Region: Simmerath
Bild der Petition Kesternicher Grundschule muss erhalten bleiben!
Bildung

Kesternicher Grundschule muss erhalten bleiben!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeinderat Simmerath
964 Unterstützende 435 in Simmerath

Der Petition wurde nicht entsprochen

964 Unterstützende 435 in Simmerath

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

11.03.2015, 15:43

Nachdem wir zeitgleich mit dem Start dieser Online-Petition eine weitere Unterschriftensammelaktion vor Ort begonnen hatten, konnten wir binnen gut zweier Wochen unglaubliche 1373 Unterschriften für den Erhalt unserer Schule gewinnen.
Diese wurden am 20.02.2015 im Simmerather Rathaus zusammen mit einem offenen Brief übergeben, dessen Inhalt wir auch hier vorstellen möchten:

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hermanns,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates,
sehr geehrte sachkundige Bürger des GSA,

im Rahmen der Informationsveranstaltung vom 29.10.2014 bezüglich der drohenden Schließung unserer Kesternicher Grundschule erwähnte Herr Herrmanns, dass „im Grunde die Eltern mit den Füßen abstimmen“ würden.

Wie Ihnen bekannt ist, wurden alle 19 in Frage kommenden Kinder für das Schuljahr 2015/16 trotz der entstandenen Unsicherheit in der Schwalbenschule angemeldet. Damit haben die Eltern ihren Willen zum Erhalt dieser Grundschule unmissverständlich bekundet.
Davon ausgehend, dass unsere politischen Vertreter die Grundschule in Kesternich auch erhalten wollen, haben wir erkannt, dass es Möglichkeiten gibt, nicht nur die Schwalbenschule zu bewahren, sondern auch die Qualität und das Lernklima für alle Schüler der Grundschulen unserer Gemeinde zu verbessern.

Nach Rücksprache mit dem Schulministerium, welches ausdrücklich lediglich Rahmenbedingungen festlegt, möchten wir den erfreulich großen Handlungsspielraum, den Sie als Entscheidungsträger haben, bewusst machen:

Nach § 46 Abs. 3 SchulG NRW haben Sie als Schulträger die Möglichkeit, die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler einer oder mehrerer Grundschulen zu begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde [….] erforderlich ist. Umgesetzt hätte dies nicht nur eine qualitative Verbesserung der Lernsituation für alle Schüler der Gemeinde Simmerath zur Folge, sondern würde auch für eine Optimierung der Lern- und Lehrbedingungen in allen Schulen sorgen- nicht zuletzt im Hinblick auf gerechte Rahmenbedingungen für die inklusive Beschulung.
Auch ohne volle Ausschöpfung des § 84 SchulG NRW haben Sie die Möglichkeit, durch Einrichtung einer entsprechenden Busverbindung eine Umverteilung der Schüler anzuregen.
Wir wünschen, dass Sie auch die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des § 83 SchulG NRW in Betracht ziehen. Es können nämlich auch kleinere Standorte beantragt werden, sofern z.B. der Weg zu einem anderen Schulstandort den Schülern nicht zugemutet werden kann (s. auch § 80 Abs. 3, Satz 2 in Verbindung mit §78 und §83 SchulG NRW). Hinzu kommt, dass bereits jetzt der zumutbare Schulweg, z.B. für die Hirschrotter Schüler, nach §13 (3) SchfkVO deutlich überschritten ist. Wenn die Schwalbenschule Kesternich schließt, ist für die Kinder ein täglich bis zu 28 km langer Schulweg zu bewältigen - bei jeder Witterung.

Das Schulministerium NRW hat zudem auf seiner Homepage veröffentlicht, dass Grundschüler mit bestimmtem sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Berechnung des Lehrerstellenschlüssels anders und stärker gewichtet werden sollen. Zum anderen sollen bereits dieses Schuljahr 9406 zusätzliche Stellen für sonderpädagogischen Förderbedarf gebildet werden, so dass […] „Grundschulen mit Angeboten des gemeinsamen Lernens mindestens eine halbe Stelle pro Zug, bzw. mindestens eine ganze Stelle pro Schule erhalten“. Die Landesregierung NRW schreibt, dass die Klassenfrequenz in den Grundschulen zum kommenden Schuljahr von 24 auf 22,3 gesenkt werden soll, wofür rund 1700 weitere Stellen in die Schulen gegeben würden. Es wäre aus unserer Sicht demnach zu prüfen, wie sich diese Situation auf die Lehrerstellen in der Gemeinde und insbesondere auf die GU-Schule Kesternich auswirkt.

Bitte setzen Sie sich mit allen Möglichkeiten, die Ihnen gegeben sind, für den Erhalt der Kesternicher Grundschule ein, denn:

-das konkret an die Kesternicher Grundschule gebundene Betreuungsangebot „13+“ bietet eine wertvolle, maximal flexible Alternative zur Betreuungsform der OGS. „13+“ trägt besonders den Ansprüchen teilzeitbeschäftigter Eltern Rechnung, Beruf und Familie zu vereinbaren.
-bereits erfolgreich praktizierter gemeinsamer Unterricht (GU/GL) muss erhalten bleiben: Kinder mit bestehendem Förderbedarf wären in großen Klassen stark reizüberfordert
-Kontinuität und Stabilität wird für die jetzigen Schüler sichergestellt: „Kurze Beine, kurze Wege“ ist ein wesentliches Prinzip des Schuländerungsgesetzes
-mittelfristig steigende Schülerzahlen in Kesternich (nach Ihrer eigenen Darstellung bereits im Schuljahr 2018/19 um 20%). Möglicherweise weiter steigende Zahlen aufgrund von Zuzug (Neubaugebiete), Beschulung von Flüchtlingskindern und Inklusion
-„Ausgezeichneter“ Unterricht: bestes Ergebnis bei der VERA-Studie in der Gemeinde
-Anreiz für junge Familien, die Neubaugebiete (bestehende und kommende) in Kesternich und Umgebung auch zu nutzen
-innovativer, engagierter


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