Perhe

Jetzt reicht's! - Wir fordern bezahlbare Kinderbetreuung für alle

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschus)
188 Tukeva 156 sisään Baden-Württemberg

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

188 Tukeva 156 sisään Baden-Württemberg

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

09.05.2017 klo 1.58

Rechenbeispiel wurde mit der Information erweitert, dass es sich um eine Ganztagsbetreuung handelt.


Neuer Petitionstext: Ungerechtigkeit bei den Kindergartengebühren von 0-6 Jahren:
- Einige Städte erheben Gebühren und andere nicht (z. B. Heilbronn ohne Betreuungskosten)
- Manche Städte berücksichtigen nur Einnahmen, aber keine Ausgaben (z. B. Kindesunterhalt) => Sozialstaffelung ist realitätsfern!
- Mietspiegel und Betreuungskosten steigen massiv an; im Gegenzug nur 2 Euro mehr Kindergeld pro Kind
- Qualität der Betreuung trotz Mehreinnahmen der Stadt nicht verbessert (z. B. schlechtere Aufsicht durch Erziehermangel)
- Extra Kosten für Ausflüge sollten in den Gebühren bereits inbegriffen sein
- Entscheidung über Betreuungskosten sollte mind. auf Landesebene beschlossen werden
Aktuelle Erhöhungen z. B. Fellbach: 01/2016, 09/2016, neu 09/2017
Änderung wurde erst Mitte Dezember für den Januar bekannt gegeben!
Aktuelle Gebühren z. B. Fellbach:
Einzelkind unter 3 Jahren mit einer wöchentlichen Öffnungszeit unter 35 Stunden ab 01.01.2016 6,40 € pro Wochenstunde, ab 01.09.2016 6,90 € pro Wochenstunde und ab 01.09.2017 8,00 €
pro Wochenstunde und in Ganztageseinrichtungen mit einer wöchentlichen Öffnungszeit ab 35 Stunden ab 01.01.2016 7,60 € pro Wochenstunde, ab 01.09.2016 8,20 €
pro Wochenstunde und ab 01.09.2017 9,50 € pro Wochenstunde.
Einzelkind über 3 Jahren mit einer wöchentlichen Öffnungszeit unter 35 Stunden ab 01.01.2016 3,20 € pro Wochenstunde, ab 01.09.2016 3,45 € pro Wochenstunde und ab 01.09.2017 4,00 €
pro Wochenstunde und in Ganztageseinrichtungen mit einer wöchentlichen Öffnungszeit ab 35 Stunden sowie in Einrichtungen nach Ziffer 1.3 ab 01.01.2016 3,80 € pro Wochenstunde, ab 01.09.2016 4,10 € pro Wochenstunde und ab 01.09.2017 4,75 € pro Wochenstunde.
Dazu kommen pro Kind 81 Euro pro Monat Verpflegungsgeld für Essen und Trinken dazu.
Es gibt den Geschwisterbonus von 25 % pro Kind auf die Betreuungskosten bei zwei Kindern im Haushalt, 50 % bei drei Kindern und 80 % bei vier Kindern im Haushalt.
Beispiel: Bei zwei Kindern (eins unter 3 Jahre und eins über 3 Jahre) bezahlt man aktuell 624 Euro im Monat Gebühren inkl. Verpflegung. Verpflegung bei einer Betreuung von 50 Stunden/Woche (Ganztagsbetreuung). Ab September dann 698 Euro.
Quelle: "Gebührensatzung Betreuungseinrichtungen", der Stadt Fellbach


Neuer Sammlungszeitraum: 6 Monate


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