Dierenwelzijn

Keine Hobby-Jagd in Baden-Württemberg

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Landtag
8.492 Ondersteunend 2.099 in Baden-Württemberg

De petitie werd geweigerd

8.492 Ondersteunend 2.099 in Baden-Württemberg

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2015
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

20-02-2015 20:46

Es erfolgte eine ausführliche Stellungnahme zu den einzelnen Gründen zur Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. Es wurde erläutert, warum für die meisten Tierarten eine ganzjährige Schonzeit gefordert wird und warum sich die Jagd auf Wildschweine, Rehe und andere Schalenwildarten auf das letzte Quartal eines Jahres beschränken sollte.
Neuer Petitionstext: Die Landesregierung ist mit dem Versprechen angetreten, ein ökologisch fundiertes und stärker an den Belangen des Tierschutzes ausgerichtetes Jagdgesetz in der laufenden Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Ansatzweise ist das mit dem vorliegenden Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) gelungen. So wird die Baujagd auf Füchse und Dachse eingeschränkt (nur noch am Kunstbau möglich), Hunde und Katzen dürfen nur noch in Ausnahmefällen mit Genehmigung getötet werden, die Verwendung von Totschlagfallen wurde eingeschränkt, Schüsse in Vogelschwärme sind nicht mehr erlaubt und im März/April gilt eine weitgehende Jagdruhe.

Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf zur Durchführungsverordnung (DVO) wird deutlich, dass sich insgesamt aus der Sicht des Tierschutzes nur sehr wenig ändert. Der Entwurf zur Jagdverordnung enthält nach wie vor zahlreiche Tierarten, die ausschließlich aus einem reinem Freizeitinteresse getötet werden. Sie werden nicht gegessen, gegessen und sie verursachen keinen weder nenneswerten volkswirtschaftlichen Schaden und sie stellen keinen nennenswerten noch ökologischen Schaden an. Schaden.

Wir fordern das Land Baden-Württemberg auf die anstehende Durchführungsverordnung zu JWMG nicht nach ideologischen Aspekten und den Freizeitinteressen einer Bevölkerungsminderheit, sondern allein nach Erkenntnissen aus der Wildtierforschung jagdunabhängiger Wissenschaftler und Institutionen auszurichten.

Im Sinne des Tierschutzgesetzes fordern wir eine Aussetzung von generellen Jagdzeiten für alle Tierarten, die in der Regel nicht oder kaum verzehrt werden (z.B. Beutegreifer) und eine Harmonisierung und Kürzung der Jagdzeiten, eine Reduzierung der jagdbaren Arten, eine Abschaffung der Fallenjagd. Jagdzeiten für Schalenwild (Wildschweine, Rehe, Hirsche, u.a.). Neue Begründung: § 10 Jagdzeiten
Wir fordern das Land Baden-Württemberg auf, entsprechend alle Jagdzeiten insgesamt zu harmonisieren, keine gesonderten vom Alter oder vom Geschlecht der Wahlversprechen zum Thema Tiere abhängigen Jagdzeiten auszuweisen und die Jagd am Gemeinwohl und ökologischen Kriterien auszurichten. Für die anstehende Jagdverordnung meisten in der DVO aufgeführten Jagdzeiten gibt es keinen vernünftigen, nicht nach ideologischen Aspekten, sondern allein nach Erkenntnissen aus der Wildtierforschung jagdunabhängiger Wissenschaftler und Institutionen auszurichten. einmal einen ökologischen oder epidemiologischen Grund.

Insbesondere fordern wir keine generellen Mit der Festlegung von Jagdzeiten für folgende nahezu alle auch bislang jagdbaren Arten tragen Bündnis 90/Die Grünen das zu Grabe, was sie vor über 20 Jahren ins Grundgesetz eingebracht haben: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Durch lange oder wie z.B. für Wildschweine ganzjährige Jagdzeiten werden alle bejagten Tiere dauerhaft beunruhigt und infolgedessen scheu. Dies führt zu einem permanenten Vermeidungsverhalten den Menschen gegenüber. Als Folge werden viele sonst tagaktive Arten nachtaktiv und ziehen sich an deckungsreiche Orte zurück.

Für den Bürger bedeutet dies, dass er kaum in der Lage ist Wildtiere zu beobachten. Für den Waldnaturschutz und für die Forstwirtschaft (keine natürliche Verjüngung, Baumverjüngung nur hinter kostenintensiven Zäunen) hat dies zu Folge, dass sich die wiederkäuenden Paarhufer (z.B. Rehe) in deckungsreichen Waldbereichen konzentrieren. Da sie als Wiederkäuer auf fortlaufende Nahrungszufuhr angewiesen sind, schädigen sie dort intensiv den Baumbestand.

Hinsichtlich der Wildschweinpopulation stellt sich die Frage, ob diese trotz oder wegen der Jagd im Allgemeinen und der angewandten Jagdmethoden im Besonderen so hoch ist. Ständige Eingriffe zerstören das Sozialgefüge und führen kombiniert mit Futtermittelausbringung dazu, dass sich auch bereits junge Wildschweine ganzjährig fortpflanzen. Die beträchtlichen Energiemengen, die durch Lockfütterungen in die Natur eingebracht werden, verringern die winterliche Mortalitätsrate zudem beträchtlich.
Eine Bejagung zwischen April bis Juli führt zu einer massiven Störung der Fortpflanzung zahlreicher, auch seltener Arten. Insbesondere die Jagd im Mai ist extrem störungsintensiv und führt z.B. zu Brutabbrüchen auch seltener Vogelarten.

1. Rotwild, 2. Damwild, 3. Sikawild, 4. Rehwild, 5. Gamswild, 6. Muffelwild, 7. Schwarzwild
Wir fordern: Die Jagdzeit für Schalenwild sollte ausschließlich die Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember umfassen.

Begründung: Die Reduzierung der Jagdzeit für Schalenwild auf drei Monate im Herbst/Winter eines Jahres führt insgesamt zu einer Reduzierung des ansonsten kontinuierlichen Jagddrucks. Alle Wildtiere hätten dann die Möglichkeit, ihre Jungtiere unbeeinträchtigt von ganzjähriger jagdlicher Beunruhigung aufzuziehen. Mit einer entsprechenden Reduzierung der Jagdzeiten für Schalenwild würde die DVO einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Natur einschließlich der Belange des Tierschutzes leisten. Dennoch wäre die Möglichkeit der jagdlichen Nutzung dieser Tierarten einzuräumen: nicht signifikant eingeschränkt, da im vorgeschlagenen Zeitraum auch bisher die meisten Tiere getötet werden.

Während im September z.B. Ricken teilweise noch ihre Kitze versorgen, sollte spätestens zum 1. Januar die für viele Tiere harte Winterzeit berücksichtigt werden. Die Jagd in den Wintermonaten führt gerade bei Schalenwildarten zu Verletzungen und zu hohem Energieverlust, der dann zum Teil durch Pflanzenverbiss kompensiert wird.

8. Dachs
9. Fuchs
10. Hermelin
11. Marderhund
12. Mink
13. Nutria
14. Steinmarder
15. Waschbär
17. Baummarder
18. Feldhase
19. Iltis
20. Blässhuhn
21. Elster
22. Höckerschwan
23. Kanadagans
24. Nilgans
25. Rabenkrähe
26. Reiherente
27. Ringeltaube
28. Stockente
29. Türkentaube
30. Fasan
31. Graugans
32. Pfeifente
33. Schnatterente
34. Waldschnepfe Wir fordern: keine Jagdzeit für den Dachs

Weder aus ökologischen noch aus seuchenrelevanten Gründen Es gibt keine ökologischen, ökonomischen oder epidemiologischen Gründe, den Dachs überhaupt flächendeckend zu jagen. Die Dachsjagd hat keine nachhaltige Wirkung auf die genannten Faktoren – es handelt sich in den meisten Fällen um reine Spaß-Jagd. Eine Verwertung der Tiere findet nur in den seltensten Fällen statt. Jungdachse bleiben in vielen Fällen 12 Monate und länger im Familienverbund. Dadurch ist auch das Töten von erwachsenen Tieren unter dem Gesichtspunkt des Elternschutzes kritisch zu betrachten. Die Tiere leben in einem festen Sozialgefüge, welches auch die Reproduktion nachhaltig einschränkt. Aus der Sicht des Tierschutzes ist es erforderlich eine der oben genannten Arten landesweit vollkommen untragbar, bereits ab dem 1. Juni eines Jahres den Jungtieren am Bau nachzustellen und dieses Gefüge zu bejagen. Beutegreifer (Fuchs, Marder, Waschbär, Iltis etc.) haben zudem wichtige Funktionen in der Natur. Insbesondere der Fuchs, der sich von Aas ernährt, kranke und schwache Beutetiere greift und jährlich mehrere tausend Mäuse frisst, sei hier erwähnt. stören.

Waldschnepfe und Feldhase sind in Baden-Württemberg ganz oder lokal im Bestand gefährdet. Volkswirtschaftlich relevante Schäden gehen von keiner der oben genannten Tierarten aus. Es gibt keine wissenschaftlich haltbaren Belege dafür, dass die Jagd auf diese Tierarten zu einer Reduzierung von möglichen Schäden in der Gesamtheit beiträgt. Eine flächendeckende Bejagung der genannten Arten ist auch aus ökologischen Gründen nicht nachvollziehbar. 9. Fuchs
Ferner fordern wir die Fallenjagd einzuschränken und eine genehmigungsfreie Fallenjagd auf Jungfüchse, aber auch auf andere Beutegreifer nicht zuzulassen. Wir fordern: keine Jagdzeit für den Fuchs

Wir fordern das Land Baden-Württemberg des Weiteren auf, die Jagd auf alle Schalenwildarten (Wildschweine, Rehe, Damwild etc.) Es gibt keine ökologischen, ökonomischen oder epidemiologischen Gründe, den Fuchs überhaupt flächendeckend zu jagen. Die Fuchsjagd hat keine nachhaltige Wirkung auf die Monate Oktober, November genannten Faktoren und Dezember trägt auch nicht nachhaltig zu beschränken. einer Bestandsregulierung bei. Der Fuchs wird in der Regel nicht verwertet. Wie bei den Dachsen halten wir eine Störung der Tiere bereits während der Aufzucht am Bau für inakzeptabel. Fuchsjagd ist in der Regel nichts als „Freizeit-Schießen“. Gerade zu den Rotfüchsen gibt es seit Jahrzehnten etli


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