27-10-2016 04:23
Pet 1-18-09-742-012190
Kontrolle von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird ein einheitliches europäisches Rüstungsexportgesetz gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 61 Mitzeichnungen und sechs Diskussionsbeiträge vor. Zudem gingen mehrere
sachgleiche Petitionen ein. Sie werden aufgrund der inhaltlichen Übereinstimmung
einer gemeinsamen parlamentarischen Beratung zugeführt. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es notwendig
sei, in Europa ein einheitliches Rüstungsexportgesetz zu verabschieden, damit die
deutsche Rüstungsindustrie nicht länger durch deutliche Wettbewerbsnachteile
behindert werde. Rund 400.000 Arbeitsplätze seien direkt und indirekt an die deutsche
Rüstungsindustrie gekoppelt. Obwohl dieser Industriezweig häufig zu technologischen
Innovationen in Deutschland beitrage, werde er laufend diskriminiert: auf
internationaler Ebene durch die im europäischen Vergleich strengeren deutschen
Rüstungsexportrichtlinien und national durch das zuständige Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi). Eine Abhängigkeit von den Rüstungsimporten aus
anderen Staaten gefährde Arbeitsplätze und bedeute einen Kompetenzverlust.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt, dem
ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, “Eckpunkte für ein
Rüstungskontrollgesetz“ (Bundestagsdrucksache 18/4940) zu diesem Thema vorlag.
Die Drucksache, das dazugehörige Protokoll der Plenardebatte des Deutschen
Bundestages (Bundestagsdrucksache 18/109) sowie die Beschlussempfehlung des
Ausschusses (Bundestagsdrucksache 18/7030) können unter www.bundestag.de
eingesehen werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung und der des Wirtschaftsausschusses angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die Bundesregierung sich für eine
Angleichung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU einsetzt. Europäische
Harmonisierungen müssen allerdings so umgesetzt werden, dass sie die
Mindestanforderungen des Gemeinsamen Standpunkts der EU aus dem Jahr 2008
nicht unterschreiten und auch die deutschen „Politischen Grundsätze“ für den Export
von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nicht unterlaufen.
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass die Bundesregierung sich für den Erhalt
ausgewählter Schlüsseltechnologien und industrieller Fähigkeiten, insbesondere auch
bei mittelständischen Unternehmen einsetzt. Es wird betont, dass Deutschland ein
elementares Interesse an einer innovativen, leistungs- und wettbewerbsfähigen
nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie hat. Die nationalen
Beschaffungsprogramme der Bundeswehr und der deutschen Sicherheitsorgane
reichen zum Erhalt einer deutschen wehrtechnischen Industrie nicht aus, die
Unternehmen sind auf Exporte ihrer Produkte angewiesen. Solche Exporte sind jedoch
nur im engen Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung
der strengen Grundsätze der deutschen Rüstungsexportpolitik möglich. Der
zuständige Bundesminister für Wirtschaft und Energie steht zu dieser Thematik im
engen Dialog mit der Rüstungsindustrie.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Begründung (PDF)