Kein weiterer Windkraftausbau im Bereich Haßloch/VG Deidesheim (Pfalz) - Vorranggebiet DÜW-VRG02-W

Petition richtet sich an
Kreistag Bad Dürkheim

1.172 Unterschriften

68 %
950 von 1.400 für Quorum in Landkreis Bad Dürkheim Landkreis Bad Dürkheim

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  1. Gestartet November 2025
  2. Sammlung noch > 4 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

18.03.2026, 15:37

Stellungnahme zur 2. Offenlage – Fortschreibung Teilregionalplan Windenergie / Vorranggebiet DÜW-VRG02-W
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der zweiten Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar nehmen wir zum vorgesehenen Vorranggebiet DÜW-VRG02-W Stellung.
Aus unserer Sicht bestehen erhebliche Zweifel, ob die Ausweisung dieses Gebietes als Vorranggebiet für Windenergie im Ergebnis der raumordnerischen Abwägung gerechtfertigt ist.
Der betroffene Raum ist Teil einer landschaftlich sensiblen Kulturlandschaft der Vorderpfalz mit hoher Bedeutung für Weinbau, Naherholung und touristische Nutzung. Das Landschaftsbild besitzt in dieser Region eine besondere identitätsstiftende und wirtschaftliche Bedeutung. Aufgrund ihrer Höhe und Fernwirkung würden moderne Windenergieanlagen zu einer deutlichen technischen Überprägung des Landschaftsbildes führen und die Erholungsfunktion des Raumes nachhaltig verändern.
Darüber hinaus ist der Raum durch eine vergleichsweise hohe Siedlungsdichte geprägt. In der planerischen Abwägung sind daher mögliche Nutzungskonflikte zwischen Windenergienutzung, Wohnfunktion, Landschaftsschutz und Erholungsfunktion besonders sorgfältig zu berücksichtigen. Neben der Fernwirkung der Anlagen betreffen diese Konflikte unter anderem Aspekte wie Schallimmissionen, Schattenwurf, Artenschutz sowie nächtliche Befeuerung.
Vor diesem Hintergrund stellt sich aus unserer Sicht die Frage, ob die raumordnerische Konfliktdichte im Gebiet DÜW-VRG02-W ausreichend gewichtet wurde und ob alternative Flächen mit geringerer Konfliktintensität im Rahmen der Planung in ausreichendem Umfang geprüft wurden.
Wir regen daher an, die Abwägung für das Vorranggebiet DÜW-VRG02-W im weiteren Planungsverfahren nochmals zu überprüfen und zu prüfen, ob dieses Gebiet aus der Vorrangkulisse herausgenommen werden kann.
Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass auch die gesellschaftliche Akzeptanz ein wichtiger Faktor für die Umsetzung regionalplanerischer Festlegungen ist.

Die Petition
„Kein weiterer Windkraftausbau im Bereich Haßloch/VG Deidesheim (Pfalz) - Vorranggebiet DÜW-VRG02-W“
https://www.openpetition.de/!hlwka
hat zum Stand 16.03.2026 bereits 1.132 Unterstützerinnen und Unterstützer erreicht und verdeutlicht das erhebliche öffentliche Interesse an diesem Thema.
Die Unterschriftsliste erhalten Sie als PDF in der Anlage.
Darüber hinaus erlauben wir uns, Ihnen angehängt einige Prüffragen zur Abwägung des Vorranggebiets DÜW-VRG02-W zu stellen.
Wir bitten darum, diese Stellungnahme im weiteren Abwägungsprozess zu berücksichtigen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
im Namen und Auftrag des AfD-Ortsverbandes Haßloch/Pfalz,


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