Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... das Kindergeld auf einen Pauschalbetrag von 300,- ? für jedes Kind, unabhängig vom Einkommen der Eltern zu erhöhen, als Direktinvestition in den Wirtschaftskreislauf (Binnenmarkt), gegenfinanziert über die Mehrwertsteuer !
Begründung
Um die aktuelle Wirtschaftssituation zu verändern existieren sicherlich eine große Anzahl von Vorschlägen, welche natürlich auch alle mit einer Steuererhöhung zur Gegenfinanzierung einher gehen. Eine jedoch von allen Steuerzahlern akzeptierte und somit auch freiwillig getragene Kombination könnte ich mir persönlich durch eine Kombination aus Kindergelderhöhung und Gegenfinanzierung über die Mehrwertsteuer vorstellen ! Zur Zeit leben ca. 15 Mio. Kinder in Deutschland. Wenn man also statt des gestaffelten Kindergeldes eine Kindergeldpauschale in Höhe von 300,- Euro pro Kind einführen würde, unabhängig vom Einkommen der Eltern, so wäre gleich mehrere Faktoren positiv beeinflusst. - unmittelbare Kaufkraftsteigerung in Familien - Direktinvestition in den Binnenmarkt - Nebenwirkungen ( Produktion, Arbeitsmarkt ) - Wegfall der Kalkulation Kindergeld / Kinderfreibetrag, da bei einem Kindergeld von 300,- ? der maximale Betrag des Kinderfreibetrages überschritten wird und somit keine Benachteiligung vor liegt ! Im Vergleich zur aktuellen Auszahlung bei der die Kosten bei ca. 53 Mrd. Euro liegen, entstehen Mehrkosten in Höhe von ca. 22,8 Mrd. Euro. Dies ist auch gleichzeitig als der Betrag anzusehen, welcher von den Familien in den Wirtschaftskreislauf in Form der Kaufkraftsteigerung investiert wird ! Gegenfinanzierung: Eine sinnvolle Gegenfinanzierung kann nur über eine Steuer erfolgen, welche von allen in Deutschland getragen wird z.B. der Mehrwertsteuer. In der EU liegt Deutschland mit einer Mehrwertsteuer von 19% noch längst nicht am Maximum. Hier wären Schweden und Dänemark mit 25% zu nennen. Die Einnahmen über die Mehrwertsteuer lagen im Jahr 2008 bei ca. 175 Mrd. Euro. Jeder Prozentpunkt bringt kalkulatorisch Mehreinnahmen von ca. 9,2 Mrd. Euro. Um einen ausreichende Gegenfinanzierung umzusetzen, wäre eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf ca. 23% mit Mehreinnahmen von bis zu 36 Mrd. Euro verbunden. Für den Verbraucher mag dies im ersten Moment abschreckend klingen, eine Gegenüberstellung im Preis zeigt jedoch sehr schnell, das dieses in Kombination mit der Kindergelderhöhung für Familien kaum Auswirkungen hätte. Preisvergleich: Produktpreis 2009 100,- Euro ( 19% MwSt. ) 2010103,36 Euro ( 23% MwSt. ) Produkte, welche bisher 100,- Euro gekostet haben, würden also nach der Umsetzung ca. 3.36 Euro mehr kosten. Selbst bei größeren Anschaffungen am Beispiel eines Neuwagens, bedeutet dies bei einem Kaufpreis von 30.000,- Euro, das bei einer Laufzeit von 3 Jahren eine monatliche Mehrbelastung von gerade mal 28,01 Euro entsehen würde. Preisvergleich Neuwagenkauf: 2009 30.000,- Euro ( 19% MwSt. ) 2010 31.008,40 Euro ( 23% MwSt. ) Laufzeit ( 3 Jahre ) : monatliche Mehrbelastung ca. 28,01 Euro Da zur Zeit eine sehr hohe Anzahl an Eltern, neben dem Hauptverdienst, einen Nebenjob zur Unterstützung der Familie benötigen, wären Vorteile sowohl für Familie, als auch für den Arbeitsmarkt möglich !
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.07.2010 abschließend beraten undbeschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochenwurde. Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das Kindergeld unabhängig vom Einkommen derEltern als Direktinvestition in den Wirtschaftskreislauf auf 300 Euro zu erhöhen unddiese Maßnahme mit einer Mehrwertsteuererhöhung auf ca. 23% gegenzu-finanzieren.
Zur Begründung trägt der Petent vor, sein Vorschlag erscheine geeignet, die aktuelleWirtschaftssituation positiv zu verändern, etwa durch unmittelbare Kaufkraft-steigerung in Familien, Direktinvestitionen in den Binnenmarkt. Zudem würde dieKalkulation Kindergeld/Kinderfreibetrag entfallen, da bei einem Kindergeld in Höhevon 300 Euro der maximale Betrag des Kinderfreibetrages überschritten werde undsomit keine Benachteiligung vorliege. Zur Gegenfinanzierung wäre eine Erhöhungder Mehrwertsteuer auf ca. 23% erforderlich und aus seiner Sicht auch vertretbar.
Wegen weiterer Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf den AkteninhaltBezug genommen.
Die Petition ist als öffentliche Petition im Internet veröffentlicht worden. Sie wurdedurch 680 Mitzeichnungen unterstützt und es gingen 45 Diskussionsbeiträge ein. Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss weitere Eingaben gleichenInhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs bei der parlamentarischenPrüfung miteinbezogen werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung einerStellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wie folgt zusammen-fassen:
Kindergeld ist eine aus öffentlichen Mitteln für jedes Kind an Erziehungsberechtigtegewährte Leistung, die bereits jetzt unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahltwird. Der Petitionsausschuss stimmt dem Petenten insoweit zu, als dass mit einerErhöhung des Kindergeldes auf 300 Euro die verfassungsrechtlich erforderlichesteuerliche Entlastung der Eltern nur noch über das Kindergeld gewährleistet wäreund nicht mehr über die Freibeträge für Kinder erfolgen müsste.
Dennoch kann der Ausschuss den Vorschlag des Petenten sowohl aus haushalte-rischen als auch aus konjunkturpolitischen Erwägungen nicht unterstützen. Der Aus-schuss macht darauf aufmerksam, dass eine Erhöhung des Kindergeldes um10 Euro für den Bundeshaushalt mit Mehrausgaben von ca. 2,1 Mrd. Euro verbundenwäre. Die vom Petenten vorgeschlagene Erhöhung des Kindergeldes auf 300 Eurowürde den Bundeshaushalt mit jährlich ca. 24 Mrd. Euro belasten. Soweit der Petentanregt, die vorgeschlagene Maßnahme durch eine entsprechende Erhöhung derMehrwertsteuer gegenzufinanzieren, ist der Ausschuss der Auffassung, dass einsolches Vorhaben in der gegenwärtigen, konjunkturell schwierigen Situation eherkrisenverschärfend wirken würde und politisch nicht durchsetzbar wäre. Zudemwürde eine solche Maßnahme den Anreiz zur Steuervermeidung (legal und illegal)verstärken und die Nachfrage nach Dienstleistungen mindern. Dies impliziert dieGefahr des Anstiegs der Schwarzarbeit und damit verbundene Steuer-mindereinnahmen. Der Staat wäre daraufhin gehalten, die Steuern weiter zu erhöhenmit der Folge weiterer Ausweichreaktionen.
Der Ausschuss begrüßt, dass das zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Wirt-schaftsbeschleunigungsgesetz verschiedene steuerliche Maßnahmen bündelt, dieFamilien und Unternehmen gezielt entlasten und somit einen wirksamen Beitrag zunachhaltigem Wachstum leisten. So werden Familien bei der Einkommensteuerdurch die Anhebung der Freibeträge für Kinder von 6.024 auf insgesamt 7.008 Euro
entlastet. Gleichzeitig wurde das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind umjeweils 20 Euro monatlich erhöht. Das hilft vor allem Familien mit kleinem und mitt-lerem Einkommen. Mit diesen Entlastungsmaßnahmen wird den Familien im finan-ziellen Bereich mehr Spielraum verschafft, was ihnen helfen wird, ihre - auchgesamtgesellschaftlich bedeutenden - Aufgaben zu erfüllen. Der Ausschuss stelltfest, dass deshalb der größte Teil der Steuerentlastungen des Wachstumsbe-schleunigungsgesetzes mit einem Volumen von 4,6 Mrd. Euro pro Jahr auch Fami-lien mit Kindern zugute kommt.
Nach dem Dafürhalten des Ausschusses gründet eine gute wirtschaftliche Entwick-lung aber nicht nur in einer stabilen Binnenkonjunktur, sondern insbesondere auch inguten Rahmenbedingungen für die Unternehmen des Landes. Um es diesen zuerleichtern, die unmittelbaren Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu verkraftenund ihre Position im internationalen Wettbewerb zu stärken, wurden mit demgenannten Gesetz gezielte Maßnahmen im Bereich der Unternehmensbesteuerungeingeführt, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen stärken, notwendigeUmstrukturierungen erleichtern und damit Arbeitsplätze sichern.
Nach dem Dargelegten kann der Petitionsausschuss nicht in Aussicht stellen, imSinne der Eingabe weiter tätig zu werden. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahrenabzuschließen, da dem Anliegen teilweise entsprochen wurde.
Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung -dem Bundesministerium der Finanzen - als Material zu überweisen und sie denFraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit es um dieErhöhung des Kindergeldes geht, sowie das Petitionsverfahren im Übrigenabzuschließen, wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDPund von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.abgelehnt.