Region: Berlin
Minderheitenschutz

Kinderschutz: Kindlichen Opfern von Gewalt- und Sexualstraftaten mehrfache Befragungen ersparen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Abgeordnetenhaus, Justizsenator Heilmann, Innensenator Henkel, Opferbeauftragter Weber, Polizeipräsident Berlin
1.750 Unterstützende 1.006 in Berlin

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.750 Unterstützende 1.006 in Berlin

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

25.02.2016, 18:18

Schreibfehler bereinigt und ein "jährlich" eingefügt.
Neuer Petitionstext: Kinder , Kinder, wie meine achtjährige Tochter, die Opfer einer Gewalt bzw. Sexualstraftat geworden sind, bleibt es derzeit nicht erspart mehrfach bei Polizei und Gericht detailliert zu den Einzelheiten der Tat befragt zu werden. Diese Befragung kann die Kinder stark belasten und traumatisieren. Dies gilt auch für andere schutzwürdige Personen. Meine Tochter weigert sich zum Beispiel über den Vorfall zu reden, da sie die gerichtliche Befragung stark belastet hat.
Aber eine Mehrfachbefragung wäre nicht nötig, wenndie wenn die Polizei in Berlin, so wie in anderen Bundesländern, bereits bei der polizeilichen Vernehmung der Opfer eine Videoaufzeichnung anbieten würde. Diese ist für gerichtliche Anforderung zumeist ausreichend.
Die Strafprozessordnung erlaubt dieses Verfahren eindeutig. Nur wird es in Berlin selten genutzt. In den Jahren 2010-2014 erfolgte eine Videoaufzeichnung jährlich höchstens 100 Mal. Im Vergleich dazu wurden in Berlin allein im Jahr 2014 723 Kinder, die Opfer eines sexuellen Missbrauchs wurden und 534 Kindesmisshandlungen polizeilich protokolliert!
Dabei dient die Anfertigung von Videoaufnahmen bei den Vernehmungen nicht nur dem Schutz der Kinder, diese ersten Aussagen haben auch eine besondere Beweisbedeutung, da sie noch frisch sind und nicht mehrere Monate zwischen den Aussagen liegen, wie es zwischen Anzeige und Prozessbeginn üblich ist. Kinder können sich je mehr Zeit vergeht immer ungenauer an die Taten, Zeitpunkte und Dauern erinnern, so dass die Beweisfunktion immer mehr abnimmt und letztendlich der Täter dadurch geschützt wird.
Meine Forderung: Bieten Sie den Opfern schnellstmöglich eine Videobefragung an!
Kinderschutz darf nicht Sparzwängen oder bürokratischen Abläufen zum Opfer fallen.


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