08.06.2017, 07:14
Dirk Rohpeter Kindergeld/Kinderzuschlag
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.07.2010 abschließend beraten undbeschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochenwurde. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Kindergeld unabhängig vom Einkommen derEltern als Direktinvestition in den Wirtschaftskreislauf auf 300 Euro zu erhöhen unddiese Maßnahme mit einer Mehrwertsteuererhöhung auf ca. 23% gegenzu-finanzieren.
Zur Begründung trägt der Petent vor, sein Vorschlag erscheine geeignet, die aktuelleWirtschaftssituation positiv zu verändern, etwa durch unmittelbare Kaufkraft-steigerung in Familien, Direktinvestitionen in den Binnenmarkt. Zudem würde dieKalkulation Kindergeld/Kinderfreibetrag entfallen, da bei einem Kindergeld in Höhevon 300 Euro der maximale Betrag des Kinderfreibetrages überschritten werde undsomit keine Benachteiligung vorliege. Zur Gegenfinanzierung wäre eine Erhöhungder Mehrwertsteuer auf ca. 23% erforderlich und aus seiner Sicht auch vertretbar.
Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den AkteninhaltBezug genommen.
Die Petition ist als öffentliche Petition im Internet veröffentlicht worden. Sie wurdedurch 680 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 45 Diskussionsbeiträge ein. Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss weitere Eingaben gleichenInhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs bei der parlamentarischenPrüfung miteinbezogen werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einerStellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt zusammen-fassen:
Kindergeld ist eine aus öffentlichen Mitteln für jedes Kind an Erziehungsberechtigtegewährte Leistung, die bereits jetzt unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahltwird. Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten insoweit zu, als dass mit einerErhöhung des Kindergeldes auf 300 Euro die verfassungsrechtlich erforderlichesteuerliche Entlastung der Eltern nur noch über das Kindergeld gewährleistet wäreund nicht mehr über die Freibeträge für Kinder erfolgen müsste.
Dennoch kann der Ausschuss den Vorschlag des Petenten sowohl aus haushalte-rischen als auch aus konjunkturpolitischen Erwägungen nicht unterstützen. Der Aus-schuss macht darauf aufmerksam, dass eine Erhöhung des Kindergeldes um10 Euro für den Bundeshaushalt mit Mehrausgaben von ca. 2,1 Mrd. Euro verbundenwäre. Die vom Petenten vorgeschlagene Erhöhung des Kindergeldes auf 300 Eurowürde den Bundeshaushalt mit jährlich ca. 24 Mrd. Euro belasten. Soweit der Petentanregt, die vorgeschlagene Maßnahme durch eine entsprechende Erhöhung derMehrwertsteuer gegenzufinanzieren, ist der Ausschuss der Auffassung, dass einsolches Vorhaben in der gegenwärtigen, konjunkturell schwierigen Situation eherkrisenverschärfend wirken würde und politisch nicht durchsetzbar wäre. Zudemwürde eine solche Maßnahme den Anreiz zur Steuervermeidung (legal und illegal)verstärken und die Nachfrage nach Dienstleistungen mindern. Dies impliziert dieGefahr des Anstiegs der Schwarzarbeit und damit verbundene Steuer-mindereinnahmen. Der Staat wäre daraufhin gehalten, die Steuern weiter zu erhöhenmit der Folge weiterer Ausweichreaktionen.
Der Ausschuss begrüßt, dass das zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Wirt-schaftsbeschleunigungsgesetz verschiedene steuerliche Maßnahmen bündelt, dieFamilien und Unternehmen gezielt entlasten und somit einen wirksamen Beitrag zunachhaltigem Wachstum leisten. So werden Familien bei der Einkommensteuerdurch die Anhebung der Freibeträge für Kinder von 6.024 auf insgesamt 7.008 Euro
entlastet. Gleichzeitig wurde das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind umjeweils 20 Euro monatlich erhöht. Das hilft vor allem Familien mit kleinem und mitt-lerem Einkommen. Mit diesen Entlastungsmaßnahmen wird den Familien im finan-ziellen Bereich mehr Spielraum verschafft, was ihnen helfen wird, ihre - auchgesamtgesellschaftlich bedeutenden - Aufgaben zu erfüllen. Der Ausschuss stelltfest, dass deshalb der größte Teil der Steuerentlastungen des Wachstumsbe-schleunigungsgesetzes mit einem Volumen von 4,6 Mrd. Euro pro Jahr auch Fami-lien mit Kindern zugute kommt.
Nach dem Dafürhalten des Ausschusses gründet eine gute wirtschaftliche Entwick-lung aber nicht nur in einer stabilen Binnenkonjunktur, sondern insbesondere auch inguten Rahmenbedingungen für die Unternehmen des Landes. Um es diesen zuerleichtern, die unmittelbaren Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu verkraftenund ihre Position im internationalen Wettbewerb zu stärken, wurden mit demgenannten Gesetz gezielte Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerungeingeführt, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen stärken, notwendigeUmstrukturierungen erleichtern und damit Arbeitsplätze sichern.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, imSinne der Eingabe weiter tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahrenabzuschließen, da dem Anliegen teilweise entsprochen wurde.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung -dem Bundesministerium der Finanzen - als Material zu überweisen und sie denFraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es um dieErhöhung des Kindergeldes geht, sowie das Petitionsverfahren im Übrigenabzuschließen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDPund von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.abgelehnt.