Wie befürchtet hat der Ausschusses für Bauen und Umwelt der geplanten Änderung des Bebauungsplans Kattenberg II zugestimmt. Es ist zu erwarten, dass auch der Rat zustimmen wird. Vielleicht helfen noch Leserbriefe zum entsprechenden Artikel vom 07.01.2025 in der GZ oder direkte Ansprache der Ratsmitglieder, die Zustimmung doch noch abzuwenden.
Betreff: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am Mittwoch, den 5. Februar 2025
Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
sehr geehrte Gruppensprecherin,
sehr geehrte fraktionslose Ratsmitglieder,
in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt am Mittwoch, den 5. Februar 2025, steht erneut die Änderung des Bebauungsplans Kattenberg II auf der Tagesordnung.
In den Anlagen zur Vorlage 2024/112-03 („Behandlung Stellungnahme Petition“) finden Sie das Ergebnis der Unterschriftensammlung gegen diese Änderung.
313 Goslarer Bürgerinnen und Bürger, von insgesamt 359 Unterzeichnern der Petition, sprechen sich klar gegen die geplante Bebauungsplanänderung aus.
Die aktuelle Verwaltungsvorlage zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 173 „Kattenberg II“ (Stand 16.01.2025) gibt jedoch vorrangig den Interessen zweier Investoren nach. Ziel dieser Änderung ist es, laut Punkt 2.3 (Maß der baulichen Nutzung), „eine größere Ausnutzung des Grundstücks zu sichern“ – trotz der deutlichen Einwände aus der Bürgerschaft.
Wir fordern Sie daher auf, die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und gegen die Änderung des Bebauungsplans zu stimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Hoppmann
Damit Ihre Interessen als Bürgerinnen und Bürger ausreichend berücksichtigt werden, können Sie bis zum 4.11.24 Ihre Bedenken und Einwände direkt per E-mail an lukas.sandvoss@goslar.de einreichen.
Je mehr begründete Einwände gegen die Bebauungsplanänderung bei der Stadt eingehen, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Bedenken Gehör finden.
Anschließend wird es nach einer erneuten Beratung im Bauausschuss eine weitere öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB geben.
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
mit der öffentlichen Auslegung der geplanten Bebauungsplanänderung startet die erste Phase frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB. Bis zum 4.11.24 können Bedenken formuliert und direkt an lukas.sandvoss@goslar.de eingereicht werden. Nach erneuter Beratung im Bauausschuss wird es eine weitere öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB geben.
Je mehr Einwände gegen die Bebauungsplanänderung bei der Stadt eingehen, desto wahrscheinlicher ist, dass die Bedenken Gehör finden.
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