Jagdwesen - Anerkennung der Ablegung der Jägerprüfung im Ausland für Deutsche

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
19 Unterstützende 19 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

19 Unterstützende 19 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

12.05.2016, 04:22

Pet 3-18-10-789-021756



Jagdwesen



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Ernährung und

Landwirtschaft – zu überweisen.

Begründung



Der Petent möchte eine Änderung des § 15 Abs. 6 Satz 1 Bundesjagdgesetz

(BJagdG) dahingehend erreichen, dass deutsche Bürgerinnen und Bürger keine

deutsche Jagdprüfung mehr ablegen müssen, wenn sie im Ausland eine

Jagdprüfung abgelegt haben.

Er führt aus, dass gemäß § 15 Abs. 5 BJagdG die erste Erteilung eines

Jagdscheines davon abhängig sei, dass der Bewerber im Geltungsbereich dieses

Gesetzes eine Jägerprüfung bestanden habe. Ausnahmen könnten nach den

gesetzlichen Regelungen bei der Erteilung von Ausländerjagdscheinen gemacht

werden. Er habe erfolgreich in Österreich seine Jagdprüfung abgelegt. Bei der

Beantragung eines Jagdscheines in Deutschland sei ihm jedoch mitgeteilt worden,

dass eine Ausnahme für ihn nicht gemacht werden könne, da er kein Ausländer sei.

Dies stelle seiner Meinung nach eine unsachgemäße Benachteiligung deutscher

Staatsangehöriger dar.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des

Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 19 Mitzeichnende haben

das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner

parlamentarischen Prüfung die Bundesregierung gebeten, zu dem Anliegen Stellung

zu nehmen. Die Prüfung des Petitionsausschusses hatte unter Berücksichtigung der

seitens der Bundesregierung geschilderten Aspekte das im Folgenden dargestellte

Ergebnis:

Mit der Regelung in § 15 Abs. 1 Satz 1 BJagdG, wonach die erste Erteilung eines

Jagdscheines davon abhängig ist, dass der Bewerber im Geltungsbereich dieses

Gesetzes, also in Deutschland, eine Jägerprüfung bestanden hat, soll vermieden



werden, dass Deutsche durch Ablegen der Jägerprüfung im Ausland die hiesigen,

sehr hohen Prüfungsanforderungen umgehen können. Es wurde bei Verabschiedung

des Gesetzes davon ausgegangen, dass Ausländern ausnahmsweise der deutsche

Jagdschein erteilt werden kann, da die jagdliche Aktivität in Deutschland in aller

Regel begrenzt und in Begleitung einer des deutschen Jagdrechts kundigen Person

ausgeführt wird. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die geltende Rechtslage,

dass Ausländerjagdscheine nur an Ausländer erteilt werden dürfen, höchstrichterlich

durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes abgesichert ist.

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass diese Rechtslage für Betroffene, die eine

Jägerprüfung mit einem vergleichsweise hohen Niveau im Ausland abgelegt haben,

oft schwer nachvollziehbar ist. Weiterhin hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass bei

der beabsichtigten Änderung des Bundesjagdgesetzes diese Problematik

dahingehend aufgegriffen werden soll, dass für dauerhaft im Ausland lebende

deutsche Staatsangehörige und Jäger mit doppelter Staatsbürgerschaft Ausnahmen

zugelassen werden sollen.

Der Petitionsausschuss ist der Auffassung, dass die vorliegend geschilderte

Thematik in die Beratungen einbezogen werden könnte und empfiehlt daher, die

Petition dem BMEL zu überweisen.

Begründung (pdf)


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