Περιοχή: Γερμανία
Οικογένεια

Kindererziehungszeiten als Vorversicherungszeiten für Rentenkrankenversicherung (KVdR) anerkennen!

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles

59 Υπογραφές

Ο παραλήπτης του αιτήματος δεν αντέδρασε...

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  1. Ξεκίνησε 2015
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

13/04/2015, 4:38 μ.μ.

Zum besseren Verständnis des Gesetzestextes habe ich Erläuterungen hinzugefügt.
Neuer Petitionstext: Aktuelle Gesetzgebung:
"Rentner und Rentenantragsteller sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert, wenn sie eine entsprechende Vorversicherungszeit erfüllen. Um die Vorversicherungszeit zu erfüllen, muss vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags für mindestens 9/10 der zweiten Hälfte dieses Zeitraums ein Krankenversicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse bestanden haben. Angerechnet werden sowohl Zeiten einer Pflichtmitgliedschaft und freiwilligen Mitgliedschaft als auch Zeiten einer Familienversicherung. Dies wurde vom Gesetzgeber zum 01.04.2002 neu geregelt."
Wurde
Beispiel:
Gesamte Lebensarbeitszeit 45 Jahre, zweite Hälfte sind dann 22,5 Jahre. Davon müssen 20,25 Jahre Beiträge in die Vorversicherungszeit aber durch Elternerziehungszeiten unterbrochen gesetzliche Krankenkasse geleistet werden. Das heißt, dass die erste Lebensarbeitshälfte für die KVdR nicht mehr relevant ist. Werden jetzt in der zweiten Hälfte zum Beispiel Erziehungszeiten notwendig und wurden in während dieser Zeit keine Beiträge zur Gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, weil der Partner zum Beispiel Beamter und hier privat mitversichert war, wird der/die Rentner/in nicht in die "Krankenversicherung der Rentner" aufgenommen. gesetzliche Krankenkasse eingezahlt werden, weil kein eigenes Einkommen vorhanden ist, kann die „Vorversicherungszeit“ nicht erfüllt werden. Neue Begründung: Ich war mit einer Unterbrechung mehr als 35 Jahre in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Durch Aber durch die Kindererziehungszeiten fehlen mir in der sogenannten "Zweiten Lebensarbeitszeit" zehn Jahre der Vorversicherungszeit. Meine Kindererziehungszeiten sind für die Rentenberechnung anerkannt.
Trotzdem komme ich nicht in den "Genuss" der KVdR. Um Krankenversicherungsschutz zu haben, muss ich mich allerdings freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse versichern, was etwa sechs Mal so viel kostet wie die KVdR-Beiträge. Das sind in meinem Fall ca. 54 000 € auf zehn Jahre hochgerechnet, die ich als freiwillig Versicherter der Krankenkasse mehr zahlen muss.
Diese Ungleichbehandlung, die viele Mütter und Väter in Deutschland betrifft, muss umgehend abgestellt werden.
Sehr geehrte Frau Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles,
bitte sorgen Sie schnellstmöglich für eine Korrektur des entsprechenden Gesetzes.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Klein


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