Zrinkwasser geschädigt wird. Das ist aber nicht der Fall, da in einem Trinkwasserschutzgebiet Maßnahmen ergriffen werden müssen um es zu schützen. Zudem habe ich Einblick bei Personen die das Projekt näher kennen. Diese kann ich natürlich nicht als Quelle nennen. Zudem habe ich einen Teil der Beschreibung als Meinung gekennzeichnet, um klarzustellen dass es hier Möglichkeiten aber noch keine Fakten gibt.
Wichtig ist dass es noch keine Berichtertstatung pro Projekt gibt, weswegen ich hier keine Quellen nennen kann.


Neuer Petitionstext:

Die Region Regensburg befindet sich im wirtschaftlichen Wandel. Insbesondere die Schwäche der Automobilindustrie führt zu sinkenden Gewerbesteuereinnahmen und erschwert weiteres Wachstum. Die Ansiedlung eines KI-Rechenzentrums bietet die Chance, den Wirtschaftsstandort zu stärken, innovative Unternehmen anzuziehen und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen.

Investition und Standort

  • Rund zwei Milliarden Euro Investition im Raum Regensburg sowie Steuereinnahmen für die Gemeinde Wenzenbach.
  • Standort aufgrund der Nähe zum geplanten Umspannwerk technisch sinnvoll.

Unserer Meinung nach kann man auf folgenden Themen für Wenzenbach Einfluss nehmen, wenn eine Bauleitplanung gemacht wird:

Umwelt und Sicherheit

  • Die denkmalgeschützte Kapelle und die Jahrhunderte alten Bäume können erhalten werden.
  • Der Schutz des Trinkwassers ist durch strenge gesetzliche Vorgaben (u. a. Wasserhaushaltsgesetz) sichergestellt. Sicherheitsmaßnahmen gelten ebenso für das Umspannwerk.
  • Vor einer Genehmigung ist ein Lärmschutzgutachten erforderlich; Grenzwerte werden eingehalten.
  • Für notwendige Baumfällungen sind Ausgleichsflächen nach deutschem Naturschutzrecht in größerem Flächenmaß vorgesehen.

Nachhaltigkeit
Die Abwärme des Rechenzentrums bietet großes Potenzial für die Einspeisung in ein Fernwärmenetz und könnte künftig hunderte Haushalte und Industriebetriebe in der Umgebung mit klimafreundlicher Wärme versorgen.

Unser Ziel
Wir unterstützen die Ansiedlung des KI-Rechenzentrums, weil sie eine bedeutende Zukunftschance für Wenzenbach und die gesamte Region Regensburg darstellt – Wirtschaftlich, technologisch und nachhaltig. Über eine Bauleitplanung kann die Gemeinde zudem im Projekt Ihre Interessen geltend machen.

Quellen:

www.tvaktuell.com/mediathek/video/wenzenbach-plaene-fuer-riesiges-rechenzentrum/

Immisionsschutzgesetz

  • § 3 BImSchG – Begriffsbestimmungen
  • Hier wird definiert, was schädliche Umwelteinwirkungen sind. Dazu gehören ausdrücklich auch Geräusche.
  • § 4 BImSchG – Genehmigung
  • Genehmigungsbedürftige Anlagen (z. B. bestimmte Industrieanlagen) benötigen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wenn sie erhebliche Geräusche verursachen können.
  • § 5 BImSchG – Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen
  • Betreiber müssen Vorsorge treffen und schädliche Umwelteinwirkungen – insbesondere Lärm – vermeiden oder minimieren.


Denkmalschutzgesetz

  • Art. 1 BayDSchG – Begriff des Baudenkmals
  • Definiert, was ein Baudenkmal ist und unter Schutz steht.
  • Art. 4 BayDSchG – Erhaltungspflicht
  • Eigentümer sind verpflichtet, Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.
  • Art. 6 BayDSchG – Erlaubnispflicht
  • Wer ein Baudenkmal verändern, beseitigen oder in seiner Erscheinung wesentlich verändern möchte, benötigt eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

§ 62 WHG – Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Der entscheidende Absatz 1 lautet sinngemäß:
Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen, Behandeln oder Verwenden wassergefährdender Stoffe müssen so beschaffen sein und errichtet, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.
Das bedeutet für ein Rechenzentrum:

  • Öltransformatoren oder Notstromanlagen müssen gegen Leckagen gesichert sein.
  • In der Praxis werden dafür häufig Auffangwannen, flüssigkeitsdichte Flächen und Schutzsysteme (z. B. WHG-konforme Abdichtungen) eingesetzt.
  • Die konkreten technischen Anforderungen werden durch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ergänzt.

Naturschutzgesetz

CEF-Maßnahmen (Continuous Ecological Functionality) sind vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen. Ihre gesetzliche Grundlage findet sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Der entscheidende Paragraph ist:

  • § 44 Abs. 5 BNatSchG – Vorschriften für besonders und streng geschützte Arten. Hier ist geregelt, dass die ökologische Funktion von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) dauerhaft erhalten werden kann.

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 12 (2 in Wenzenbach)



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