Region: Hessen
Gesundheit

Keine Corona-Testpflicht bei Schülern ohne Testpflicht bei ähnlichen Zusammenkünften!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Hessischen Landtag
45 Unterstützende 35 in Hessen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

45 Unterstützende 35 in Hessen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

18.04.2021, 15:47

Zusatz, Link in sozialen Medien zu teilen


Neue Begründung:

Durch die aktuelle Corona-Verordnung vom 12. April 2021 wurde durch die Hessische Landesregierung der § 3 Abs. 4a mit sinngemäß folgendem Inhalt neu geschaffen:

Am Schulunterricht in Hessen dürfen ab dem 19.04.2021 nur noch Schüler*innen teilnehmen,

  • die ein negatives Corona-Schnelltestergebnis vorweisen können, das nicht älter als 72 Stunden ist

oder

  • die in der Schule unter Anleitung selbst einen solchen Test mit negativem Ergebnis vornehmen

Eine Anwesenheit der Eltern während des Testverfahrens ist in der Schule NICHT erlaubt!!

Wer diese "freiwilligen" Voraussetzung nicht erfüllt wird vom Präsenzunterricht ausgeschlossen.

Im Wesentlichen kommt aber doch bei unseren Kindern in der Schule ein fest bestimmter Personenkreis regelmäßig an denselben Ort und hat Kontakt zu denselben Personen.

Bei uns Erwachsenen kommt am Arbeitsplatz aber auch ein fest bestimmter Personenkreis regelmäßig an denselben Ort und hat Kontakt zu denselben Personen.

Die Arten der Zusammenkünfte sind also im Wesentlichen gleich. Folglich müssen sie auch gleich behandelt werden.

Wie ist erst einmal nachrangig. Aber so, wie es aktuell ist, findet eine Ungleichbehandlung zum Nachteil unserer Kinder statt!

Was wir trotz der schwierigen und langanhaltenden Ausnahmesituation aber nicht vergessen dürfen:

Auch in Zeiten von Corona gilt der in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verankerte Gleichheitssatz, wonach wesentlich Gleiches auch gleich behandelt werden muss!

Aktuell findet aber gerade keine Gleichbehandlung statt!

Diejenigen, welche die geringste Beschwerdemacht haben, bekommen eine Testpflicht aufgebürdet, die UNGERECHT ist, da sie für einen gleichen Personenkreis ungleich gilt.

Solange also wir Erwachsene keiner Testpflicht am Arbeitsplatz oder im Flugzeug unterliegen, darf die Testpflicht nicht einseitig auf die Kinder übertragen werden!

Außerdem:

  • In Fitnessstudios besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
  • Bei Gottesdiensten besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
  • An vielen Arbeitsplätzen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
  • In (Reise)Bussen, Straßenbahnen, Zügen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
  • Bei innerdeutschen Flügen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
  • Bei Demonstrationen mit tausenden Menschen besteht keine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?
  • Beim Besuch von Arztpraxen besteht nicht überall eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests, aber an Schulen - warum nur hier?

Die Kinder sind schon die Leidtragenden dieser Pandemie. Ihnen wurden bereits die sozialen Kontakte verwehrt, ihnen wurden anfangs die Spielplätze weggenommen, sie tragen schon die ganze Zeit Masken, sie würden auch (fast) alles mitmachen, wenn wir Eltern sie unterstützen.

Bürden wir unseren Kindern nicht noch mehr Lasten auf, als unbedingt erforderlich - zumindest solange keine faire Gleichbehandlung herrscht!

Fordern wir die Abschaffung der einseitigen Pflichttests bei Kindern!

*** Zusatz v. 18.04.: Ich nutze kein Facebook, Instagramm & Co 🙉. Bitte aber gerne den Link über die sozialen Medien teilen!! ***


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 42 (35 in Hessen)


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