04/16/2025, 21:16
Nach fachlicher Rückmeldung eines erfahrenen Brenners wurde die Forderung im Bereich des privaten Brennens angepasst. Die Verarbeitung von Maische oder Most in sehr kleinen Destillen gilt als sicherheitstechnisch problematisch, da keine saubere Abtrennung von Vor- und Nachlauf gewährleistet werden kann.
Um Risiken zu vermeiden und die Petition realistischer und umsetzbarer zu gestalten, konzentriert sich der private Bereich nun ausschließlich auf die Geistherstellung mit versteuertem Alkohol. Die Verarbeitung von Maische oder Most bleibt den kontrollierten Bedingungen in Vereinen vorbehalten.
Neuer Petitionstext:
Ich fordere die Einführung eines gesetzlich geregelten, sicheren und transparenten Modells für das private und gemeinschaftlich organisierte Brennen von kleinen Alkoholmengen für den Eigenbedarf.
Dieses Modell soll Privatpersonen ermöglichen, mit einer registrierten Kleindestille (bis 2 Liter Brennraum) bisGeiste zuaus 5 Liter reinenversteuertem Alkohol pround JahrAromaträgern selbst(z. B. Kräuter, Früchte) herzustellen – unter der Voraussetzung einer Schulung, einer Meldung beim Hauptzollamt, einer jährlichen PauschalsteuerHauptzollamt sowie klarer Buchführungspflicht. Eine feste Mengenbegrenzung entfällt, solange alle Vorgänge dokumentiert werden und ausschließlich der private Gebrauch erfolgt.
Ebenso sollen eingetragene Brennvereine mit sicherheitsgeprüften Räumlichkeiten und verantwortlichen Brennmeistern die Möglichkeit erhalten, für ihre Mitglieder unter Auflagen mit Maische oder Most bis zu 20 Liter reinen Alkohol jährlich pro Mitglied herzustellen – mit Buchführung, Schulungsnachweis, Mengenbegrenzung und zentraler Steuerabgabe.
Das gesamte Konzept basiert auf drei Säulen: Kulturpflege, Steuergerechtigkeit und Eigenverantwortung.
Eine pauschale Kriminalisierung kleiner Mengen ist nicht zeitgemäß. Deutschland braucht ein geregeltes Modell, das Bürgern erlaubt, eine alte Tradition auf sichere Weise weiterzuführen – wie es in Österreich oder Kroatien längst möglich ist.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 38 (37 in Deutschland)